OT: Mittelbare Drittwirkung von GR (Allgemeines Forum)

611 040, Erfurt, Mittwoch, 24.04.2024, 12:59 (vor 927 Tagen) @ Benjamin.Keller

Genau, das basiert auf dem "Fraport-Urteil" des Bundesverfassungsgerichts. Heisst rechtlich "mittelbare Drittwirkung von Grundrechten" Das besagt kurz und knapp, dass Unternehmen die quasi öffentliche Räume schaffen dort auch an Grundrechte gebunden sind. Normalerweise ist nämlich nur der Staat an die Grundrechte gebunden, nicht jedoch Privatpersonen oder Unternehmen. Beim Fraport-Urteil hat es jedoch auch eine Rolle gespielt, dass der Flughafenbetreiber Fraport in öffentlicher Hand ist. Für rein private Unternehmen wäre es u.U. eingeschränkt. Da die DB AG aber ja auch in Staatsbesitz ist und Bahnhöfe auch öffentliche (= von jedem tatsächlich frei zugänglich) Orte sind, ist auch die DB StuS m.E. an Grundrechte gebunden. Allerdings wäre gerade vor dem Hintergrund ein Rauchverbot angebracht, da das Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit gewährleistet werden muss. Und diese kann für Dritte durch den nachgewiesen schädlichen Rauch nicht garantiert werden, wenn überall geraucht werden dürfte.
Kiffen oder rauchen hingegen ist nicht grundrechtlich geschützt. Gemäß der allgemeinen Handlungsfreiheit aus Art. 2 GG ist zwar alles erlaubt was nicht explizit verboten ist, jedoch darf dieses durch Gesetze eingeschränkt werden, besonders dann wenn diese zum Schutz anderer Grundrechte erforderlich sind.

--
❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum