Zugbindung aufgehoben, bis wann Ticket nutzbar? (Allgemeines Forum)

hjholtz, Mittwoch, 27.11.2024, 14:54 (vor 475 Tagen) @ Barzahlung

Hallo,

- **"Späterer Zeitpunkt"** bedeutet also, dass Sie auf einen späteren Zug oder eine spätere Verbindung umsteigen können, wenn dies durch die Verspätung erforderlich wird. Dies gilt normalerweise für denselben Tag, an dem die ursprüngliche Reise geplant war.

Diese Ansicht ist ja absolut haarsträubend! Wo hast du die denn her?

Wenn es "durch die Verspätung erforderlich wird", auf eine spätere Verbindung umzusteigen, dann ist dieser Zug oder diese Verbindung die "nächste Gelegenheit" im Sinne von Art. 18 1.b (gäbe es eine frühere, so wäre es ja nicht erforderlich, diese "spätere" zu wählen) und kann schon deswegen nicht gleichzeitig ein "späterer Zeitpunkt nach Wahl des Fahrgasts" im Sinne von Art. 18 1.c sein.

Dazu kommt, dass die Verordnung in verschiedenen Sprachen hier das jeweilige Wort für "Datum" oder "Tag" benutzt. Es kann also keinesfalls ausschließlich oder vorrangig ein Zeitpunkt am selben Tag gemeint sein.


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