? zur Aufhebung der Zugbindung (Fahrkarten und Angebote)

Rook, Freitag, 26.07.2024, 21:58 (vor 296 Tagen) @ zettelbox

In welchem Zeitraum vor und nach dem 14.September kann ich jetzt fahren?


Wenn du mit voraussichtlich mehr als 20 Minuten Verspaetung ankommen wirst, kannst du das Ticket bis zum 13.09.2025 beliebig verwenden. Nur Start- und Zielbahnhof muessen identisch sein. Das ist die Auffassung der DB, die u.a. ueber den Kundenservice per Twitter so kommuniziert wird.

Hat die zwischenzeitlich erfolgte Verkürzung der Frist zur Einreichung der fahrgastrechtlichen Ansprüche von 1 Jahr auf 3 Monate einen Einfluss?

Ansonsten müsste man innerhalb von 3 Monaten einreichen, könnte aber alternativ rd. 1 Jahr später noch fahren.

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Viele Grüße
Rook


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