Völlig zu Recht ... (Allgemeines Forum)

ICE920, München, Donnerstag, 21.11.2024, 10:26 (vor 14 Tagen) @ wachtberghöhle

Das ist ungenau.
Eine "Fahrkarte, die zur tagesaktuellen Nutzung des Fernverkehrs der Deutschen Bahn berechtigt"

Korinthenkacker-Modus an

Die Bedingunen sprechen von "Sie reisen am ersten Tag bzw. innerhalb der auf dem Fernverkehrsfahrschein bzw. auf der BahnCard 100 angegebenen Geltungsdauer."
Es reicht nicht, dass das Ticket an deinem Reisetag gültig ist, das Datum muss auch auf dem Ticket stehen. Damit hat man mit einem Streik-/Unwetter-/DB-Unlust-Ticket, das man später nutzt, keinen Anspruch auf Zutritt zur Lounge. Ich persönlich hatte damit nirgendwo Probleme, obwohl ich explizit darauf hingewiesen habe, dass ich an einem abweichenden Tag fahre. Aber ich habe schon davon gelesen, dass jemand in Berlin abgewiesen wurde, weil diese Bedingung nicht erfüllt war (wodurch ich diese Feinheit in den Bedingungen überhaupt bemerkt habe)

Korinthenkacker-Modus aus


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum