Berechnung Preis Teilstrecke b. Fahrtabbruch wg. Verspätung (Fahrkarten und Angebote)
Ich habe kürzlich erstmals eine teilweise Erstattung des Fahrpreises für den nicht genutzten Teil einer Fahrkarte nach Abbruch der Fahrt wegen einer zu erwartenden Verspätung von mind. 60 Minuten am Zielbahnhof beantragt. Hat auch wunderbar geklappt (nach anfänglicher, anscheinend automatischer Ablehnung, weil mein Begleitschreiben nicht gelesen wurde, das FGR-Formular sieht diesen Fall ja nicht wirklich vor).
Weiß jemand, wie genau der zu erstattende Teilpreis berechnet wird? Allein das Herausfinden der korrekten Tarifkilometer, besonders im IC-/EC- oder ICE-Tarif kann für Bahn-Externe ja zuweilen schwierig bis unmöglich sein. Und dann gab es ja auch noch sowas wie Entfernungsdegression, wenn ich mich recht entsinne.
Im konkreten Fall war es eine IC-/EC-Fahrkarte von Bielefeld Hbf über Köln, Koblenz und Mainz nach Kirchheimbolanden (ab Alzey gilt auch noch Anstoßtarif).
Wegetext: <1080>BRAC*(HA/D)*K*(TROI/BN)*KO*MZ*Alzey<848;NE 848>
Abgebrochen wurde die Fahrt in Mainz Hbf.
Fahrpreis: 75,95 € – Laut Mitteilung des SC FGR wurden jedoch nur 62,72 € Fahrkartenwert für die Berechnung der Erstattung zugrunde gelegt. Ich nahm zunächst an, dass das mit dem NE-Tarif-Anteil zu tun hat. Als Erstattung wurden 13,22 € angegeben. Interessanterweise bis auf einen Cent genau die Differenz zw. dem tatsächlichen Fahrpreis und den 62,72 €. Außerdem sollte ggf. ja auch ein NE-Anteil mit-erstattet werden, wenn er nicht genutzt wurde, oder? Ist hier irgendwas komplett durcheinander gegangen oder passt das so und ich raffs einfach nur nicht?
NE-Teil
Fahrpreis: 75,95 € – Laut Mitteilung des SC FGR wurden jedoch nur 62,72 € Fahrkartenwert für die Berechnung der Erstattung zugrunde gelegt.
Ich hatte das auch schon (FK nach Basel SBB, Erstattungsgrundlage war aber nur bis Basel Bad Bf) und konnte es mir ebenfalls nicht erklären. Da es aber bei mir nur gefühlt 10 Cent ausgemacht hat, hab ich nicht reklamiert. Es ist aber natürlich ein Fehler vom SC FGR. Bei Dir müsste der NE-Teil zusätzlich aufgeführt sein. Wurde wohl *hüstel* vergessen.
Bye. Flo.
Berechnung Preis Teilstrecke b. Fahrtabbruch wg. Verspätung
(nach anfänglicher, anscheinend automatischer Ablehnung, weil mein Begleitschreiben nicht gelesen wurde, das FGR-Formular sieht diesen Fall ja nicht wirklich vor).
Was für einen Fall hattest du? Fahrtabbruch ist mit dem FGR-Formular schon darstellbar, auch wenn nicht intuitiv. Fahrtabbruch versteckt sich hinter Verspätung und dann wird man gefragt, ob man die komplette Strecke gefahren ist, was man mit nein beantworten kann.
Berechnung Preis Teilstrecke b. Fahrtabbruch wg. Verspätung
(nach anfänglicher, anscheinend automatischer Ablehnung, weil mein Begleitschreiben nicht gelesen wurde, das FGR-Formular sieht diesen Fall ja nicht wirklich vor).
Was für einen Fall hattest du? Fahrtabbruch ist mit dem FGR-Formular schon darstellbar, auch wenn nicht intuitiv. Fahrtabbruch versteckt sich hinter Verspätung und dann wird man gefragt, ob man die komplette Strecke gefahren ist, was man mit nein beantworten kann.
Wo wird das gefragt? „ Ich habe meine Reise wegen dieser Verspätung nicht angetreten oder
habe sie im nachfolgenden Bahnhof abgebrochen (und bin gegebenenfalls
zurückgefahren) – bitte Originalbelege beifügen“ ist doch genau der Fahrtabbruch?
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Weg mit dem 4744!
Berechnung Preis Teilstrecke b. Fahrtabbruch wg. Verspätung
Weiß jemand, wie genau der zu erstattende Teilpreis berechnet wird? Allein das Herausfinden der korrekten Tarifkilometer, besonders im IC-/EC- oder ICE-Tarif kann für Bahn-Externe ja zuweilen schwierig bis unmöglich sein. Und dann gab es ja auch noch sowas wie Entfernungsdegression, wenn ich mich recht entsinne.
Es wird der Anteil der nicht genutzten Strecke berechnet und erstattet.
Abgebrochen wurde die Fahrt in Mainz Hbf.
Fahrpreis: 75,95 € – Laut Mitteilung des SC FGR wurden jedoch nur 62,72 € Fahrkartenwert für die Berechnung der Erstattung zugrunde gelegt. Ich nahm zunächst an, dass das mit dem NE-Tarif-Anteil zu tun hat. Als Erstattung wurden 13,22 € angegeben. Interessanterweise bis auf einen Cent genau die Differenz zw. dem tatsächlichen Fahrpreis und den 62,72 €. Außerdem sollte ggf. ja auch ein NE-Anteil mit-erstattet werden, wenn er nicht genutzt wurde, oder? Ist hier irgendwas komplett durcheinander gegangen oder passt das so und ich raffs einfach nur nicht?
Aus meiner Sicht sollte wie folgt erstattet werden:
12,63€ NE-Anteil wird komplett erstattet, verbleiben 63,32€.
Bielefeld-Alzey sind 435 km, Bielefeld-Mainz 393 km, also sind 90,34% vom Rest genutzt. Erstattung gibt es also 9,66% von 63,32€, also 6,12€. Zudem gibts von den verbleibenden 57,20€ noch 25% Entschädigung, weil du ja 60 Minuten zu spät warst, das sind 14,30€.
Insgesamt ergibt sich also eine Auszahlung von 14,30+6,12+12,63=33,05€. Und Nein, ich verspreche nicht, dass ich mich nicht irgendwo verrechnet habe, aber das Prinzip sollte klar werden.
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Weg mit dem 4744!
Berechnung Preis Teilstrecke b. Fahrtabbruch wg. Verspätung
(nach anfänglicher, anscheinend automatischer Ablehnung, weil mein Begleitschreiben nicht gelesen wurde, das FGR-Formular sieht diesen Fall ja nicht wirklich vor).
Was für einen Fall hattest du? Fahrtabbruch ist mit dem FGR-Formular schon darstellbar, auch wenn nicht intuitiv. Fahrtabbruch versteckt sich hinter Verspätung und dann wird man gefragt, ob man die komplette Strecke gefahren ist, was man mit nein beantworten kann.
Wo wird das gefragt? „ Ich habe meine Reise wegen dieser Verspätung nicht angetreten oder
habe sie im nachfolgenden Bahnhof abgebrochen (und bin gegebenenfalls
zurückgefahren) – bitte Originalbelege beifügen“ ist doch genau der Fahrtabbruch?
Im Online-Formular: https://ibb.co/cdCWt3j
Da ist "zum Ausgangsbahnhof zurückgefahren" bei Fahrtabbruch dick gedruckt. Das ist nur für den Fall der kompletten Rückerstattung. Wenn man aber über Verspätung geht, dann wird man gefragt, ob man das Ticket für die ganze Strecke genutzt hat und wo man abgebrochen hat. Eigentlich kann einem keiner nachweisen, dass man nicht zurück gefahren ist. Die Option ist für ganz ehrliche (und die deren Weiterfahrt zum Ziel sehr teuer war)
Berechnung Preis Teilstrecke b. Fahrtabbruch wg. Verspätung
Im Online-Formular: https://ibb.co/cdCWt3j
Wie kann man da ein Begleitschreiben beilegen?
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Weg mit dem 4744!
Berechnung Preis Teilstrecke b. Fahrtabbruch wg. Verspätung
Im Online-Formular: https://ibb.co/cdCWt3j
Wie kann man da ein Begleitschreiben beilegen?
Gar nicht, braucht man m.M.n. auch nicht (deswegen auch meine ursprüngliche Frage, wie der Fall gelagert sein kann, dass man ein Schreiben braucht). Belege für zusätzliche Ausgaben kann man im nächsten Schritt hochladen.
km-Berechnung
In dem Zusammenhang eine ähnliche Frage, die ich mir in den letzten Wochen häufiger gestellt habe:
Wie können Bahn-/Schienen-Kilometer/-Entfernungen berechnet werden?
Ich erinnere mich, dass die km-Entfernungen früher aus den Kursbüchern entnommen werden konnten. Aber wie ist das heute möglich?
Hintergrund: Ich bin zuletzt häufiger relativ kurze Strecken mit dem ICE und dem Flexpreis gefahren, teilweise waren es Fahrten mit Zwischenstop und Weiterfahrt am nächsten Tag, was ja beim Flexpreis und einer Entfernung von mehr als 100km möglich ist. Ich würde gerne überprüfen können, ob ich bei solchen Reisen auf mehr als 100km komme. Meines Wissens nach wird erst nach dem Kauf des Flexpreis ersichtlich, ob „Fahrtantritt am xxx“ und somit das Ticket auch noch am nächsten Tag gütig ist. Oder gibt es noch eine andere Möglichkeit das vor der Buchung zu überprüfen?
Kein Fahrtabbruch über das Online-Formular
Wo wird das gefragt? „ Ich habe meine Reise wegen dieser Verspätung nicht angetreten oder
habe sie im nachfolgenden Bahnhof abgebrochen (und bin gegebenenfalls
zurückgefahren) – bitte Originalbelege beifügen“ ist doch genau der Fahrtabbruch?
Im Online-Formular: https://ibb.co/cdCWt3j
Da ist "zum Ausgangsbahnhof zurückgefahren" bei Fahrtabbruch dick gedruckt. Das ist nur für den Fall der kompletten Rückerstattung. Wenn man aber über Verspätung geht, dann wird man gefragt, ob man das Ticket für die ganze Strecke genutzt hat und wo man abgebrochen hat. Eigentlich kann einem keiner nachweisen, dass man nicht zurück gefahren ist. Die Option ist für ganz ehrliche (und die deren Weiterfahrt zum Ziel sehr teuer war)
Im Online-Formular ist die Option, die JeDi aus dem Papierformular zitiert hat, tatsächlich nicht vorhanden.
Wenn du im Online-Formular für eine Fahrkarte von A nach B "Verspätung" anklickst, kommst du nach Bestätigung der geplanten Verbindung zu der Frage: "Wann sind Sie tatsächlich in B angekommen?" Du musst da auch eine Angabe machen, und die wäre nicht korrekt beantwortet, wenn du überhaupt nicht nach B weitergefahren bist.
Die nächste Frage lautet: "Haben Sie Ihr Ticket für die gesamte Strecke genutzt?" Bei der Antwort "Nein" steht als "Erläuterung" darunter: "Ich habe die Reise unterbrochen und bin mit einem anderen Verkehrsmittel (z. B. Taxi, Pkw, Bus) zum Ziel gekommen." (Hervorhebung von mir)
Dann wird nach dem Bahnhof gefragt, "an dem Sie Ihre Zugfahrt unterbrochen und ein anderes Verkehrsmittel (...) genommen haben". Es folgen noch Fragen nach zusätzlichen Ausgaben und "Gutschein oder Überweisung?".
Im Gegensatz zum Papierformular kannst du also an keiner Stelle den Sachverhalt "Abbruch ohne Weiterfahrt zum Ziel" korrekt angeben bzw. anklicken.
Du kannst natürlich dennoch den Bahnhof des Fahrtabbruchs hier eintragen und irgendeine Zeit, zu der du in B angekommen bist, und dann erhältst du ggf. auch 25 oder 50% Entschädigung. Allerdings ist diese Angabe äußerst unglaubwürdig, wenn du mit einem Anschlusszug nach kurzem Aufenthalt oder sogar durch das Verbleiben im genutzten Zug den Zielbahnhof zügig hättest erreichen können.
km-Berechnung
Die Kilometerangaben früher in den Kursbüchern stimmten auch nicht unbedingt mit den Tarifkilometern überein, weil Letztere z.B. ein Mittelwert aus verschiedenen verkehrsüblichen Wegen sein konnten.
Die genauen Entfernungen kannst du heute aus dem Trassenfinder (https://trassenfinder.de) oder den Wikipedia-Artikeln der jeweiligen Strecken bekommen. Wie genau die mit dieser 100-km-Regel übereinstimmen, kann ich nicht sagen.
km-Berechnung
... Fahrten mit Zwischenstop und Weiterfahrt am nächsten Tag, was ja beim Flexpreis und einer Entfernung von mehr als 100km möglich ist. ... Oder gibt es noch eine andere Möglichkeit das vor der Buchung zu überprüfen?
Ja, ganz einfach: Du gibst auf bahn.de Start und Ziel an sowie den Zwischenstopp mit einer Aufenthaltsdauer von 24 Stunden. Wenn du einen Preis siehst, ist das Ticket zwei Tage gültig, wenn nicht, nur einen Tag.
Aber Achtung! Genauer muss es heißen: wenn dir ein Preis für ein Flexticket angezeigt wird. Denn sofern die Ankunftszeit an Tag 2 vor 10 Uhr liegt, könnte es sein, dass dir ein Sparpreis angeboten wird, jedoch kein Flexpreis.
km-Berechnung Rechner
Versuche es mal mit diesem Rechner:
https://www.evg-online.org/deine-vorteile/vorteile-und-serviceleistungen/service-meldun...
Direktlink
https://www.evg-online.org/fileadmin/Service/Entfernungsrechner/220106_Entfernungsrechn...
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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
Entschädigung bei Fahrtabbruch wg. Verspätung
Bielefeld-Alzey sind 435 km, Bielefeld-Mainz 393 km, also sind 90,34% vom Rest genutzt. Erstattung gibt es also 9,66% von 63,32€, also 6,12€. Zudem gibts von den verbleibenden 57,20€ noch 25% Entschädigung, weil du ja 60 Minuten zu spät warst, das sind 14,30€.
Ich hatte mich schon gefragt, ob es überhaupt eine Entschädigung von 25 bzw. 50% geben kann, wenn der Zielbahnhof nicht erreicht wird. Aber in Punkt 9.2.1 der Beförderungsbedingungen wird eine solche Voraussetzung nicht erwähnt. (Und es wäre auch unfair bei einem Fahrtabbruch kurz vor dem Ziel und hoher Verspätung.)
Dies und die Problematik des "nicht perfekten" Formulars wurden übrigens auch schon 2024 und 2022 diskutiert.
Entschädigung bei Fahrtabbruch wg. Verspätung
Bielefeld-Alzey sind 435 km, Bielefeld-Mainz 393 km, also sind 90,34% vom Rest genutzt. Erstattung gibt es also 9,66% von 63,32€, also 6,12€. Zudem gibts von den verbleibenden 57,20€ noch 25% Entschädigung, weil du ja 60 Minuten zu spät warst, das sind 14,30€.
Ich hatte mich schon gefragt, ob es überhaupt eine Entschädigung von 25 bzw. 50% geben kann, wenn der Zielbahnhof nicht erreicht wird. Aber in Punkt 9.2.1 der Beförderungsbedingungen wird eine solche Voraussetzung nicht erwähnt. (Und es wäre auch unfair bei einem Fahrtabbruch kurz vor dem Ziel und hoher Verspätung.)
Faktisch wird sie zumindest bezahlt - oder soll vielmehr ausgezahlt werden.
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Weg mit dem 4744!
Berechnung Preis Teilstrecke b. Fahrtabbruch wg. Verspätung
Vielen Dank für die Berechnung!
Woher stammen denn die Preise?
Berechnung Preis Teilstrecke b. Fahrtabbruch wg. Verspätung
Im Online-Formular: https://ibb.co/cdCWt3j
Wie kann man da ein Begleitschreiben beilegen?
Habe das FGR-Formular nebst Begleitschreiben mangels Alternative per Post eingesendet.
Ich wusste nicht recht, was ich eintragen soll, da das Feld "tatsächliche Ankunft" inkl. "Zug" ja ein Pflichtfeld ist, ich aber nie den Zielbahnhof auf der Schiene erreicht habe (genaugenommen sogar gar nicht, weil ich mich von Mainz privat hab abholen lassen). Für mein Verständnis musste somit der nich genutzte Teil der Fahrkarte erstattet, jedoch keine Entschädigung gezahlt werden.
Wieso Teilerstattung?
Wenn man wegen Verspätung die Fahrt abbrechen möchte kann man doch (wenn man will) zum Startbahnhof zurückfahren und bekommt die Fahrkarte 100% erstattet.
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❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤
Wieso Teilerstattung?
Wenn man wegen Verspätung die Fahrt abbrechen möchte kann man doch (wenn man will) zum Startbahnhof zurückfahren und bekommt die Fahrkarte 100% erstattet.
Hier wurde die Fahrt aber unterwegs abgebrochen, und ein Rest nicht gefahren, bzw. eben Privat weiter.
Mal ist eben nicht zurück gefahren.
So was hatte ich vor kurzen auch, allerdings mit BC100, und da vielen am letzten Ende die Züge aus, auf Bus fahren hatte ich keine Lust, also abgebrochen, paradockser Weise wurde mit Km gezahlt, obwohl gar nicht erwartet.
Habe mehr als das doppelte zurück bekommen als erwartet.
Dabei war eine Passfahrkarte, die komplett als nicht genutzt Reservierung erstattet wurde, ob wohl ich die selbstverständlich so genutzt hatte, es hatte im Nachlauf einfach nur eine größere Verspätung gegeben, und die war bis zum Zielbahnhof gelöst, nicht nur für den Abschnitt wo man sie gebraucht hätte.
Ich musste einmal reklamieren, da sie die BC 100 nicht berücksichtigt hatten.
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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.