Frage zu Fahrgastrechten: Ausfall wg verspäteter Vorleistung (Allgemeines Forum)
Naja m.E. sind die Reisenden IMMER zu entschädigen, denn sie haben einen Vertrag geschlossen der mangelhaft erfüllt wird.
Wenn ich nicht zahle muss ich auch nicht nur dann EBE zahlen wenn ich das Geld schuldhaft anderweitig verprasst habe sondern z.B. auch durch Schicksal verloren habe.
Wer einen Vertrag schließt hat ihn zu erfüllen, und ansonsten Schadensersatz zu leisten, das besagt schon der alte römische Rechtsgrundsatz "packta sunt servanda" und auch §280 BGB.
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EDO,
14.04.2025, 11:37
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