FGR im Nahverkehr nach EU-Recht, was gilt? (Allgemeines Forum)

ICE619, München, Freitag, 20.12.2024, 17:52 (vor 511 Tagen)

Servus,
erfreulicherweise ist die Sache ja im Fernverkehr und dem nachholen der Fahrt innerhalb der 12 Monate mittlerweile soweit klar,
hierzu danke an die DB die das mit folgender Seite ausreichend beantwortet:
https://www.bahn.de/faq/zugbindung-aufgehoben-bedeutung

Meine Frage dazu wär,
was gilt denn rein vom EU-Recht für Tickets im Nahverkehr?
Übersehe ich da etwas in der Verordnung?

Danke vorab,
schönes WE!:-)


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