Erster Gültigkeitstag der BC dürfte entscheidend sein (Fahrkarten und Angebote)

Tobs, Region Köln/Bonn, Montag, 16.12.2024, 19:01 (vor 53 Tagen) @ sflori

Wenn ich eine neue BahnCard kaufe, ist die Gültigkeit ja (wenn gewünscht) ab sofort, obwohl diese erst später gezahlt wird. Ab welchem Punkt erlischt die Gültigkeit und inwieweit muss dies dem Kunden transparent gemacht werden?


In den BB steht:

2.6.2

(1)
Sollte es zu einem Zahlungsverzug bei der Bezahlung einer BahnCard kommen, wird die DB Fernverkehr AG die Funktion zur Rabattierung von Fahrkartenpreisen einer Karte solange sperren, bis der BahnCard-Inhaber seine ausstehenden Zahlungsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.

(2)
Eine Entsperrung erfolgt innerhalb von sieben Tagen nach Erfüllung der ausstehenden Zahlungsverpflichtungen.

(3)
Bei Nutzung einer technisch noch gesperrten BahnCard im Zeitraum zwischen Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen und Entsperrung der BahnCard werden etwaige Forderungen auf Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgelts nachträglich ohne Bearbeitungsentgelt niedergeschlagen.

Datum der Kontrolle: 15.10.24
Bezahlung der BahnCard per Überweisung: 15.10.24


Ich persönlich sehe die Erfüllung der Zahlungsverpflichtung erst dann als erfüllt an, wenn das Geld auf dem Konto der DB eingegangen ist. Ich finde aber auch, dass es eine Informationspflicht seitens der DB über die Sperrung gibt. Wie soll man als Kunde sonst wissen, dass eine Sperrung anliegt? Überhaupt halte ich (1) für seeeeeeehr schwammig formuliert... :D

Meines Erachtens dürfte der erste Geltungstag der BC entscheidend sein, also der 14.09., denn auch wenn die Zahlung verspätet erfolgt, gilt ja dann doch rückwirkend. Ob nun ein Säumniszuschlag, begründet in der verspäteten Zahlung geltend gemacht werden kann, steht auf einem anderen Blatt.

Ich würde daher die FN-Stelle anschreiben und mich auf (3) berufen. Wenn Du Glück hast, wird die FN erlassen.

Wobei ich schon der Meinung wäre, dass die Bearbeitungsgebühr gerechtfertigt sein könnte. Fraglich ist hierfür, ebenso wie für einen etwaigen Säumniszuschlag, inwieweit die Bahn selbst oder der Kunde die verspätete Zahlung zu verantworten hat. Allerdings lasse ich mich von den Juristen gern eines Besseren belehren. -;)


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