Dafür müsste Österreich den Staatsvertrag anpassen/ändern (Allgemeines Forum)

ffz, Montag, 17.06.2024, 18:57 (vor 811 Tagen) @ J-C

Hallo,

wenn die Republik Österreich, oder einige Bundesländer der Republik Österreich Änderungen bei den Zuständigkeiten/Einflussmöglichkeiten für den Korridorverkehr, der bei Weitem nicht nur das "Deutsche Eck" betrifft, sondern ebenso auch das Außerfern und die Strecke Bregenz Hafen - Lindau Reutin - Lindau Insel, so muss die Republik Österreich den Staatsvertrag mit der Bundesrepublik Deutschland anpassen bzw ändern. Ich bin mir aber ganz sicher dass die ÖBB und alle weiteren Österreichischen EVU die Verkehre über die Korridorstrecken durchführen da extremst wenig Interesse daran haben werden den Staatsvertrag zu verändern. Bisher brauchen die EVU für die Korridorverkehre keine Zulassung als EVU in Deutschland und auch keine Sicherheitsbescheinigung des EBA, sofern sie in Österreich als EVU zugelassen sind. Das ist aber so aktuell nicht mehr mit EU-Recht vereinbar. Ebenso brauchen die Lokführer für den Korridorverkehr nur eine vereinfachte Zusatzausbildung und keine Vollausbildung. Zudem müssen die Korridorzüge aktuell nicht den vollen Deutschen Trassenpreis bezahlen sondern das wird pauschal abgegolten, aber auch diese Regelung ist nicht mit EU-Recht vereinbar.

Bisher genießt der Staatsvertrag über den Korridorverkehr noch "Bestandsschutz", aber sollte der angepasst/geändert werden müsste er sehr wahrscheinlich an EU-Recht angepasst werden.

Gruß


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