Fahrgastrechte im SPNV (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Samstag, 21.12.2024, 22:25 (vor 536 Tagen) @ ICE619

Sprich ob man da ebenso die Fahrt innerhalb von 12 Monaten nachholen kann und wo denn explizit in den EU-Rechten unterschieden wird zwischen FV und NV.

§ 2 Abs. 1 EVO regelt, welche EU-Fahrgastrechte auf Beförderungen im SPNV von der Anwendung ausgenommen sind.

Ich hoffe, dass das Deine Frage beantwortet.


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