Zugausfall - Verspätung bei späterer gewählter Verbindung? (Allgemeines Forum)

brandenburger, Perleberg, Mittwoch, 14.05.2025, 01:34 (vor 220 Tagen) @ zettelbox

Hallo,

wenn die später gewählte (!) Verbindung wiederum mehr als 60 Minuten oder 120 Minuten verspätet ist, könntest du die enstprechende Entschädigung in Anspruch nehmen. Oder sogar auf Kosten der DB übernachten oder Taxi fahren, falls die später gewählte Verbindung ausfällt.

Dann kann man dir nicht entgegen halten, du hättest ja früher von dem Umsteigebahnhof weiterfahren können, denn die Zugbindung war ja aufgehoben.

Ich weiß, dass das nicht genau die Antwort auf deine Frage ist.


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