Bei PU's gilt "Stillschweigeabkommen" (Aktueller Betrieb)

ffz, Montag, 15.04.2024, 19:28 (vor 756 Tagen) @ Mike65

Hallo,

bei Suiziden und versuchten Suizoden und sosntigen Personenunfällen gilt zwischen Bundespolizei, DB AG und Presse ein "Stillschweigeabkommen". Um mögliche Nachahmer und die Angehörigen zu schützen wird darüber wenn überhaupt nur sehr allgemein berichtet, meistens aber gar nicht. Es gibt auch keine Pressemitteilung der Polizei dazu.

Wenn der Suizid erwiesen ist und Staatsanwaltschaft und Kripo/Polizei schnell sind geht es nach 90 - 120 Minuten weiter. Wenn die Ermittlungen zur Ursache dauern und ggf noch der KDD einzuschalten ist dann kann ein PU auch mal 3-4 Stunden gehen.

Es wurden auch schon Leichen auf Gleisen abgelegt um ein Tötungsdelinkt zu vertuschen. Aber ein Projektil aus einer Waffe im Kopf, oder ein mit einem Hammer eingeschlagener Schädel werden eher nicht von einem Zug stammen.

Gruß


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