Völlig zu Recht ... (Allgemeines Forum)

Garfield_1905, Mittwoch, 20.11.2024, 17:06 (vor 15 Tagen) @ Ludo

Der Satz stimmt durchaus. Der Fahrschein alleine berechtigt - im Gegensatz zu manch anderem 1.-Klasse-Fahrschein - nicht zum Besuch der Lounge. Entscheidend ist der Status. Dass man zusätzlich nachweisen muss, dass man tagesaktueller Kunde von DB Fernverkehr ist, ist ja nochmal eine andere Ebene.

Sorry, da bin ich nicht bei Dir. Wenn Dein Satz auf dem Fahrschein stehen würde, wäre das irreführend. Man könnte vermuten, das man mit diesem Fahrschein auf keinen Fall in die Lounge kommt. Das ist nachweislich falsch und würde erst recht zu Diskussionen führen !

Den Aufschrei gerade hier im Forum möchte ich nicht erleben. Da gibt es einige User, die da zu Handgreiflichkeiten neigen. Mal ganz abgesehen davon, das es dann Verweise zu Ausführungsbestimmungen, Teilnahmebeedingungern, Gesetzestexte etc. regnen würde.

(...) Es ist doch vollkommen legitim nachzufragen, ob das mit der vorliegenden Fahrkarte möglich ist und es - sofern es in diesem Fall zulässig gewesen wäre - auch zu nutzen.

Das es legitim ist, habe ich doch gar nicbt bestritten. Verstehen kann ICH es trotzdem nicht.


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