FGR im Nahverkehr nach EU-Recht, was gilt? (Allgemeines Forum)
Servus,
erfreulicherweise ist die Sache ja im Fernverkehr und dem nachholen der Fahrt innerhalb der 12 Monate mittlerweile soweit klar,
hierzu danke an die DB die das mit folgender Seite ausreichend beantwortet:
https://www.bahn.de/faq/zugbindung-aufgehoben-bedeutung
Meine Frage dazu wär,
was gilt denn rein vom EU-Recht für Tickets im Nahverkehr?
Übersehe ich da etwas in der Verordnung?
Danke vorab,
schönes WE!:-)
gesamter Thread:
- FGR im Nahverkehr nach EU-Recht, was gilt? -
ICE619,
20.12.2024, 17:52
- FGR im Nahverkehr nach EU-Recht -Frage konkret? -
michael_seelze,
20.12.2024, 20:38
- Verjährung Anspruch auf Beförderung zB. -
ICE619,
21.12.2024, 14:08
- Fahrgastrechte im SPNV -
Barzahlung,
21.12.2024, 22:25
- Mich würde die Tiefe hierzu interessieren. - ICE619, 21.12.2024, 22:56
- Fahrgastrechte im SPNV -
Barzahlung,
21.12.2024, 22:25
- Verjährung Anspruch auf Beförderung zB. -
ICE619,
21.12.2024, 14:08
- FGR im Nahverkehr nach EU-Recht -Frage konkret? -
michael_seelze,
20.12.2024, 20:38