Bei Gutscheinen vor Kauf überlegen (Fahrkarten und Angebote)

michael_seelze, Montag, 29.07.2024, 08:58 (vor 267 Tagen) @ Andi M

Denkt daran, dass die Gültigkeit von 5 Jahren - im Gegensatz zu früher - nicht mehr verlängerbar ist. Sowohl der Restwertgutschein als auch - bei einem eventuellen Storno - der oder die Stornogutscheine haben die Geltungsdauern der ursprünglichen Gutscheine. Seit die Businessplattforrm umgestellt wurde, auch dort.

Ein bisschen Planung und rechnen schadet nicht.

Das Zusammenbasteln kleiner Gutscheine zu einem großen habe ich seit der Umstellung der Businessplattform mangels Bedarf nicht mehr probiert, geht vermutlich auch nicht mehr, und man kann ja bekanntlich pro Kauf höchstens 5 Gutscheine einlösen, dazu einen e-Coupon oder wie die jetzt heißen.

Das hatte ja hauptsächlich Relevanz, wenn man teure Fahrkarten oder die BC100 ausschließlich mit Gutscheinen erwerben wollte; auch hier gilt: Mehr Planung und stets die wertmäßig richtigen Restwertgutscheine verwenden.


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