Zugausfall - Verspätung bei späterer gewählter Verbindung? (Allgemeines Forum)
Was die Verspätung im Vergleich zu der ursprünglich gewählten Verbindung (!) angeht - da würde ich unterscheiden.
Wenn die Aufhebung der Zugbindung eine ganz neue Möglichkeit eröffnet, die so nicht bestanden hätte, also ein spontaner Theaterbesuch oder ein Treffen mit Bekannten, und es entstand sozusagen ein Mehrwert nur durch die Aufhebung der Zugbindung, dann wäre es eigentlich nicht anständig, auch noch Entschädigung zu kassieren.
Aber wenn es nur darum ging, das Beste aus der Situation zu machen - jetzt nehme ich nicht den nächsten Zug, sondern gehe wenigstens in Ruhe etwas essen und nehme den übernächsten - dann solltest du nicht auf die Entschädigung verzichten. Im Gegenteil, das Essen gehen hat ja auch etwas gekostet, vielleicht sogar mehr als die Entschädigung.
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zettelbox,
13.05.2025, 11:40
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brandenburger,
14.05.2025, 01:34
- Zugausfall - Verspätung bei späterer gewählter Verbindung? - brandenburger, 14.05.2025, 01:40
- 16 € ist keine moralische Grenze - sfn17, 15.05.2025, 12:28
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brandenburger,
14.05.2025, 01:34