Das Einzelfall Argument (Allgemeines Forum)

Waldbahn, Sonntag, 21.04.2024, 13:27 (vor 930 Tagen) @ Langmütige

Hallo

greift hier aber nicht. Wo setzt du denn eine Grenze, wenn man die überhaupt setzen kann. Schau dir einen beliebigen Hauptbahnhof i NRW an. Wenn du am Tag zwischen 8 und 20 Uhr 1500 Raucher jenseits der Raucherzonen beobachtest, ist das jeweils ein eigener singulärer Fall? Das darf man dann nicht zusammenziehen.

Wo im Übrigen ist denn da die Rücksichtnahme der Raucher egal ob Nikotin oder Cannabis. Schönes Beispiel: Witten Samstag Vormittag nicht mal 11Uhr. Am Gleis wartet im Sitzbereich ein Vater mit seinen beiden Töchtern, die größere von beiden geschätzt 6 Jahre alt und die Kleine geschätzt 2 Jahre jünger, und in unmittelbarer Nähe gleich 2 Gruppen (a 4 Erwachsenen) die kiffen. Muss man das in unmittelbarer Nähe von kleinen Kindern machen. Ich war erstaunt, dass der Vater so ruhig geblieben ist, und die Gruppen nur angesprochen hat, wo anders weiter zu rauchen.

Was hat das mit "ein besserer Mensch" zu tun?

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Gruß
Waldbahn


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