?Fahrgastrechte bei früherer Abfahrt (Allgemeines Forum)

Swikel161, Donnerstag, 23.05.2024, 17:09 (vor 898 Tagen)

Moin, ja leidiges Thema aber bei der Bahn konnte ich nichts finden.Ich habe nächste Woche einen Zug gebucht, dessen Abfahrt um 58min nach vorne verlegt wurde. Für mich macht diese Fahrt keinen Sinn mehr, kann ich die Fahrt storniern lassen oder nicht antreten und bekomme dann mein Geld zurück? Wie ist da die Regelung. Auch bei 10min früher Abfahrt undso.
Mit der Bitte um Hilf und beste Grüße
Alex

!Fahrgastrechte bei früherer Abfahrt

JanZ, HB, Donnerstag, 23.05.2024, 17:19 (vor 898 Tagen) @ Swikel161
bearbeitet von JanZ, Donnerstag, 23.05.2024, 17:19

Für mich macht diese Fahrt keinen Sinn mehr, kann ich die Fahrt storniern lassen oder nicht antreten und bekomme dann mein Geld zurück?

Für Verfrühungen gibt es keine Regelung in den FGR. Meines Erachtens bist du nicht verpflichtet, früher loszufahren. Die Frage ist, wann die erste Verbindung am Ziel ankommt, die zur ursprünglich geplanten Abfahrtszeit oder später abfährt. Wenn es mehr als 60 Minuten später ist als ursprünglich geplant, kannst du von der Reise zurücktreten.

?Fahrgastrechte bei früherer Abfahrt

musicus, Donnerstag, 23.05.2024, 17:42 (vor 898 Tagen) @ Swikel161
bearbeitet von musicus, Donnerstag, 23.05.2024, 17:43

Moin, ja leidiges Thema aber bei der Bahn konnte ich nichts finden.Ich habe nächste Woche einen Zug gebucht, dessen Abfahrt um 58min nach vorne verlegt wurde. Für mich macht diese Fahrt keinen Sinn mehr, kann ich die Fahrt storniern lassen oder nicht antreten und bekomme dann mein Geld zurück? Wie ist da die Regelung. Auch bei 10min früher Abfahrt undso.

Die Erstattungsoptionen bemessen sich an der zu erwartenden Verspätung am Zielort.
Wann würdest du denn ankommen, wenn du die Fahrt zum ursprünglich gebuchten Zeitpunkt antrittst? Sollte die Ankunftsverpätung bei Reiseantritt gemäß der ursprünglichen Verbindung >59 min. sein, besteht Anspruch auf Erstattung.

?Fahrgastrechte bei früherer Abfahrt

Barzahlung, Freitag, 24.05.2024, 13:42 (vor 897 Tagen) @ musicus

Sollte die Ankunftsverpätung bei Reiseantritt gemäß der ursprünglichen Verbindung >59 min. sein, besteht Anspruch auf Erstattung.

Nein, sollte die Ankunftsverpätung bei Reiseantritt gemäß der ursprünglichen Verbindung >=60 min. sein, besteht Anspruch auf Erstattung.

?Fahrgastrechte bei früherer Abfahrt

Alexander_AC, Freitag, 24.05.2024, 06:37 (vor 897 Tagen) @ Swikel161

Verfrühung zählt als Ausfall - oder anders: Wenn du zur geplanten Zeit am Bahnhof stehen würdest, würde dein Zug nicht kommen, oder?

Also einfach nach dem Reisedatum über FGR einreichen.

?Fahrgastrechte bei früherer Abfahrt

VT642, Freitag, 24.05.2024, 11:10 (vor 897 Tagen) @ Alexander_AC
bearbeitet von VT642, Freitag, 24.05.2024, 11:10

So einfach ist es nicht. Angenommen, bereits 5min nach dem ausgefallenen bzw. verfrüht abgefahrenen Zug gibt es eine andere Reisemöglichkeit, die unter Umständen sogar früher am Ziel ist (bestes Beispiel Ausfall Rheintal-ICE, stattdessen Fahrt über die KRM), so ist über FGR m.E. keine Erstattung möglich.

+1

musicus, Freitag, 24.05.2024, 12:46 (vor 897 Tagen) @ VT642

- kein Text -

?Fahrgastrechte bei früherer Abfahrt

tose25, Freitag, 24.05.2024, 16:56 (vor 897 Tagen) @ Swikel161
bearbeitet von tose25, Freitag, 24.05.2024, 16:59

Anstatt die FGR nach EU-Verordnung in Anspruch nehmen kannst du in so einem Fall auch gemäß Vertragsrecht (BGB) vom Beförderungsvertrag zurücktreten. Hierzu schreibst du einfach dem Kundendialog eine Mail. Falls aber bei regulärer Abfahrt die Verspätung mehr als 60 min betragen würde, empfehle ich eher den Weg über Servicecenter FGR

Rücktritt-Thema

Barzahlung, Freitag, 24.05.2024, 20:02 (vor 896 Tagen) @ tose25

Anstatt die FGR nach EU-Verordnung in Anspruch nehmen kannst du in so einem Fall auch gemäß Vertragsrecht (BGB) vom Beförderungsvertrag zurücktreten.

Nicht jede noch so kleine Änderung rechtfertigt im Vertragsrecht einen Rücktritt.

Die DB spielt da meines Wissens auch nicht mehr mit. Jedenfalls blieb die Frage unbeantwortet, ob das in jüngster Zeit nochmal jemandem widerfahren ist, dass ein Ticket wegen kleinerer Fahrplanänderungen (mit Verspätung <60min.) zurückgenommen wurde.

https://www.ice-treff.de/index.php?id=694386

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