Frage zu Gültigkeit einer Fahrkarte (Fahrgastrechte) (Allgemeines Forum)

EDO, Sonntag, 14.07.2024, 12:09 (vor 785 Tagen)

Hallo zusammen!

Ich hatte im April für den 12. Juli eine „Mitfahrerfreifahrt“ gebucht. Die Reise konnten wir wegen anderweitiger Termine leider nicht antreten.

Nun hat sich folgendes ereignet: Der erste Zug auf der am 12.7. gebuchten Fahrt ist ausgefallen, so dass wir unser Ziel, wenn wir die Fahrt denn angetreten hätten, mit (mindestens) 60 Minuten Verspätung erreicht hätten. Es hätten also Fahrgastrechte gegriffen. Hierzu gibt es hier x Beitragsbäume mit dem Tenor: „Fahrt kann zu einem späteren Zeitpunkt angetreten werden“ und „später“ wird mit einer Zeitspanne „innerhalb eines Jahres“ definiert.

Wäre es demnach rechtlich erlaubt, diese Mitfahrerfreifahrt in der kommenden Woche zu nutzen? Wenn ja, muss ich mir dafür vorher im Reisezentrum einen „Stempel abholen“ oder wie funktioniert das? Danke für Eure Antworten.

Ist das nicht auch ein versuchter Betrug -- Forenregeln?

Waldbahn, Sonntag, 14.07.2024, 12:43 (vor 785 Tagen) @ EDO
bearbeitet von Waldbahn, Sonntag, 14.07.2024, 12:45

Man gibt an, die Reise wegen anderer Terminverpflichtungen nicht angetreten zu haben und will nun Teile davon zurück bzw noch einmal nutzen, weil der Zug zufällig ausgefallen ist?

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Gruß
Waldbahn

Ist das nicht auch ein versuchter Betrug -- Forenregeln?

Barzahlung, Sonntag, 14.07.2024, 13:14 (vor 785 Tagen) @ Waldbahn

Man gibt an, die Reise wegen anderer Terminverpflichtungen nicht angetreten zu haben und will nun Teile davon zurück bzw noch einmal nutzen, weil der Zug zufällig ausgefallen ist?

Von noch einmal nutzen war nicht die Rede. Er will seine Reise einfach nur verschieben.

Darauf hat er einen Anspruch, wenn er auf der von ihm gewählten Verbindung von einer Verspätung ab 60min. rechnen musste. Das musste er nicht, weil gemäß seiner Schilderung gar keine Reiseabsicht bestand.

Um also auf die eingangs gestellte Frage zurückzukommen...

Wäre es demnach rechtlich erlaubt, diese Mitfahrerfreifahrt in der kommenden Woche zu nutzen?

Hier lautet die Antwort: Nein.

Ist das nicht auch ein versuchter Betrug -- Forenregeln?

EDO, Sonntag, 14.07.2024, 13:51 (vor 785 Tagen) @ Barzahlung

Danke an Waldbahn und Barzahlung.

Nein, ich will nicht betrügen. Da die DB ihre vertraglich geschuldeten, von mir im vollen Umfang bezahlten Leistungen zuletzt sehr unzuverlässig und zu meinen Lasten mit hohen Verspätungen "erfüllt" hat, wollte ich nur wissen, ob ich die Vertragsbedingungen auch mal in Anführungszeichen "zu meinen Gunsten auslegen" darf. Ich habe hier sehr offen kommuniziert, dass ein Fahrtantritt am 12.7. nicht wie geplant möglich war von meiner Seite.

Die Forenregeln sind eindeutig formuliert

Waldbahn, Sonntag, 14.07.2024, 13:58 (vor 785 Tagen) @ EDO

Es wäre trotzdem ein Betrug gewesen, die Menschen am Schalter wissen ja nicht, dass du schon vorher wusstest, dass du nicht fährst. Es ist außerdem deutlich hier festgelegt "Nicht erlaubt sind Tipps, wie man in betrügerischer Absicht Tarifsysteme aushebelt".

Und dieses "wie du mir so ich dir" - völlig falscher Ansatz

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Gruß
Waldbahn

Die Forenregeln sind eindeutig formuliert

EK-Wagendienst, EGST, Sonntag, 14.07.2024, 14:20 (vor 785 Tagen) @ Waldbahn

Es wäre trotzdem ein Betrug gewesen, die Menschen am Schalter wissen ja nicht, dass du schon vorher wusstest, dass du nicht fährst. Es ist außerdem deutlich hier festgelegt "Nicht erlaubt sind Tipps, wie man in betrügerischer Absicht Tarifsysteme aushebelt".

Und dieses "wie du mir so ich dir" - völlig falscher Ansatz

Man kann doch einfach auch mal Glück haben.

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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

Die Forenregeln sind eindeutig formuliert

ByBahni, Riesa, Sachsen, Sonntag, 14.07.2024, 14:41 (vor 785 Tagen) @ Waldbahn
bearbeitet von ByBahni, Sonntag, 14.07.2024, 14:41

Es wäre trotzdem ein Betrug gewesen, die Menschen am Schalter wissen ja nicht, dass du schon vorher wusstest, dass du nicht fährst. Es ist außerdem deutlich hier festgelegt "Nicht erlaubt sind Tipps, wie man in betrügerischer Absicht Tarifsysteme aushebelt".

Und dieses "wie du mir so ich dir" - völlig falscher Ansatz

Also wenn mir ein ausfallender Zug in die Hände spielt, darf ich meine Fahrgastrechte nicht in Anspruch nehmen und die Reise verschieben? Interessant!

Einfach freuen und das "ausnutzen" (man begeht ja keinen Betrug o.ä., sondern handelt im Sinne der Fahrgastrechte, die unabhängig vom Reisegrund gelten) ist nicht mehr möglich?

Die Forenregeln sind eindeutig formuliert

J-C, In meiner Welt, Sonntag, 14.07.2024, 14:42 (vor 785 Tagen) @ ByBahni

Selbstverständlich geht das. Es spielt auch keine Rolle, ob man vorher vorhatte, damit zu fahren oder eben nicht.

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Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky

Worüber diskutieren wir dann hier?

ByBahni, Riesa, Sachsen, Sonntag, 14.07.2024, 14:43 (vor 785 Tagen) @ J-C

- kein Text -

Worüber diskutieren wir dann hier?

EDO, Sonntag, 14.07.2024, 14:51 (vor 785 Tagen) @ ByBahni

Sorry, wenn ich hier eine Diskussion angezettelt haben sollte, die nicht angemessen ist.

Als ich die Verspätungsmeldung von der Bahn aufgrund der gebuchten Reise bekam, fragte ich mich: "Hab ich dieses Mal Glück gehabt?"

Fiktives Beispiel: Jemand geht in ein Restaurant und kommt nach erfolgter Bestellung zu der Einsicht, dass er diese Bestellung gar nicht hätte vornehmen sollen (beispielsweise, weil er gar nicht so großen Appetit hat). Dann kommt der Kellner zurück und sagt, die bestellte Speise sei nicht mehr verfügbar. Der Gast schuldet doch jetzt nicht mehr die Bezahlung der Speise, weil er sie ohnehin nicht gegessen hätte...

Frag mich das nicht.

J-C, In meiner Welt, Sonntag, 14.07.2024, 14:51 (vor 785 Tagen) @ ByBahni

Vermutlich wegen einer anderen Diskussion in die selbe Ecke gestellt oder es klingt halt weniger legitim als es ist.

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Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky

Es macht einen Unterschied

Waldbahn, Sonntag, 14.07.2024, 15:09 (vor 785 Tagen) @ ByBahni
bearbeitet von Waldbahn, Sonntag, 14.07.2024, 15:11

Hallo

ob die Fahrt wegen persönlicher Gründe (die nicht bei der DB liegen, so wie es hier formuliert wurde) nicht angetreten wird, oder wegen einer Verspätung die bei der DB liegt nicht angetreten wird.

Wie schon gesagt, im ersten Fall zum Reisezentrum zu gehen (nach dem man sich hier eine Art Freibrief und Go erhofft) und sich irgendeine Bestätigung zu holen ist Betrug bzw Erschleichen von Leistungen, der zweite Fall durch FGR unbestreitbar gedeckt.

--
Gruß
Waldbahn

Es macht einen Unterschied

Garfield_1905, Sonntag, 14.07.2024, 15:13 (vor 785 Tagen) @ Waldbahn

Wie schon gesagt, im ersten Fall zum Reisezentrum zu gehen (nach dem man sich hier eine Art Freibrief und Go erhofft) und sich irgendeine Bestätigung zu holen ist Betrug, der zweite Fall durch FGR unbestreitbar gedeckt.

Zumal ein 'Freibrief und Go' hier aus dem Forum völlig wertlos ist, da ein solcher Freibrief ..., ähh, nicht verwendbar ist.

So geht's. Einmal zumindest. ;-)

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Sonntag, 14.07.2024, 15:42 (vor 785 Tagen) @ Garfield_1905

Hey.

Zumal ein 'Freibrief und Go' hier aus dem Forum völlig wertlos ist, da ein solcher Freibrief ..., ähh, nicht verwendbar ist.

Zugbegleiter: So geht das nicht.
Fahrgast: Doch, im Forum hieß es, dass das geht.
Schaffner: Wer hat das da geschrieben?
Fahrgast: Der Blaschke!
Schaffner: Oh je! Hören Sie nicht auf den Wahnsinnigen! Der erzählt nur Unsinn! Heute nehme ich Sie aus Mitleid mit - aber wenn Sie den Kerl nochmal als Begründung angeben, zahlen Sie nicht nur doppelt, sondern dreifach!
Fahrgast: Okay. Danke für heute.


Schöne Grüße von jörg

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"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)

So ähnlich denke ich mir das. :-)

Garfield_1905, Sonntag, 14.07.2024, 16:11 (vor 785 Tagen) @ Der Blaschke

- kein Text -

Es macht einen Unterschied

EDO, Sonntag, 14.07.2024, 16:10 (vor 785 Tagen) @ Waldbahn

Hallo Waldbahn!

Ich habe mir hier keinen "Freibrief" erhofft, sondern um eine Einschätzung gebeten. Ich wäre auch nicht in "betrügerischer Absicht" zum Reisezentrum gegangen und möchte Dich bitten, diese Unterstellung zu überdenken.

Danke an alle anderen für ihre Meinungen (auch wenn sie weit auseinander gehen)!!!!

Nein - zurückrudern gilt nicht

Waldbahn, Sonntag, 14.07.2024, 16:26 (vor 785 Tagen) @ EDO
bearbeitet von Waldbahn, Sonntag, 14.07.2024, 16:27

Ich wäre auch nicht in "betrügerischer Absicht" zum Reisezentrum gegangen und möchte Dich bitten, diese Unterstellung zu überdenken.


Der Versuch steht weiter im Raum und rechtlich gesehen ist auch der Versuch strafbewährt. Und auch gemäß den Forenregeln ist das auch (zumindest) eine Anstiftung zum Aushebeln von Tarifbestimmungen. "Wäre es demnach rechtlich erlaubt, diese Mitfahrerfreifahrt in der kommenden Woche zu nutzen? Wenn ja, muss ich mir dafür vorher im Reisezentrum einen „Stempel abholen“ oder wie funktioniert das? Danke für Eure Antworten." Besonders da du schreibst, dass du es der Bahn wegen bisheriger Ereignisse "heim/zurückzahlen" würdest.

Wärst du ins RZ gelaufen, wenn du 10x ja bekommen hättest?

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Gruß
Waldbahn

Nein - zurückrudern gilt nicht

EDO, Sonntag, 14.07.2024, 17:06 (vor 785 Tagen) @ Waldbahn

Sorry, Du willst mich offenbar nicht verstehen. Oder Du kannst es nicht.

Ich habe geschildert, dass ich die Fahrt nicht antreten konnte, aber die DB sie wiederum auch nicht durchführen konnte.

Daher lautete die Frage: Ist das Ticket weiterhin gültig? Und wenn ja, muss ich mir das vorab bestätigen lassen?

Das hat nichts mit dem von Dir unterstellten Betrug zu tun! Wenn es weiterhin gültig wäre, würde ich es gerne nutzen. Wenn es ungültig ist, dann werde ich es nicht nutzen!

Mit dem Verweis auf andere Ereignisse wollte ich feststellen: Zuletzt hatte ich mehrfach Pech - habe ich jetzt Glück und ist das Recht auf meiner Seite, obwohl ich die Fahrt nicht antreten konnte?

Details, die du bisher nicht genannt hast wären wichtig

Waldbahn, Sonntag, 14.07.2024, 17:37 (vor 785 Tagen) @ EDO
bearbeitet von Waldbahn, Sonntag, 14.07.2024, 17:39

Das du die Reise nicht angetreten hast ist aber kein Verschulden der DB. Die Fahrt ist damit aus meiner Sicht verfallen, es sei denn du hast vor deiner Entscheidung nicht zu fahren eine Aufhebung der Zugbindung bekommen, sofern es ein Ticket mit ZB war. Dann reden wir aber vom anderen Vorraussetzungen. Du hättest dein Ticket und die MFF aber, sofern der Abbruch (deine privaten Termine) deinerseits nicht kurzfristig erfolgt ist, auch stornieren können.

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Gruß
Waldbahn

Die Insider sind am Ende die Gelackmeierten?

Co_Tabara-98, Hannover, Sonntag, 14.07.2024, 16:55 (vor 785 Tagen) @ Waldbahn

Es wäre trotzdem ein Betrug gewesen, die Menschen am Schalter wissen ja nicht, dass du schon vorher wusstest, dass du nicht fährst. Es ist außerdem deutlich hier festgelegt "Nicht erlaubt sind Tipps, wie man in betrügerischer Absicht Tarifsysteme aushebelt".

Ende August könnte sich ein Termin im Ruhrgebiet ergeben und für diesen wollte ich schon mal nach Sparpreisen suchen. Der Fahrplan für die durchgehenden ICE (ab Hannover) sieht auch ganz normal aus, nicht einmal "liegen Hinweise vor". Mehr versehentlich klicke ich noch bei einer Verbindung auf den Zuglauf - und was sehe ich da? "Der Halt Bielefeld Hbf entfällt. Bitte prüfen Sie Ihre Reiseverbindung kurz vor der Abfahrt des Zuges." Bei anderen Zügen entfällt zusätzlich der Halt in Minden.
Der Gelegenheitsnutzer würde sich jetzt sagen: "Sehr schön, für mich, dann ist der Zug früher in Hamm, bzw. kann Verspätungen aufholen." Als ICE-Treffler wird man natürlich stutzig und erinnert sich an eine Übersicht wichtiger Baustellen. Gespeichert ist bei mir auch die offizielle Baustellenseite, aber ich möchte die nicht bei jeder Fahrt auch noch konsultieren (obwohl ich mir das langsam angewöhnen sollte...) - Umleitung: +75.

Warum ich das nun hier schreibe: Meines Wissens gibt es keine Verspätungsentschädigung, sofern die Verspätung bei Buchung bereits bekannt ist. Wenn ich also heute ein Ticket für die Strecke kaufe und der Zug ist, nach dem in Kürze veränderten Fahrplan, planmäßig unterwegs, habe ich (folgt man Waldbahn & Co.) Pech gehabt, denn ich wusste schließlich vorher Bescheid. Bucht "der Gelegenheitsnutzer" das gleiche zur gleichen Zeit, erhält er jedoch 25% des Fahrpreises zurück...

Und dieses "wie du mir so ich dir" - völlig falscher Ansatz

Darf die Bahn mich also ohne Weiteres betrügen, indem sie mir wissentlich eine Fahrkarte mit Fahrzeiten verkauft, von denen sie weiß, dass diese nicht eingehalten werden können (bei einer nicht nur minimalen Abweichung)?

Das verstehe ich ich jetzt nicht

Garfield_1905, Sonntag, 14.07.2024, 16:59 (vor 785 Tagen) @ Co_Tabara-98

Und dieses "wie du mir so ich dir" - völlig falscher Ansatz


Darf die Bahn mich also ohne Weiteres betrügen, indem sie mir wissentlich eine Fahrkarte mit Fahrzeiten verkauft, von denen sie weiß, dass diese nicht eingehalten werden können (bei einer nicht nur minimalen Abweichung)?

Das heißt doch im Umkehrsschluß, das Du die Bahn betrügen (!) darfst, weil sie es aus Deiner Sicht auch macht ?

+1

Waldbahn, Sonntag, 14.07.2024, 17:32 (vor 785 Tagen) @ Garfield_1905

- kein Text -

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Gruß
Waldbahn

Deine Argumentation führt ein wenig am Thema vorbei

Waldbahn, Sonntag, 14.07.2024, 17:42 (vor 785 Tagen) @ Co_Tabara-98

Hallo

Die Reise wurde aus privaten Gründen nicht angetreten, die nicht bei der Bahn liegen. Das der Zug schlussendlich ausgefallen ist, hat mit dem Nicht Antritt meiner Ansicht nach keinen Zusammenhang.

Die Schlussfolgerung, die du hier ziehst sind aus meiner Sicht am Thema vorbei.

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Gruß
Waldbahn

Kein "versuchter Betrug"

Co_Tabara-98, Hannover, Sonntag, 14.07.2024, 15:42 (vor 785 Tagen) @ Barzahlung

Von noch einmal nutzen war nicht die Rede. Er will seine Reise einfach nur verschieben.

Darauf hat er einen Anspruch, wenn er auf der von ihm gewählten Verbindung von einer Verspätung ab 60min. rechnen musste.

Grundsätzlich richtig, wobei auch eine Verspätung von 20 Minuten ausreichend wäre (vorausgesetzt, es handelt sich um eine Fahrt im Inland).

Das musste er nicht, weil gemäß seiner Schilderung gar keine Reiseabsicht bestand.

Dieser Interpretation der Beförderungsbedingungen kann ich nicht folgen. Ob mit einer Verspätung gemäß Beförderungsvertrag zu rechnen ist, hängt nicht von persönlichen Planungen des Reisenden ab, auch nicht davon, dass dieser sich zur planmäßigen Abfahrtszeit am Bahnhof einfindet, sich dort eine Bescheinigung holt oder ähnlichem.

Um also auf die eingangs gestellte Frage zurückzukommen...

Wäre es demnach rechtlich erlaubt, diese Mitfahrerfreifahrt in der kommenden Woche zu nutzen?


Hier lautet die Antwort: Nein.

Die Antwort lautet also nicht "Nein", sondern "Ja".

DB-Beförderungsbedingungen, 9.1.1:
"Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass der Reisende aufgrund einer Verspätung, eines verpassten Anschlusses oder eines Zugausfalls am Zielbahnhof gemäß Beförderungsvertrag mindestens 20 Minuten verspätet ankommen wird, hat er, auch mit einer zuggebundenen Fahrkarte ... unverzüglich die Wahl zwischen (i) ... oder (ii) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung bis zum Zielbahnhof zu einem späteren Zeitpunkt. ..."

Kein "versuchter Betrug"

Barzahlung, Sonntag, 14.07.2024, 17:13 (vor 785 Tagen) @ Co_Tabara-98

Von noch einmal nutzen war nicht die Rede. Er will seine Reise einfach nur verschieben.

Darauf hat er einen Anspruch, wenn er auf der von ihm gewählten Verbindung von einer Verspätung ab 60min. rechnen musste.


Grundsätzlich richtig, wobei auch eine Verspätung von 20 Minuten ausreichend wäre (vorausgesetzt, es handelt sich um eine Fahrt im Inland).

Da er von einer MFF schreibt, ist es tariflich eine Inlandsfahrt, also ja, 20min. sind die Grenze.

Das musste er nicht, weil gemäß seiner Schilderung gar keine Reiseabsicht bestand.


Dieser Interpretation der Beförderungsbedingungen kann ich nicht folgen. Ob mit einer Verspätung gemäß Beförderungsvertrag zu rechnen ist, hängt nicht von persönlichen Planungen des Reisenden ab

Von was dann?

Wäre es demnach rechtlich erlaubt, diese Mitfahrerfreifahrt in der kommenden Woche zu nutzen?


Hier lautet die Antwort: Nein.


Die Antwort lautet also nicht "Nein", sondern "Ja".

DB-Beförderungsbedingungen, 9.1.1:
"Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass der Reisende aufgrund einer Verspätung, eines verpassten Anschlusses oder eines Zugausfalls am Zielbahnhof gemäß Beförderungsvertrag mindestens 20 Minuten verspätet ankommen wird, hat er, auch mit einer zuggebundenen Fahrkarte ... unverzüglich die Wahl zwischen (i) ... oder (ii) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung bis zum Zielbahnhof zu einem späteren Zeitpunkt. ..."

Er muss nicht von einer verspäteten Ankunft ausgehen, weil überhaupt gar keine Reise mehr geplant war. Die Voraussetzungen der Nr. 9.1.1 sind somit nicht erfüllt.

Er gibt bei der Fahrausweisprüfung ggf. an, dass er von einem Verspätungsereignis betroffen gewesen sei. Damit wird eine Anspruchsberechtigung für eine spätere Weiterfahrt vorgegaukelt, die nicht vorliegt. Aus meiner Sicht ist das Betrug.

Inwieweit sich dieser Betrug nachweisen lässt und ob sowas nicht eher eine Lappalie ist, ist eine ganz andere Diskussion.

Kein "versuchter Betrug"

ByBahni, Riesa, Sachsen, Sonntag, 14.07.2024, 19:23 (vor 785 Tagen) @ Barzahlung
bearbeitet von ByBahni, Sonntag, 14.07.2024, 19:24

Er gibt bei der Fahrausweisprüfung ggf. an, dass er von einem Verspätungsereignis betroffen gewesen sei. Damit wird eine Anspruchsberechtigung für eine spätere Weiterfahrt vorgegaukelt, die nicht vorliegt. Aus meiner Sicht ist das Betrug.

Man zahlt für eine Leistung, die die DB nicht erbringen konnte, also fährt er Regelkonform mit einem späteren Zug. Dem Zugbegleiter hat es nicht anzugehen, ob ich die Reise ursprünglich antreten wollte, oder nicht. Ich bin ja ein freier Mensch, mit gültiger Fahrkarte.

Also würde ich sagen, das ist definitiv kein Betrug, sondern einfach Auslegung der FGR zugunsten des Reisenden - formally known as "Glück".

Frage zu Gültigkeit einer Fahrkarte (Fahrgastrechte)

611 040, Erfurt, Sonntag, 14.07.2024, 20:29 (vor 785 Tagen) @ EDO

Mal abgesehen von der Diskussion ob man die FGR nicht bekommt wenn man keine Reiseabsicht mehr hatte, frage ich mich eher wieso man die Fahrt überhaupt eine Woche später durchführen könnte.
Es stimmt zwar, dass bei Verspätung >20min die Zugbindung aufgehoben ist und man damit auch zu einem späteren Zeitpunkt seiner Wahl fahren darf, aber eben auch nur innerhalb der Gültigkeit der Fahrkarte, also bei nationalen Sparpreisen i.d.R. am Geltungtag und +1 bis 10 Uhr. Wobei die Reise (sofern möglich) am ersten Geltungstag angetreten werden muss.
Eine Woche nach Ablauf der Gültigkeit wäre aber auch ohne Zugbindung nicht möglich, Ausnahne die SONDERKULANZ wegen Streik, Sturm o.ä. wo man wirklich innerhalb eines Jahres fahren darf. An "normalen" Tagen ist die Fahrkarte aber immer nur am Gültigkeitszeitraum gültig oder ist das nicht mehr so?

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❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤

Frage zu Gültigkeit einer Fahrkarte (Fahrgastrechte)

EDO, Sonntag, 14.07.2024, 21:26 (vor 785 Tagen) @ 611 040

Danke, 611 040. Daher lautete ja Teil 2 meiner Frage; Hierzu gibt es hier x Beitragsbäume mit dem Tenor: „Fahrt kann zu einem späteren Zeitpunkt angetreten werden“ und „später“ wird mit einer Zeitspanne „innerhalb eines Jahres“ definiert.

Frage zu Gültigkeit einer Fahrkarte (Fahrgastrechte)

611 040, Erfurt, Montag, 15.07.2024, 00:25 (vor 785 Tagen) @ EDO

Da muss man differenzieren:

A) "später" im (Normal-)Fall von Ausfall/>+20/... = zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalbder Gültigkeit der Fahrkarte

B) "später" im Fall von außergewöhnlichen Ereignissen wie Streik/Sturm/Schnee mit jeweils gesonderter Ankündigung = innerhalb eines Jahres ab Gültigkeit

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❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤

Frage zu Gültigkeit einer Fahrkarte (Fahrgastrechte)

Co_Tabara-98, Hannover, Montag, 15.07.2024, 02:14 (vor 785 Tagen) @ 611 040

Da muss man differenzieren:

A) "später" im (Normal-)Fall von Ausfall/>+20/... = zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalbder Gültigkeit der Fahrkarte

B) "später" im Fall von außergewöhnlichen Ereignissen wie Streik/Sturm/Schnee mit jeweils gesonderter Ankündigung = innerhalb eines Jahres ab Gültigkeit

Woraus leitest du diese Differenzierung ab? Ich konnte keine entsprechende Quelle finden.

Regeln, die für eine reguläre Durchführung der Reise gelten (Fahrtantritt, maximale Geltungsdauer), würde ich im Störungsfall als aufgehoben betrachten, also wenn die Reise zu einem "späteren Zeitpunkt" gestattet wird, ohne dass dafür explizite Vorschriften gemacht werden.

Frage zu Gültigkeit einer Fahrkarte (Fahrgastrechte)

EDO, Montag, 15.07.2024, 10:21 (vor 785 Tagen) @ 611 040

Da muss man differenzieren:

A) "später" im (Normal-)Fall von Ausfall/>+20/... = zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalbder Gültigkeit der Fahrkarte

B) "später" im Fall von außergewöhnlichen Ereignissen wie Streik/Sturm/Schnee mit jeweils gesonderter Ankündigung = innerhalb eines Jahres ab Gültigkeit

Ich halte Deine Auslegung für nachvollziehbar. Das würde aber bedeuten:
a) zu einer Insel gibt es beispielsweise nur eine Fährverbindung am Tag. Aufgrund der Verspätung des gebuchten Zuges erreicht der Reisende an Tag A die Fähre voraussichtlich nicht mehr. Die Möglichkeit, die Reise an Tag B anzutreten, schließt Du damit aus.
b) jemand hat einen Messebesuch geplant. Aufgrund der Verspätung des gebuchten Zuges macht die Reise keinen Sinn mehr, weil die Aufenthaltszeit dort zu kurz werden würde. Die Möglichkeit, die Reise an Tag B anzutreten und dann einen vollen Messetag zu erleben, schließt Du damit aus.

Falsch, man hat 1 Jahr Zeit.

Bremer, Bremen, Mittwoch, 28.08.2024, 09:21 (vor 741 Tagen) @ 611 040

- kein Text -

Frage zu Gültigkeit einer Fahrkarte (Fahrgastrechte)

ICE920, München, Montag, 15.07.2024, 15:07 (vor 784 Tagen) @ 611 040

Wie kommst du zu deiner Annahme und wie ist sie vereinbar mit Beförderungsbedingungen A.9.5?

Selbstverständlich gelten die Fahrgastrechte

Neitech_BR611, Baden-Württemberg / Bayern, Dienstag, 27.08.2024, 23:55 (vor 741 Tagen) @ EDO

Auch wenn deine Frage schon ein paar Wochen her ist (bin erst heute durch Zufall über diesen Thread gestolpert), teile ich dir gerne meine persönliche Meinung als Antwort mit:

  • Das Rechtliche zu den Fahrgastrechten (FGR), wie ich es den Beförderungsbedingungen der Bahn sowie der EU-Verordnung 2021/782 entnehme:
    Wenn du am 12. Juli vernünftigerweise davon ausgehen konntest (z.B. DB-Information am Bahnhof oder DB Navigator mit darin vorgeschlagener Reisealternative), dass du am Ziel mindestens 20 Minuten zu spät ankommen würdest, steht es dir frei die Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen.
    Du hast auch noch weitere Rechte (Fahrtunterbrechung möglich, höhere Produktklasse möglich, auch geänderte Streckenführung möglich...).
    Quelle: DB Beförderungsbedingungen – Fahrgastrechte – Punkt A9.1.1 und A9.1.4

  • Du schreibst „es hätten also Fahrgastrechte gegriffen“.
    Das ist ein unnötiger Konjunktiv – die Fahrgastrechte haben definitiv gegriffen, aufgrund der durch die Bahn verschuldeten Verspätung.
    Es spielt keine Rolle wo du zum Zeitpunkt der Mitteilung der Verspätung warst, wie deine seelische Verfassung war und ob du evtl. schon ein paar Tage zuvor ein ungutes Gefühl hattest und der Reise gegenüber abgeneigt warst.
    Du konntest „vernünftigerweise davon ausgehen… dass du mit mehr als 20 Minuten Verspätung am Ziel ankommen wirst“. Punkt – aus!

    Du hast die Fahrgastrechte nicht verwirkt, indem du nicht in den Zug gestiegen bist. Es war dein gutes Recht nicht in den Zug zu steigen und du darfst später fahren.
    Eine Begründung ist nicht erforderlich, es genügt der Verweis auf die "vernünftiger Weise zu erwartende Verspätung von mehr als 20 Minuten am Zielbahnhof"!

    Du bist auch nicht verpflichtet auf die Nachfrage "und wegen der Verspätung haben Sie die Fahrt nicht angetreten oder gab es noch andere Gründe?" zu beantworten. Es genügt die Antwort "Die Reise hatte eine zu erwartende Verspätung von mehr als 20 Minuten am Zielbahnhof und ich habe die Reise nicht angetreten, sondern führe diese zu einem späteren Zeitpunkt durch".

  • Ja, du darfst sehr wahrscheinlich bis 11. Juli 2025 die Fahrkarte „zu einem späteren Zeitpunkt nach Wahl des Fahrgasts“ nutzen und brauchst sie nicht verfallen lassen.
    Ob das auch noch am 12. Juli 2025 selbst gilt, hängt von der ursprünglichen Geltungsdauer der Fahrkarte und der juristischen Auslegung „innerhalb eines Jahres“ ab.
    Ich selbst bleibe hier immer auf Nummer sicher „die Ansprüche… verjähren innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Geltungsdauer der Fahrkarte“. Also würde ich in deinem Fall spätestens am 11.07.2025 fahren.


    Ich schreibe oben etwas vorsichtig „sehr wahrscheinlich“ weil ich kein Anwalt bin und du das ohnehin mit den Beförderungsbedingungen und deiner Fahrkarte nochmal selbst individuell überprüfen musst. Sind hier im Forum ja alles nur Meinungsäußerungen von Privatpersonen und es soll ja nur eine Hilfe zur Selbsthilfe sein. Quellenangaben sind deshalb auch sinnvoller anstatt nutzloser Behauptungen:

    Quelle: DB Beförderungsbedingungen – Fahrgastrechte – Punkt 9.5 sowie (unter Anwendung der vorliegenden 60 Minuten Verspätung des Thread-Erstellers) EU Verordnung 2021/782 Artikel 18 Absatz 1 (c)

  • Du hast keine Nachweispflicht über die Verspätung.

    Die Bahn schreibt (zumindest heute am 27.08.2024 und auch bei einem Ausdruck den ich am 26.05.2021 für mich gemacht habe) auf der Internetseite unter „Hilfe & Kontakt“ bei der Frage „Wie sollte man als Fahrgast Verspätungen dokumentieren?“ folgendes:

    Zur Geltendmachung von Fahrgastrechtsansprüchen ist die Vorlage einer Verspätungsbescheinigung nicht erforderlich.

    Dein Fahrgastrechtsanspruch zur Nutzung der Fahrkarte bei einer verschobenen, später durchgeführten Reise wird davon auch umfasst.

    Es schadet aber nicht – zur Vermeidung von Diskussionen mit schlecht gelaunten missgünstigen Menschen – Screenshots vom DB Navigator oder der Reiseauskunft, Fotos von der Bahnhofstafel oder sonstigen Bahn-Informationen zu sichern oder sich eine Verspätungsbescheinigung samt alternativem Reiseplan ausstellen/ausdrucken zu lassen.

    Allerdings können an den DB-Informationen (so die dortigen Mitarbeiter) oftmals nur 2 Wochen rückwirkend Bestätigungen ausgedruckt werden.
    Ich hatte aber auch schon den Fall, das mir eine DB-Mitarbeitern an der Information (München Hbf) voller Überzeugung entgegnete – sie könne maximal 24 h rückwirkend Bestätigungen ausstellen. Das war schon ziemlich haarsträubend, denn mein ICE fuhr an einem Montag verspätet und am Dienstag Abend hatte die Dame angeblich keinen Zugriff mehr auf die Daten von vor 28 Stunden...
    Im Reisezentrum Stuttgart Hbf erhielt ich hingegen rückwirkend für dieselbe Fahrt eine Verspätungsbescheinigung freundlich ausgehändigt, heftige 5 Wochen später. Es kommt wie so oft im Leben auf die Laune, den Willen und den Charakter des Gegenübers an.

    Alle diese gedruckten Bescheinigungen hatte ich mir übrigens nur „als sauber gedruckte Variante“ geholt. Selbstverständlich hatte ich jeweils zum Abfahrtzeitpunkt Screenshots gemacht (bin aber zu faul diese bei Bedarf auszudrucken – besonders wenn der Reiseplan länger ist und man Scrollen muss, denn dann gibt es mehrere Screenshots und alles wird recht unübersichtlich).

    Quelle: Bahn-Webseite > Hilfe & Kontakt


  • Du hast nicht danach gefragt – aber ich gebe dir dennoch folgenden Hinweis:
    Über die Fahrgastrechte kannst du bei deiner Verspätung von >60 Minuten auch das FGR-Formular mit dem Hinweis „Nichtantritt“ samt Fahrkarte einreichen. Bei einer normalen Fahrkarte hat man damit einen Anspruch auf Erstattung des vollen Fahrpreises.
    Wie das bei der Mitfahrerfreifahrkarte aussieht entzieht sich mangels Erfahrung meiner Kenntnis.
    Die Bahn hat erklärt „bis auf Weiteres“ auf die neue verkürzte Einreichefrist für FGR-Ansprüche (3 Monate) zu verzichten und FGR-Beschwerden „am bisher bekannten 12-Monatszeitraum“ anzunehmen. Das sollte also auch bei dir bis 11.07.2025 klappen (Datum des Poststempels).

    Du kannst dir also sogar noch überlegen ob du später wirklich noch fährst oder dir lieber die Fahrkarte ersetzen lässt.

    In anderen Worten: 1 Jahr Entscheidungszeitraum – Fahren oder Erstatten lassen

    Quelle: DB Beförderungsbedingungen – Fahrgastrechte – Punkt 9.3.1 und 9.3
    sowie EU Verordnung 2021/782 Artikel 18 Absatz 1 und 5
    sowie Bahn-Webseite > Hilfe & Kontakt > Privatreisen > Info & Services > Buchung > Fahrgastrechte


Warum dir hier manche einen strafbaren Betrugsversuch unterstellen wollen (was im Übrigen ebenfalls eine Straftat ist => Falsche Verdächtigung § 164 StGB) muss man nicht verstehen.

Du schreibst „die Reise konnten wir wegen anderweitiger Termine leider nicht antreten“.

Diese anderweitigen Termine führst du hingegen nicht ausführlicher aus und lässt uns diesbezüglich vollkommen im Dunklen. Wobei sich manche vielleicht für eure privaten Angelegenheiten interessieren – weil sie selbst ein langweiliges Privatleben haben. Das ist echt unfair uns so hängen zu lassen, über eure privaten Angelegenheiten – das grenzt schon fast an Vertuschung (ebenfalls eine Straftat) ;-)

Es bleibt auch unklar, ob ihr die Reise allein wegen der anderen Termine oder wegen der anderen Termine in Verbindung mit den mehr als 60 Minuten Verspätung nicht antreten konntet.

Manche Reiseanlässe erledigen sich eben wegen so hohen Verspätungen und auch die persönliche Entscheidung welche Reise / Tätigkeit wichtiger ist, wird durch so hohe durch die Bahn fremdverschuldete Verspätungen beeinflusst.

Wer weiß, vielleicht hat auch dein/e Partner/in bereits gesehen dass der Zug nicht pünktlich fährt und deshalb bereits die anderweitigen Termine vorgeschlagen. So ist das halt im Zusammenleben. Man redet manchmal aneinander vorbei und trifft Fehlannahmen.

In einem Strafverfahren gegen euch wegen versuchten Betruges, müsste also die Staatsanwaltschaft beweisen, dass ihr euch vor Bekanntwerden der Verspätung gegen den Reiseantritt entschieden habt und es euch außerdem unmöglich war (z.B. durch hohe räumliche Entfernung vom Startbahnhof oder einem der Zwischenhalte) euch doch noch umzuentscheiden und die Reise doch noch anzutreten und ihr nun (mit welcher Begründung auch immer) Fahrgastrechte gelten machen wollt die euch rechtlich (aus welchen Gründen auch immer) nicht mehr zustehen.

Ich denke wir haben in Deutschland andere Probleme also solche rein theoretischen Blockwart-Gesinnungspolizei-Verfahren…

Dass du dich nun in einem Internetforum mit Bahnbezug über die Formalitäten der Fahrgastrechte und deren genauen Durchführung informierst ist hingegen vollkommen legitim.


Die Fahrgastrechte sind dem Gelegenheitsfahrer unbekannt. Ich selbst mache mir immer einen Spaß daraus, bei einer Zugverspätung, mir wohlgesonnene Platznachbarn im Abteil über FGR zu informieren.
Manchmal fragen mich die Leute, was ich denn jetzt da auf dem rosa Zettel mit der Fahrkarte ausfülle.
Im Anschluss gibt’s eine Antwort und danach folgt (ähnlich einer Gruppenarbeit in der Schule) das gemeinsame ausfüllen der Formulare (natürlich jeder sein eigenes).
Deshalb führe ich auch immer 4-5 frische FGR-Formulare mit. Für die wertvollen Tipps bekam ich auch schon mal ein Getränk spendiert – das nennt man gesellschaftliches Miteinander.


Übrigens bin ich regelmäßiger Sparpreis-Flexfahrer. Sprich: Wenn ich zeitlich flexibel fahre (also privat für Besuche), dann buche ich stets den günstigsten Sparpreis.

Hoffen ist aus meiner Sicht nicht strafbar und schon gar kein Betrug.

Wenn am Reisetag im DB Navigator eine Verspätung für meine Sparpreisfahrt angekündigt wird, die mir die Aufhebung der Zugbindung erlaubt, mache ich sofort einen Screenshot und setze mich in den nächsten Zug (oftmals in einen ICE-Sprinter, gerne auch auf anderen Reiserouten die ursprünglich teurer gewesen sind). Mir ist es dabei vollkommen egal ob dieser Zug bei der damaligen Buchung 60 EUR mehr gekostet hätte und heute als Flexpreis über 180 EUR kosten würde.

Wenn ich am Reisetag (z.B. wegen Vorhersagen für schlechtes Wetter am Wochenende) die Reise nicht durchführen will, bringt mich meist eine angekündigte Verspätung von mehr als 20 Minuten am Zielbahnhof zum letztendlichen Entschluss die Reise nicht am Reisetag anzutreten sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt.

Es gab auch schon Fälle, bei denen ich mehrere Monate zuvor gebuchte Sparpreisfahrten nicht durchführen wollte. Ich habe dann inständig gehofft dass es beim ersten Zug zu einer Verspätung kommt und das trat dann auch ein. Voller Freude und reinsten Gewissens habe ich mir meine Bescheinigung am Bahnhof abgeholt und bin ein paar Wochen / Monate später mit der nun "Flexfahrt" fröhlich und zufrieden gefahren.

Gerade die angekündigte Verspätung gibt da den Ausschlag dafür, dass ich mich zum Verschieben der Fahrt entscheide.
So habe ich schon mehrmals bei angekündigten Verspätungen ein Sparpreisticket in ein FGR-Flexticket umgewandelt und mir einfach für den Folgetag ein neues zusätzliches Sparpreisticket gekauft.
Sinn und Zweck des Ganzen als Wochenendpendler: Die Tickets mit FGR-Verschiebung können in teuren Zeiten (Sommerferien, Weihnachten, Ostern) wie Flextickets genutzt werden. Den späteren Reisezeitpunkt lege ich als Fahrgast fest (innerhalb der 1-Jahres-Frist).

1-2 offene & gültige solcher FGR-Sparpreis-Flex-Tickets habe ich immer im Handschuhfach liegen. Da sie personengebunden sind, ist das auch sicher. Nur ich kann die nutzen. Wenn ich spontan fahren will, hole ich mir ein solches Ticket raus und setze mich einfach in den Zug.

Ich bin da immer sehr froh darüber, dass ich keinem Möchtegern-Gutmenschen meine Entscheidungsfindung offen legen muss – sondern einfach ein Fingerzeig auf die Verspätungsinformationen reicht…

Zum Glück muss ich ja auch nirgends den Reisegrund oder sonstige private Angelegenheiten offenlegen.

Bei teureren Sparpreisen gehe ich immer zur DB-Information (bin ja sowieso in Bahnhofsnähe vor der geplanten Fahrt) und lasse mir sowohl eine "Bescheinigung über die voraussichtliche Verspätung" als auch den schnellsten alternativen Reiseplan ausdrucken. Beide Dokumente bekommen dann den Stempel der DB Station und im Zug gibt's später keine Diskussion.

Etwa eine von fünf Sparpreisfahrten führe ich im Schnitt so als Flexfahrt durch. Entweder am Reisetag in einem für mich besseren Zug (ohne Zugbindung) oder an einem späteren Zeitpunkt (hier gerne auch auf einer anderen Strecke mit einem netten Zwischenhalt unterwegs samt kleiner Stadtbesichtigung).

Nur ein einziges mal hatte ich einen Zugbegleiter der daran etwas zu meckern hatte. Ich habe immer nur gebetsmühlenartig gesagt "Das hat ihr Kollege in München so gesagt" oder "Das müssen Sie ihren Kollegen in München fragen, da unten auf der Bescheinigung hat er beim Stempel unterschrieben".

Dabei brauche ich als Fahrgast keine Schuldgefühle haben.
Auch etwaige Moralapostel interessieren mich nicht.

Wenn die Bahn bereits beim kleinsten Schneefall Verspätungen einfährt (sei es durch schlecht gewartete / billig eingekaufte Weichenheizungen oder ungepflegter Baumbestand entlang der Strecke in Zeiten verschiedenster Schädlinge) dann liegt das in der Verantwortung der Bahn und ich kann voller Freude meine FGR genießen.

Eine wie auch immer geartete moralische Schuldumkehr akzeptiere ich nicht.

Wenn die Bahn für Verspätungen verantwortlich ist, hat sie auch meine Fahrgastrechtsansprüche zu akzeptieren.

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