Zur Berufung von AR-Mitgliedern (Allgemeines Forum)

Destear, Berlin, Dienstag, 21.01.2025, 14:37 (vor 19 Tagen) @ плацкарт
bearbeitet von Destear, Dienstag, 21.01.2025, 14:40

Hi,

das sind, finde ich, sehr interessante Fragen.

Der Aufsichtsrat der DB wird entsprechend der Regelungen des Mitbestimmungsgesetzes gebildet, d.h. die eine Hälfte sind Arbeitnehmervertreter, die andere Hälfte Vertreter der Eigentümerseite. Wen die Eigentümerseite in den AR entsendet, ist im wesentlichen auch Entscheidung der Eigentümerseite. Die 10 Eigentümervertreter werden dabei s.i.w. teilweise direkt vom Eigentümer entsandt und teilweise in der HV gewählt. Das müsste bei der Eigentümerstruktur i.E. aber auf das relativ Gleiche hinauskommen. Wie häufig von der Eigentümerseite aus besetzt/gewählt/nachbesetzt wird, weiß ich nicht. Es liegt aber nahe, dass der Wahlperiodenwechsel im Parlament hier eine Sollbruchstelle darstellt. Schaut man sich die Zusammensetzung dieser Seite an, scheint es wohl zu sein, dass zum einen wegen der Staatseigentümerschaft die politische Komponente vertreten ist - Bundestag, zuständiges Ministerium - und zum anderen die (ausschließlich) fachkundige Seite vertreten ist. Der AR ist ja ein Instrument zur Beaufsichtigung des Unternehmens und damit auch der strategischen Steuerung. Dass Gelbhaar als "Kompensation" im AR bleiben darf, kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Er ist ja dann einfach kein politischer Vertreter mehr. Selbst wenn: Die Vergütung dürfte gar nicht so hoch sein, als dass dies wirklich auch nur im Ansatz die Abgeordnetendiät abdeckt. Wenn ich auf der Seite zum Konzernbericht 2022 schaue, finde ich jedenfalls zwei Zahlen: 20.000 EUR Festvergütung und max. 13.000 EUR erfolgsabhängige Vergütung. Das ist natürlich nicht wenig, aber auch nicht vergleichbar mit der Diät von jährlich ca. 130.000 EUR.


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