Ab sofort höhere Gewalt als Ausschlussgrund! Kulanz endet! (Allgemeines Forum)
GoethesGarten, Mittwoch, 21.02.2024, 17:43 (vor 658 Tagen)
Das Servicecenter Fahrgastrechte zieht ab sofort höhere Gewalt als Ausschlussgrund für Erstattungen heran. Die Übergangs-/Kulanzfrist endet (wie auch immer man das bezeichnen möchte).
Als höhere Gewalt (Ausschlussgründe!) gelten:
- Ärztliche Versorgung eines Fahrgastes
- Beeinträchtigung durch Vandalismus
- Behördliche Maßnahmen
- Entschärfung einer Fliegerbombe
- Notarzteinsatz auf der Strecke
- Pass- und Zollkontrolle
- Polizeieinsatz
- Unbefugte Personen auf der Strecke
- Unbefugtes Ziehen der Notbremse
Besondere Fälle von höherer Gewalt sind Naturkatastrophen und schwere Krisen. Diese werden gesondert betrachtet und entschieden.
Keine höhere Gewalt, und somit keine Ausschlussgründe, sind:
- Streik (sind damit nur DB-Streiks gemeint?)
- Verhalten anderer EVU (was immer das auch heißen mag)
- normale Herbststürme (was ist ein normaler Herbststurm?)
- Überflutungen (sind damit nur Schienen gemeint?)
Bei höherer Gewalt bleiben dennoch bestehen:
- Erstattungen bei Nichtantritt oder Abbruch der Reise wegen Verspätung, Zugausfall oder Anschlussverlust
- Nutzung anderer Verkehrsmittel als Ersatz (z. B. Bus oder Taxi)
- Übernachtung
- Weiterreise mit anderen Eisenbahnen oder Bussen bei nicht rechtzeitiger Information über Weiterreisemöglichkeit
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"Nein, ich verkaufe keine Fahrkarten! Ich spende Hoffnung, dass der Zug noch kommt!"
Ab sofort höhere Gewalt als Ausschlussgrund! Kulanz endet!
Junior, Mittwoch, 21.02.2024, 17:47 (vor 658 Tagen) @ GoethesGarten
Wie soll das geregelt werden, wenn mehrere Ursachen zu einer Verspätung führen? Oft ist nicht einmal nachvollziehbar, welcher Grund zu welchem Anteil der Verspätung geführt hat.
Ab sofort höhere Gewalt als Ausschlussgrund! Kulanz endet!
bahnfahrerofr., Mittwoch, 21.02.2024, 18:21 (vor 658 Tagen) @ Junior
Zunächst mal: In DSO wurde schon von einem Fall berichtet der vor 2-3 Wochen so abgelehnt wurde.
Im Januar gingen eindeutige Höhere-Gewalt-Fälle noch durch. Insofern stelle ich die Vermutung an, das Verfahren wurde ab Feburar oder zumindest in den ersten Februartagen umgestellt.
Wie soll das geregelt werden, wenn mehrere Ursachen zu einer Verspätung führen? Oft ist nicht einmal nachvollziehbar, welcher Grund zu welchem Anteil der Verspätung geführt hat.
Genau das ist das spannende. Es gibt sicher eindeutige Fälle, die sind aber m.E. eher in der Minderheit. In der PM zu den neuen FGR hat die DB übrigens geschwurbelt, dass man im Zweifelsfall eher kulant entscheiden will. Der im DSO beschriebene Fall war m.E. eindeutig ein solcher Zweifelsfall (mehrere Verspätungsgründe addiert, u.a. verspätete Bereitstellung des Personals bei Personalwechsel unterwegs), dennoch erfolgte eine Ablehnung. Es wird wohl für den Fahrgast selten eine realistische Chance geben, gegen solche Entscheidungen vorzugehen. Ich denke dabei neben diesen "kumulierten Fällen" auch an Fälle wo einfach der Grund falsch verschlüsselt wurde (hat vermutlich jeder schon mal erlebt). Zudem wird man darüber diskutieren dürfen, ob z.B. bei eindeutiger höherer Gewalt als Ursache Trödelei bei der Beseitigung nicht auch zu einem FGR Anspruch führen könnte.
Fürs Zugpersonal wird es bestimmt nicht angenehmer, wenn die Fahrgäste bei mehrstündigen Verspätungen zukünftig ohne Entschädigung davonkommen und man diese nicht mehr zur "Besänftigung" einsetzen kann.
Quelle?
musicus, Mittwoch, 21.02.2024, 17:47 (vor 658 Tagen) @ GoethesGarten
- kein Text -
Internes Rundschreiben
GoethesGarten, Mittwoch, 21.02.2024, 17:50 (vor 658 Tagen) @ musicus
Aber ich bin überzeugt, dass das keine geheimen Interna sind, denn die Fahrgäste müssen ja darüber informiert werden wann sich ein Antrag noch lohnt und wann nicht (insofern der Fahrgast weiß was der Grund war). Kennt er ihn nicht, muss er natürlich weiterhin einen Antrag stellen. Aber so kann sich der Fahrgast schon mal drauf einstellen.
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Verspätung am Zielbahnhof vs. Abbruch der Reise?
411, California, Mittwoch, 21.02.2024, 18:11 (vor 658 Tagen) @ GoethesGarten
Bedeutet das dann bei höherer Gewalt folgendes?
Bei Verspätung von 65 Minuten am Zielbahnhof keine Erstattung
Bei Anschlussverlust und Abbruch der Reise dann Geld zurück?
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Mein Startup Keepoala:
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Verspätung am Zielbahnhof vs. Abbruch der Reise?
bahnfahrerofr., Mittwoch, 21.02.2024, 18:12 (vor 658 Tagen) @ 411
Bedeutet das dann bei höherer Gewalt folgendes?
Bei Verspätung von 65 Minuten am Zielbahnhof keine Erstattung
Bei Anschlussverlust und Abbruch der Reise dann Geld zurück?
Genau so sehe ich das auch.
Verspätung am Zielbahnhof vs. Abbruch der Reise?
611 040, Erfurt, Mittwoch, 21.02.2024, 18:15 (vor 658 Tagen) @ 411
Wobei dann die Frage ist wie das nachzuweisen ist. Theoretisch könnte man ja dann immer behaupten man hätte die Reise abgebrochen und sei zurück gefahren...
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Verspätung am Zielbahnhof vs. Abbruch der Reise?
bahnfahrerofr., Mittwoch, 21.02.2024, 18:22 (vor 658 Tagen) @ 611 040
Wobei dann die Frage ist wie das nachzuweisen ist. Theoretisch könnte man ja dann immer behaupten man hätte die Reise abgebrochen und sei zurück gefahren...
Es ist nur glaubhaft zu machen. Und die Fahrkarte sollte danach natürlich nicht mehr (in Richtung Ziel) gescannt worden sein...
Verspätung am Zielbahnhof vs. Abbruch der Reise?
Dieter4711, Donnerstag, 22.02.2024, 14:49 (vor 657 Tagen) @ bahnfahrerofr.
Wobei dann die Frage ist wie das nachzuweisen ist. Theoretisch könnte man ja dann immer behaupten man hätte die Reise abgebrochen und sei zurück gefahren...
Es ist nur glaubhaft zu machen. Und die Fahrkarte sollte danach natürlich nicht mehr (in Richtung Ziel) gescannt worden sein...
Es wäre hinreichend einen Stop vor die Ziel den Zug zu verlassen und dort die Fahrt abzubrechen.
Verspätung am Zielbahnhof vs. Abbruch der Reise?
EK-Wagendienst, EGST, Donnerstag, 22.02.2024, 15:09 (vor 657 Tagen) @ Dieter4711
Wobei dann die Frage ist wie das nachzuweisen ist. Theoretisch könnte man ja dann immer behaupten man hätte die Reise abgebrochen und sei zurück gefahren...
Es ist nur glaubhaft zu machen. Und die Fahrkarte sollte danach natürlich nicht mehr (in Richtung Ziel) gescannt worden sein...
Es wäre hinreichend einen Stop vor die Ziel den Zug zu verlassen und dort die Fahrt abzubrechen.
Dann gleich eine Station weiter kaufen, und dann am eigentlichen Zielbahnhof die Fahrt abbrechen.
Das ist dann ein schon geplanter Betrug.
Es sind hier auch immer die gleichen, die sich bei diesen Thema zu Wort melden.
Das wird dann auch noch zu einer Verschärfung führen.
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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
Verspätung am Zielbahnhof vs. Abbruch der Reise?
Dieter4711, Donnerstag, 22.02.2024, 15:17 (vor 657 Tagen) @ EK-Wagendienst
Wobei dann die Frage ist wie das nachzuweisen ist. Theoretisch könnte man ja dann immer behaupten man hätte die Reise abgebrochen und sei zurück gefahren...
Es ist nur glaubhaft zu machen. Und die Fahrkarte sollte danach natürlich nicht mehr (in Richtung Ziel) gescannt worden sein...
Es wäre hinreichend einen Stop vor die Ziel den Zug zu verlassen und dort die Fahrt abzubrechen.
Dann gleich eine Station weiter kaufen, und dann am eigentlichen Zielbahnhof die Fahrt abbrechen.
Das ist dann ein schon geplanter Betrug.Es sind hier auch immer die gleichen, die sich bei diesen Thema zu Wort melden.
Das wird dann auch noch zu einer Verschärfung führen.
Betrug?
Seltsam. Wenn ich mich morgens um 6 Uhr auf den Weg mache um mich mittags in Ingolstadt mit meinen Kollegen zur Besprechung zu treffen, und der Umstieg in Nürnberg mal wieder nicht klappt, wo soll dann der Betrug sein. Denn in diesem Moment ist die Reise in Nürnberg sinnlos geworden und wird dort abgebrochen. Einen Betrug sehe ich da nun mal gar nicht.
Verspätung am Zielbahnhof vs. Abbruch der Reise?
611 040, Erfurt, Freitag, 23.02.2024, 10:04 (vor 656 Tagen) @ Dieter4711
Betrug wäre, WENN (und nur dann) du trotzdem weiter bis Ingolstadt fährst und trotzdem den vollen Betrag erstattet haben willst.
Wobei das natürlich schlecht nachweisbar ist. Es ist ja selten so, dass du nochmal kontrolliert UND GESCANNT wirst. Wenn das nicht passiert, kann ja niemand den angeblichen Betrug nachweisen.
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Verspätung am Zielbahnhof vs. Abbruch der Reise?
Barzahlung, Freitag, 23.02.2024, 12:05 (vor 656 Tagen) @ EK-Wagendienst
bearbeitet von Barzahlung, Freitag, 23.02.2024, 12:09
Ab sofort höhere Gewalt als Ausschlussgrund! Kulanz endet!
611 040, Erfurt, Mittwoch, 21.02.2024, 18:13 (vor 658 Tagen) @ GoethesGarten
Auf der einen Seite verstehe ich die DB, denn sie wollen nicht zahlen wofür sie nichts können.
Andererseits hat der Fahrgast einen Vertrag mit der DB geschlossen und sich ggf. extra einen teureren Zug gebucht um zu einer bestimmten Uhrzeit vor Ort zu sein. Wenn das aus o.g. Gründen nicht klappt hat er einfach Pech gehabt?! Darf auch nicht sein!
Vor allem da ja nun nicht nur seltene Extremfälle darunter fallen, sondern alltägliches wie Notarzteinsätze oder Polizeieinsätze.
Auf gut Deutsch: Wenn irgendwelche Idioten mal wieder keinen Ausweis zeigen wollen und auch nicht aussteigen, woraufhin das ZuB die Polizei holt (was ich grundsätzlich sehr gut finde, nicht jedes Mal wieder alles durchgehen zu lassen) haben alle anderen Fahrgäste nicht nur eh schon das Problem der Verspätung und ggf. Anschlussverlust, sondern können dann noch nicht mal mehr FGR geltend machen.
Allgemein finde ich es schlimm, dass die FGR immer weiter eingeschränkt werden. Gerade wo in anderen Bereichen immer mehr vorgeschrieben und reguliert wird.
--
❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤
Ist konsequente Umsetzung der EU Fahrgastrechte Verordnung
ffz, Mittwoch, 21.02.2024, 18:55 (vor 658 Tagen) @ 611 040
Auf der einen Seite verstehe ich die DB, denn sie wollen nicht zahlen wofür sie nichts können.
Andererseits hat der Fahrgast einen Vertrag mit der DB geschlossen und sich ggf. extra einen teureren Zug gebucht um zu einer bestimmten Uhrzeit vor Ort zu sein. Wenn das aus o.g. Gründen nicht klappt hat er einfach Pech gehabt?! Darf auch nicht sein!
Vor allem da ja nun nicht nur seltene Extremfälle darunter fallen, sondern alltägliches wie Notarzteinsätze oder Polizeieinsätze.
Auf gut Deutsch: Wenn irgendwelche Idioten mal wieder keinen Ausweis zeigen wollen und auch nicht aussteigen, woraufhin das ZuB die Polizei holt (was ich grundsätzlich sehr gut finde, nicht jedes Mal wieder alles durchgehen zu lassen) haben alle anderen Fahrgäste nicht nur eh schon das Problem der Verspätung und ggf. Anschlussverlust, sondern können dann noch nicht mal mehr FGR geltend machen.Allgemein finde ich es schlimm, dass die FGR immer weiter eingeschränkt werden. Gerade wo in anderen Bereichen immer mehr vorgeschrieben und reguliert wird.
Hallo,
die DB setzt nur ab sofort konsequent die EU Fahrgastrechte Verordnung um, nach der bei Höherer Gewalt nur noch eingeschränkte Fahrgastrechte gelten. Es ist von der Sache her nur eine Angleichung an die EU Rechte für Buspassagiere und Fluggastrechte. Die Fluggesellschaft muss noch nicht mal bei Streik eine Entschädigung bezahlen, wenn nicht die Fluggesellscahft selbst bestreikt wird sondern das Bodenpersonal des Flughafens.
So ein Flug ist in der Regel deutlich viel teurer wie eine Zugfahrkarte und das spontane fliegen ein paar Stunden später ist meistens auch nicht möglich.
Man hat ja trotzdem noch eingeschränkte Fahrgastrechte auch bei höherer Gewalt, es gibt nur keine Teilerstattung vom Fahrpreis. Ein Taxi/Hotel wird immer noch bezahlt wenn die Fortsetzung der Reise nicht möglich/zumutbar ist und ein Abbruch der Reise , bzw der Nichtantritt und der daraus resultierende Rücktritt von der Reise bleibt weiter möglich.
Gruß
Ist konsequente Umsetzung der EU Fahrgastrechte Verordnung
bahnfahrerofr., Mittwoch, 21.02.2024, 19:04 (vor 658 Tagen) @ ffz
die DB setzt nur ab sofort konsequent die EU Fahrgastrechte Verordnung um, nach der bei Höherer Gewalt nur noch eingeschränkte Fahrgastrechte gelten.
Wie unten geschrieben: Niemand zwingt die DB dazu, das so umzusetzen. Es wäre ohne Probleme möglich, aus kundendienstlichen und marketingstrategischen Gründen im bisherigen Umfang weiter zu verfahren. Für das Zugpersonal wäre das auch angenehmer und man würde sich Diskussionen mit verärgerten Kunden, die gegen die Ablehnung vorgehen, ebenfalls ersparen. Mag sein, dass einem die Gesamtsumme der FGR Zahlungen zunächst groß erscheint, aber letztendlich sind es Peanuts, was man sich nun einspart.
Die Fluggesellschaft muss noch nicht mal bei Streik eine Entschädigung bezahlen, wenn nicht die Fluggesellscahft selbst bestreikt wird sondern das Bodenpersonal des Flughafens.
Es stimmt schon, dass die Fluggastrechte zum Teil schwächer sind. In einigen Fällen sind die Entschädigungen dort aber auch deutlich höher und durch die Pauschalierung manchmal sogar eine Vollerstattung (letztere gibt es bei RENFE übrigens auch, und ich würde eine Vollerstattung z.B. ab 3 oder 4 Stunden Verspätung ebenfalls befürworten).
rechtlich bindend
Waldbahn, Mittwoch, 21.02.2024, 19:16 (vor 658 Tagen) @ bahnfahrerofr.
Hi
nur mal zur Verdeutlichung: Definition EU Verordnung
Eine Verordnung ist ein verbindlicher Rechtsakt, den alle EU-Länder in vollem Umfang umsetzen müssen.
--
Gruß
Waldbahn
rechtlich bindend
bahnfahrerofr., Mittwoch, 21.02.2024, 19:26 (vor 658 Tagen) @ Waldbahn
Eine Verordnung ist ein verbindlicher Rechtsakt, den alle EU-Länder in vollem Umfang umsetzen müssen.
Ich denke, du bist da auf dem Holzweg. Der Fahrgast darf nicht schlechter gestellt werden als in der VO, darüber hinaus gehende Regelungen die rechtlich nicht nachteilig für den Fahrgast sind, kann man beliebig anbieten. Sonst gäbe es bisher auch nicht die umfangreicheren Kundengarantien bei RENFE, SNCF, oder die NRW Mobilitätsgarantie, die zum Teil deutlich über die bisherigen FGR hinausgehen.
Oder um vom Bahnbezug weg zu kommen: Wenn es so wäre wie du schreibst, gäbe es beim Verbrauchsgüterkauf auch keine freiwillige Garantie über die gesetzliche Gewährleistung hinaus. Gibt es bekanntlich aber durchaus.
SNCF sagt derzeit:
From now on, after 30 minutes’ delay, and for whatever reason, SNCF will allow you to obtain a voucher online.
Ist konsequente Umsetzung der EU Fahrgastrechte Verordnung
gnampf, Donnerstag, 22.02.2024, 10:40 (vor 657 Tagen) @ ffz
es ist wohl unbestritten, dass die EU bei der neuen Verordnung Mist gebaut hat. Wenn man eine Angleichung erreichen wollte, dann wäre es sinniger gewesen bei anderen Verkehrsmitteln die gleichen Entschädigungsregeln einzuführen.
Jetzt ergeben sich halt potentiell jede Menge Streitfälle. Nehmen wir die richtige höhere Gewalt, wie Unwetter. Hier wird es für den Kunden sehr schwierig werden zu beweisen ob die Verspätung wirklich nicht hätte verhindert werden können mit zumutbaren Maßnahmen.
Noch viel schlimmer finde ich es, dass abseits der in meinen Augen "echten" höheren Gewalt bei Verschulden von Dritten nicht gezahlt wird. Also wenn z.B. der Baum einem Dritten gehört und die DB den Rückschnitt / Fällung nicht durchführen konnte, oder auch wenn sich ein Depp vor den Zug wirft. In solchen Fällen sollte die DB weiterhin zur Erstattung verpflichtet werden, denn im Gegensatz zum Kunden hat sie die Möglichkeit sich die Kosten vom Verursacher erstatten zu lassen. Der Kunde hingegen wird maximal in einem aufwendigen Verfahren mit Anzeige, Anwalt & Co herausfinden wem der Baum gehörte oder wer sich vor den Zug geworfen hat, und muss dabei dann auch noch den Schaden detaillierter nachweisen, eine Pauschale ist hier nicht möglich.Und klar, natürlich kann es sein das auch die DB die Forderungen nicht geltend machen kann... nur bisher hat sie es ja anscheinend noch nichtmals probiert.
Ist konsequente Umsetzung der EU Fahrgastrechte Verordnung
Rook, Donnerstag, 22.02.2024, 11:55 (vor 657 Tagen) @ gnampf
es ist wohl unbestritten, dass die EU bei der neuen Verordnung Mist gebaut hat. Wenn man eine Angleichung erreichen wollte, dann wäre es sinniger gewesen bei anderen Verkehrsmitteln die gleichen Entschädigungsregeln einzuführen.
Die entsprechenden Verschlechterungen für Kunden hatten die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten in einer längeren Auseinandersetzung mit dem EU-Parlament im Jahr 2020 durchgesetzt.
Dieses wollte zunächst keine Höhere-Gewalt-Schutzklausel für die Bahnunternehmen. Besonders für den Schutz der Bahnunternehmen und gegen die Kundenrechte hatte sich der damalige Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) eingesetzt.
https://www.spiegel.de/wirtschaft/service/fahrgastrechte-bei-der-bahn-wann-ist-ein-star...
--
Viele Grüße
Rook
Ehrlich ? :-)
Garfield_1905, Donnerstag, 22.02.2024, 12:12 (vor 657 Tagen) @ Rook
Besonders für den Schutz der Bahnunternehmen und gegen die Kundenrechte hatte sich der damalige Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) eingesetzt.[/i]
Man sollte gar nicht glauben, das ausgerechnet der Scheuer in seinem Leben auch mal was Positives geleistet hat.
Das ist gar nicht so klar !
Garfield_1905, Donnerstag, 22.02.2024, 12:09 (vor 657 Tagen) @ gnampf
es ist wohl unbestritten, dass die EU bei der neuen Verordnung Mist gebaut hat.
So unbestritten ist das durchaus nicht. Ich war schon immer der Meinung, das die DB nicht zahlen soll, wenn sie nicht ursächlich Schuld ist.
Im übrigen wird jetzt den Bahn-Nutzern, die sich mit diesen ... ähh, Einnahmen, ein hübsches kleines Nebeneinkommen gesichert haben, erst mal ein Riegel vorgeschoben. Der Aufwand, hier auch noch wieder irgendwelche Hintertürchen zu öffnen, kann für diese Leute gar nicht groß genug sein.
Und warum ? Weil die Ausgaben für Erstattungen/Entschädigungen, die sich durch nicht von der DB zu vertretenen Gründe ergeben, letztlich durch höhere Fahrpreise wieder reingeholt werden (müssen), d.h. das auch ich diese Leute mitfinanzieren soll. Ohne mich !
Das ist gar nicht so klar !
gnampf, Donnerstag, 22.02.2024, 12:19 (vor 657 Tagen) @ Garfield_1905
So unbestritten ist das durchaus nicht. Ich war schon immer der Meinung, das die DB nicht zahlen soll, wenn sie nicht ursächlich Schuld ist.
Niemand hat dich gezwungen FGR einzureichen wenn du der DB was schenken wolltest oder willst. Das es eine deutliche Verschlechterung für den Kunden ist siehst aber auch du ein? Das damit das Bahnfahren unattraktiver wird auch? Das der Ärger im Verspätungsfall noch größer wird? Und das potentiell ein Haufen strittiger Fälle entsteht, wo man die Entscheidung ggf. nicht nachvollziehen kann?
Im übrigen wird jetzt den Bahn-Nutzern, die sich mit diesen ... ähh, Einnahmen, ein hübsches kleines Nebeneinkommen gesichert haben, erst mal ein Riegel vorgeschoben. Der Aufwand, hier auch noch wieder irgendwelche Hintertürchen zu öffnen, kann für diese Leute gar nicht groß genug sein.
Das musst du mir mal erklären wie man damit ein Nebeneinkommen erzielen kann, noch dazu in einem Maß das es von Relevanz wäre. Für Fahrgastrechteentschädigungen muß ich erstmal eine Fahrkarte kaufen, diese bekomme ich dann maximal zu 50% erstattet... 50% der Kosten trage ich also weiterhin und habe min. 50% weniger Geld auf dem Konto. Wo ist hier jetzt das Einkommen?
Und warum ? Weil die Ausgaben für Erstattungen/Entschädigungen, die sich durch nicht von der DB zu vertretenen Gründe ergeben, letztlich durch höhere Fahrpreise wieder reingeholt werden (müssen), d.h. das auch ich diese Leute mitfinanzieren soll. Ohne mich !
das ist eben falsch. Die Ausgaben, die durch "höhere Gewalt" entstanden sind sollte die DB gefälligst einfach mal beim Verursacher geltend machen. Der Fahrgast kann das nicht, die DB schon. Du wirst dich wundern wie kooperativ Baumbesitzer auf einmal werden, wenn sie hören das ihre "Kollegen" plötzlich 5 stellige Schadensersatzforderungen an der Backe haben.
Und ja, in meinen Augen auch: pfeiff auf Pietät wenn sich ein Depp vor den Zug wirft oder mit seinem AUto auf den Schienen parkt. Wenn es ein Erbe gibt, dann mögen die Kosten auch daraus bestritten werden.
Die Fälle von echter höherer Gewalt, wo es also unverhinderbar durch die Natur z.B. verursacht wurde, dürften sehr verschwinden gering sein. Dafür kann dann die Allgemeinheit der Bahnfahrer oder die Allgemeinheit der Steuerzahler aufkommen, auch das werden verschwindend geringe Summen sein.
Je mehr sich die DB und andere Bahnen aber aus der Verantwortung winden können bei Schlechtleistungen, desto weniger Interesse haben sie etwas dagegen zu tun. Auch wenn das Interesse aktuell wohl kaum noch abnehmen kann. Die FGR-Zahlungen müssen ein Maß erreichen, wo es wirtschaftlicher ist sie zu vermeiden, durch ausreichend Personal, Züge, Wartung, Instandhaltung der Strecke,...
Das ist gar nicht so klar !
sflori, Donnerstag, 22.02.2024, 15:42 (vor 657 Tagen) @ Garfield_1905
So unbestritten ist das durchaus nicht. Ich war schon immer der Meinung, das die DB nicht zahlen soll, wenn sie nicht ursächlich Schuld ist.
Seh ich auch so.
Grad wenn man eindeutig sieht, dass nach Kabeldiebstahl oder PU alle ihr bestes geben, damit man noch ans Ziel kommt, fühlt es sich für mich falsch an, dann noch 50 % Erstattung zu beantragen.
Ein weiterer Aspekt sind die Kosten für Dritt-EVUs. Wie Jörg schon schreibt, macht das der DB bestimmt wenig aus. Aber was ist mit den kleineren EVUs, was ist mit Flixtrain. Ich würde sagen, dass die Überarbeitung mehr Platz für Konkurrenz auf der Schiene schafft.
Bye. Flo.
Das ist gar nicht so klar !
611 040, Erfurt, Freitag, 23.02.2024, 10:14 (vor 656 Tagen) @ sflori
Das die Bahnen zahlen müssen, wenn sie nichts dafür können ist blöd ja. Allerdings müssen die Kunden beim Bahnfahren immer den vollen Preis zahlen egal welche schlechte Leistung soe dafür bekommen. Wenn man woanders immer defekte oder zu wenig Ware bekommt, wird auch nachgebessert oder man bekommt Rabatt. Das sollte bei Beförderungsleistungen auch so sein. Denn eine Nacherfüllung gibt es ja nicht in dem Sinne.
Ich nutze übringens auch sehr selten die FGR und wenn nur Taxi oder Hotel beim stranden. Etwas vom Fahrpreis zurückbekommen hab ich insgesamt vielleicht 1,2 Mal.
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Das ist gar nicht so klar !
EK-Wagendienst, EGST, Freitag, 23.02.2024, 10:20 (vor 656 Tagen) @ 611 040
Ich nutze übrigens auch sehr selten die FGR und wenn nur Taxi oder Hotel beim stranden. Etwas vom Fahrpreis zurückbekommen hab ich insgesamt vielleicht 1,2 Mal.
Was ist denn nun aus dem Fall Donauwörth geworden?
Ich gehe mal davon aus, das nichts anerkannt wurde, sonst hättest du es bestimmt hier kund getan, oder habe ich es nicht gelesen?
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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
Ist konsequente Umsetzung der EU Fahrgastrechte Verordnung
Barzahlung, Donnerstag, 22.02.2024, 20:27 (vor 657 Tagen) @ ffz
Es ist von der Sache her nur eine Angleichung an die EU Rechte für Buspassagiere und Fluggastrechte.
Achso. Dann kann ich von der DB bei größeren Verspätung nun also auch eine 250-Euro-Ausgleichszahlung verlangen? ;-)
Die Fluggesellschaft muss noch nicht mal bei Streik eine Entschädigung bezahlen, wenn nicht die Fluggesellscahft selbst bestreikt wird sondern das Bodenpersonal des Flughafens.
Wobei es schon fragwürdig ist, Erfüllungsgehilfen der Airline wie z.B. die Flughafengesellschaft hier als Dritte zu sehen.
Wenn im Bahnverkehr die DB InfraGO bestreikt wird, muss der Beförderer ja dennoch entschädigen.
im Prinzip richtig
arno50, Mittwoch, 21.02.2024, 18:29 (vor 658 Tagen) @ GoethesGarten
im Prinzip richtig, allerdings sollte Mangel der Bahn, z.B. nicht vorbereitende Wartung und Pflege der Fahrschneisen, sicherlich die häufigsten Gründe für Oberleitungenstörung nicht ausgeschlossen werden. D.h. alle Oberleitungsstörungen von Ufo-Landungen abgesehen sollten zu FGR führen.
Was mich am meisten stört sind die kleinen Schlampereien ca 5 Min spätere Abfahrt oder 5 Min später Ankunft, die den Anschluss verunmöglicht. Da kann mir keiner erklären, dass das ein schwerer äusserer Anlass welcher Genese auch immer sei. Bei echten Unfällen etc habe ich Verständnis. Was ich schon hörte, dass im Dezember unvermutet Winter angebrochen war und leider alle Weichen eingefroren sind, ist lachhaft.
Ab sofort höhere Gewalt als Ausschlussgrund! Kulanz endet!
462 001, Taunus, Mittwoch, 21.02.2024, 18:43 (vor 658 Tagen) @ GoethesGarten
Das Servicecenter Fahrgastrechte zieht ab sofort höhere Gewalt als Ausschlussgrund für Erstattungen heran. Die Übergangs-/Kulanzfrist endet (wie auch immer man das bezeichnen möchte).
Offenbar möchte die DB einfach nur noch häufiger "beschissen" werden, denn dann wird ab sofort eben immer ein Fahrtabruch eingereicht...
Gut das ich vor wenigen Tagen meine BC50 gekündigt habe, ab Mai bin ich zum ersten mal seit 2001 ohne Bahncard und werde es dank D-Ticket auch bleiben!
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Von mir besuchte Bahnhöfe
- Deutschland: 1614
- Euro. Ausland: 691
Stand: 23.11.2025
Ab sofort höhere Gewalt als Ausschlussgrund! Kulanz endet!
bahnfahrerofr., Mittwoch, 21.02.2024, 18:47 (vor 658 Tagen) @ 462 001
Das Servicecenter Fahrgastrechte zieht ab sofort höhere Gewalt als Ausschlussgrund für Erstattungen heran. Die Übergangs-/Kulanzfrist endet (wie auch immer man das bezeichnen möchte).
Offenbar möchte die DB einfach nur noch häufiger "beschissen" werden, denn dann wird ab sofort eben immer ein Fahrtabruch eingereicht...
Ich bescheiße die Bahn nicht, höchstens wenn sie mich bescheißt. Wenn man mir mehrfach aus meiner Sicht unberechtigt ablehnt, kann ich auch nicht ausschließen, dass ich das Kreuzchen mal falsch setzen werde.
Logische Konsequenz aus EU rechtlichen Vorgaben
Waldbahn, Mittwoch, 21.02.2024, 18:43 (vor 658 Tagen) @ GoethesGarten
Logische Konsequenz aus EU rechtlichen Vorgaben
bahnfahrerofr., Mittwoch, 21.02.2024, 18:46 (vor 658 Tagen) @ Waldbahn
Niemand zwingt die DB dazu, das so umzusetzen. Mir wäre auch nicht bekannt, dass alle EU-Bahngesellschaften den Ausschluss bei höherer Gewalt umsetzen. Manche bieten sogar über die FGR hinaus weitere Kundengarantien.
Andere Bahnen richten sich auch danach
Waldbahn, Mittwoch, 21.02.2024, 19:10 (vor 658 Tagen) @ bahnfahrerofr.
Hi
die ÖBB nennen die EU Verordnung als Rechtsgrundlage (Nummer 37)
nur nicht so explizit.
Rechtsgrundlage
Ihre Rechte gründen auf den Einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung (CIV), der EU-Verordnung 2021/782 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr sowie den Beförderungsbedingungen der ÖBB Personenverkehr AG.
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Gruß
Waldbahn
Andere Bahnen richten sich auch danach
Hamburger2015, Donnerstag, 22.02.2024, 07:36 (vor 657 Tagen) @ Waldbahn
Ist völlig egal.
Aus dem EU-Recht ergibt sich nicht, dass Kulanz bei Entschädigungen nach Verspätung verboten ist.
Andere Bahnen richten sich auch danach
JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 24.02.2024, 11:35 (vor 655 Tagen) @ Hamburger2015
Das EU-Recht schreibt sogar explizit Mindestentschädigungen vor. Alles darüber hinaus gehende geht natürlich trotzdem.
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Weg mit dem 4744!
Nachweis nötig?
nscharrn, IC 2152, Mittwoch, 21.02.2024, 19:14 (vor 658 Tagen) @ GoethesGarten
muss das auch im Zweifelsfall auch von der DB Nachgewiesen werden, sonst gibt es bald evtl. eine Häufung von höherer Gewalt
Nachweis nötig?
GoethesGarten, Mittwoch, 21.02.2024, 19:22 (vor 658 Tagen) @ nscharrn
Also ICH würde mir einen Vorfall der NICHT unter höhere Gewalt fällt, von einem Zugbegleiter oder einer DB Information bestätigen lassen, bzw. würde ich stets anfragen was der Grund für die Verzögerung ist und danach entscheiden ob ein Antrag lohnt oder nicht. Wenn der Zug z. B. stoppt und der Zub macht die Durchsage, dass es im Zug vor uns eine Messerstecherei gab und wird deshalb warten müssen (hatte ich letztes Jahr), dann brauche ich den Antrag nicht erst stellen. Sagt der Zub aber, dass vor uns die Strecke unterspült/überspült ist oder ein kräftiger Herbststurm Bäume auf die Strecke geworfen hat, dann werde ich den Antrag definitiv stellen. Das sind jetzt nur grobe Beispiele. Jeder muss selbst entscheiden ob er sich den Aufwand macht und ob das mit dem, was er als Entschädigung zu erwarten hat, sinnvoll ist vom Zeitaufwand her. Bei einer SSPAK für 14,90 Euro von Hamburg bis München mache ich mir den Aufwand für 25% nicht!
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"Nein, ich verkaufe keine Fahrkarten! Ich spende Hoffnung, dass der Zug noch kommt!"
Nachweis nötig?
bahnfahrerofr., Mittwoch, 21.02.2024, 19:28 (vor 658 Tagen) @ GoethesGarten
Gute Idee sich Gründe bescheinigen zu lassen. Damit könnte man notfalls übers Eisenbahnbundesamt gute Chancen haben. Nur ob das Personal sowas in der Regel macht, daran habe ich meine Zweifel.
Nachweis nötig?
GoethesGarten, Mittwoch, 21.02.2024, 19:36 (vor 658 Tagen) @ bahnfahrerofr.
bearbeitet von GoethesGarten, Mittwoch, 21.02.2024, 19:37
Aber denke an die Grenze von 4,- Euro. Darunter wird nichts ausgezahlt. Das wäre z. B. bei einer SSPAK für 14,90 Euro der Fall. Da liegen wir bei 3,73 Euro Erstattung. Keine Chance. 17,- Euro sollte die Fahrkarte schon kosten, damit es sich lohnt (4,25 Euro) für 60 bis 119 Minuten Verspätung.
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"Nein, ich verkaufe keine Fahrkarten! Ich spende Hoffnung, dass der Zug noch kommt!"
Nachweis nötig?
bahnfahrerofr., Mittwoch, 21.02.2024, 19:41 (vor 658 Tagen) @ GoethesGarten
17,- Euro sollte die Fahrkarte schon kosten, damit es sich lohnt (4,25 Euro) für 60 bis 119 Minuten Verspätung.
Es gab mal Sparpreise Europa zu 16,10 mit BC25, ich mein nach Österreich. Da gab es dann gerundet 4,05 Euro ;-) Hatte allerdings auch nicht immer die Muse das einzureichen bei solchen Kleinbeträgen.
Nachweis nötig?
JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 22.02.2024, 02:49 (vor 657 Tagen) @ GoethesGarten
Aber denke an die Grenze von 4,- Euro. Darunter wird nichts ausgezahlt. Das wäre z. B. bei einer SSPAK für 14,90 Euro der Fall. Da liegen wir bei 3,73 Euro Erstattung.
Seit wann gilt die Bagatellgrenze für Erstattungen?
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Weg mit dem 4744!
Nachweis nötig?
GoethesGarten, Donnerstag, 22.02.2024, 07:29 (vor 657 Tagen) @ JeDi
Beim NV schon lange. Bei DB weiß ich es nicht. In der EU Verordnung taucht sie auf jeden Fall auf.
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"Nein, ich verkaufe keine Fahrkarten! Ich spende Hoffnung, dass der Zug noch kommt!"
Nachweis nötig?
JanZ, HB, Donnerstag, 22.02.2024, 09:33 (vor 657 Tagen) @ GoethesGarten
JeDi redet (in seiner gewohnt kryptischen Art) von Erstattungen, du von Entschädigungen :-).
Das EBA kann das EVU zu nichts zwingen
ffz, Mittwoch, 21.02.2024, 19:44 (vor 658 Tagen) @ bahnfahrerofr.
Gute Idee sich Gründe bescheinigen zu lassen. Damit könnte man notfalls übers Eisenbahnbundesamt gute Chancen haben. Nur ob das Personal sowas in der Regel macht, daran habe ich meine Zweifel.
Hallo,
das EBA kann auch nur die Sachlage prüfen und von dem EVU die Verspätungsdaten anfordern. Aber das EBA ist keine Judikative Instanz kann also das EVU nicht zu einer Zahlung zwingen. Es kann nur prüfen ob der Fall nach den gültigen Gesetzen entschieden wurde oder nicht. Selbst wenn das EBA dabei einen Verstoß gegen die EU Fahrgastrechteverordnung feststellen sollte kann das EBA zwar ein Ordnungsgeld gegen das EVU verhängen oder androhne, aber der Fahrgast bekommt auch dann sein Geld nicht. Denn das EBA kann das EVU nicht rechtlich dazu zwingen dem Fahrgast die Erstattung zu bezahlen. Dazu müsste sich der Fahrgast an eine Schlichtungsstelle wenden oder das EVU vor einem Gericht verklagen.
Das EBA kann das EVU zu nichts zwingen
bahnfahrerofr., Mittwoch, 21.02.2024, 20:04 (vor 658 Tagen) @ ffz
Will ich jetzt nicht bewerten, letztlich heißt das Ding aber "Durchsetzungsstelle".
Kennt jemand einen Fall, wo die DB nicht deren Auffassung gefolgt ist, wenn die der Meinung waren, es ist falsch? Mir persönlich nicht (was aber nichts heißen muss)
Bei der Schlichtung hingegen ist die DB nicht verpflichtet die Vorschläge anzunehmen.
Nachweis nötig?
gnampf, Donnerstag, 22.02.2024, 10:48 (vor 657 Tagen) @ GoethesGarten
Also ICH würde mir einen Vorfall der NICHT unter höhere Gewalt fällt, von einem Zugbegleiter oder einer DB Information bestätigen lassen, bzw. würde ich stets anfragen was der Grund für die Verzögerung ist und danach entscheiden ob ein Antrag lohnt oder nicht.
Und wenn die eine Bescheinigung ablehnen? Mit vorgehaltener Waffe erzwingen? ;-) Anfragen kann man sicher, aber es dürfte auch sehr oft zu Ablehnungen kommen, mit Verweis das alles im System eingetragen wäre, man nicht befugt ist, etc.
Wenn der Zug z. B. stoppt und der Zub macht die Durchsage, dass es im Zug vor uns eine Messerstecherei gab und wird deshalb warten müssen (hatte ich letztes Jahr), dann brauche ich den Antrag nicht erst stellen.
Tja, das sehe ich nicht so. Außer du meinst mit "Zug vor uns" den an euch gekuppelten zweiten Zugteil. Ist ein anderer Zug auf der Strecke betroffen kann man bei euch ja Maßnahmen ergreifen, Umleitung fahren, Ersatzverkehr, etc. Ja, ein 5min Umstieg kann weiter platzen, aber jemand der nur den aktuellen Zug braucht könnte bei geschickter Organisation mit unter 60min Verspätung am Ziel sein.
Sagt der Zub aber, dass vor uns die Strecke unterspült/überspült ist oder ein kräftiger Herbststurm Bäume auf die Strecke geworfen hat, dann werde ich den Antrag definitiv stellen. Das sind jetzt nur grobe Beispiele. Jeder muss selbst entscheiden ob er sich den Aufwand macht und ob das mit dem, was er als Entschädigung zu erwarten hat, sinnvoll ist vom Zeitaufwand her. Bei einer SSPAK für 14,90 Euro von Hamburg bis München mache ich mir den Aufwand für 25% nicht!
Meine Meinung: stellt den Antrag immer! Pfeifft auf die Gründe. Das SC FGR macht oft genug Fehler, mal zum Ungunsten, mal auch zu Gunsten vom Kunden. Also selbst wenn sich vor euren Zug jemand davor geworfen hat kann es sein das ihr eine Erstattung erhaltet, genauso wie ggf. wegen fehlendem Personal eine Ablehnung kommt mit Begründung höherer Gewalt. Einreichen, bei Ablehnung reklamieren, bei weiterer Ablehnung ruhig auch Schlichtungsstelle einschalten. Nur so werden Gesetzgeber wie DB darüber nachdenken ob es nicht doch sinniger ist pauschal immer zu erstatten, unabhängig von den Gründen. Der Aufwand beim Kunden hält sich ja in Grenzen, der Aufwand bei der DB dagegen dürfte schon spürbar sein, da gerade die Reklamationsfälle alle manuelle Arbeit machen.
Nachweis bei Berufung auf höhere Gewalt durch EVU nötig ->Ja
michael_seelze, Donnerstag, 22.02.2024, 17:10 (vor 657 Tagen) @ nscharrn
muss das auch im Zweifelsfall auch von der DB Nachgewiesen werden, sonst gibt es bald evtl. eine Häufung von höherer Gewalt
Aus dem Erwägungsgrund 37 der EU-VO 782/2021:
Eisenbahnunternehmen sollten nachweisen, dass sie weder derartige Ereignisse hätten vorhersehen oder vermeiden noch die Verspätung hätten verhindern können, selbst wenn alle zumutbaren Maßnahmen, einschließlich der geeigneten vorbeugenden Instandhaltung ihrer Fahrzeuge, ergriffen worden wären.
Mit Ereignissen sind gemeint:
- außergewöhnliche Umstände wie extreme Witterungsbedingungen oder große Naturkatastrophen, die den sicheren Betrieb des Verkehrsdienstes gefährdeten
- schwere Krise im Bereich der öffentlichen Gesundheit, wie beispielsweise eine Pandemie
- durch Fahrgast oder durch bestimmte Handlungen von Dritten verursachte Verspätungen
Weiter heißt es im Erwägungsgrund 37:
Die Umstände, unter denen Eisenbahnunternehmen nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet sind, sollten objektiv gerechtfertigt sein. Wenn Eisenbahnunternehmen über eine Mitteilung oder Unterlage des Eisenbahninfrastrukturbetreibers, einer Behörde oder sonstigen von den Eisenbahnunternehmen unabhängigen Stelle verfügen, in der die Umstände angegeben sind, aufgrund deren das Eisenbahnunternehmen geltend macht, dass es von der Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung befreit ist, sollten sie die Fahrgäste und gegebenenfalls die betreffenden Behörden über diese Mitteilungen oder Unterlagen in Kenntnis setzen.
Letzte-Fahrt-Regelung?
blackhawk60, Mittwoch, 21.02.2024, 19:57 (vor 658 Tagen) @ GoethesGarten
Moin,
damit ich das richtig verstehe: Wenn man aufgrund höhrer Gewalt dann irgendwo nachts mit dem letzten Zug stecken bleibt, dann hat man quasi verloren und muss Hotel, alternatives Verkehrsmittel, ... selbst zahlen, ja?
Danke vorab für die Klarstellung!
Marcus
Letzte-Fahrt-Regelung?
bahnfahrerofr., Mittwoch, 21.02.2024, 20:05 (vor 658 Tagen) @ blackhawk60
damit ich das richtig verstehe: Wenn man aufgrund höhrer Gewalt dann irgendwo nachts mit dem letzten Zug stecken bleibt, dann hat man quasi verloren und muss Hotel, alternatives Verkehrsmittel, ... selbst zahlen, ja?
Steht doch im ersten Post:
Bei höherer Gewalt bleiben dennoch bestehen:
Erstattungen bei Nichtantritt oder Abbruch der Reise wegen Verspätung, Zugausfall oder Anschlussverlust
Nutzung anderer Verkehrsmittel als Ersatz (z. B. Bus oder Taxi)
Übernachtung
Sorry, verlesen. Danke!
blackhawk60, Donnerstag, 22.02.2024, 07:04 (vor 657 Tagen) @ bahnfahrerofr.
- kein Text -
Aber was zählt nun bei mehreren Vorfällen
nscharrn, IC 2152, Mittwoch, 21.02.2024, 20:52 (vor 658 Tagen) @ GoethesGarten
bearbeitet von nscharrn, Mittwoch, 21.02.2024, 20:52
Bei einer Fahrt im Dezember hatte auf der Fahrt von Leipzig nach Köln im ic 2048 im laufe der Fahrt folgende Verspätungsgünde laut DB Navigator
1. Verspätetes Personal aus vorheriger Fahrt
2. Warten auf einen entgegenkommenden Zug
3.Polizeieinsatz
4. Defekte Tür.
Alles in allem 1h Verspätung
Wenn jetzt das Fahrgast Center klug ist lehnt es den Antrag wegen des Polizeieinsatzes ab und lässt die anderen drei Ursachen links liegen.
Aber was zählt nun bei mehreren Vorfällen
sflori, Mittwoch, 21.02.2024, 21:52 (vor 658 Tagen) @ nscharrn
Wenn jetzt das Fahrgast Center klug ist lehnt es den Antrag wegen des Polizeieinsatzes ab und lässt die anderen drei Ursachen links liegen.
Sh. hier:
https://www.buzer.de/19_Fahrgastrechte-VO.htm
(ganz nach unten scrollen)
Ich lese im Artikel 19 nichts von einer Auftrennung oder Reduzierung der Ansprüche, wenn nur ein Teil von höherer Gewalt betroffen ist. Da lese ich nur ein "ganz oder gar nicht".
Wenn jetzt das Fahrgast Center klug ist, hält es sich an die VO. ;)
Bye. Flo.
Erstattung vs Entschädigung
VT642, Mittwoch, 21.02.2024, 21:37 (vor 658 Tagen) @ GoethesGarten
bearbeitet von VT642, Mittwoch, 21.02.2024, 21:38
Bitte differenzieren: Erstattungen bei Abbruch/Nichtantritt und die Hilfeleistungen (Hotel/Ersatzbeförderung) gibt es weiterhin unabhängig vom Grund der Störung, betroffen sind lediglich Entschädigungen bei verspäteter Ankunft (25% ab 60min, 50% ab 120min).
Wann ist ein Starkregen höhere Gewalt?
Rook, Donnerstag, 22.02.2024, 01:29 (vor 658 Tagen) @ GoethesGarten
Ein ganz guter Presseartikel hierzu aus dem vergangenen Sommer:
https://www.spiegel.de/wirtschaft/service/fahrgastrechte-bei-der-bahn-wann-ist-ein-star...
--
Viele Grüße
Rook
JUHUUU! Das Forum ist gerettet!
Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Donnerstag, 22.02.2024, 03:10 (vor 657 Tagen) @ GoethesGarten
Hallöchen.
Das verspricht herrliche endlose Diskussionen!
Für die Erstattungsfetischisten wird's jetzt halt schwieriger, einen persönlichen Schnitt zu machen und aus Bahnfahrten noch ein paar Euros rauszuholen.
Dem Normalbürger ist es weitgehend egal. Und die Eisenbahn setzt wieder ein gutes Zeichen: uns bitte nicht nutzen, wenn man erhöhte Ansprüche hat! Gibt ja dafür zum Glück weiterhin das Auto.
Offensichtlich aber muss der Laden noch viel pleiterer sein, als man ohnehin schon so vernimmt, wenn man jetzt schon zu solchen Notmaßnahmen greift. Schließlich sind die Erstattungssummen Peanuts. Aber wie man so hört, wirken sich die Fahrgastrekorde monetär nicht soooo positiv aus, weil man die Tickets nur zu zu günstigen Preisen los wird. Während all die neuen Fahrzeuge kosten und kosten und kosten ... Ob da jetzt was dran ist, dass DB Fern aus dem letzten Loch pfeift, vermag ich nicht zu beurteilen. Mir erscheint es aber angesichts der hier diskutierten Maßnahme durchaus nicht unschlüssig.
Schöne Grüße von jörg
--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)
JUHUUU! Das Forum ist gerettet!
rainman51, Paderborn, Samstag, 24.02.2024, 08:55 (vor 655 Tagen) @ Der Blaschke
Dem Normalbürger ist es weitgehend egal. Und die Eisenbahn setzt wieder ein gutes Zeichen: uns bitte nicht nutzen, wenn man erhöhte Ansprüche hat! Gibt ja dafür zum Glück weiterhin das Auto.
Genauso ist es. Der Fernverkehr ist nicht günstig, gerade nicht wenn man mit mehreren Personen fährt. Dafür nimmt man teilweise längere Fahrtzeiten usw in Kauf (Gepäck tragen, Anreise und Abreise zum Ziel vom Bahnhof usw.).
Nur eines ist sicher. Die Bahn wird Verspätung haben. Gerade bei der Reise mit einem Kleinkind muss man dann recht großzügige Umstiegszeiten einplanen um Verspätungen gleich im Voraus auszugleichen. Unter 20-30 Minuten geht da nichts. Verlängert nur noch mehr die Fahrt teilweise.
Und am Ende gibt es für den ganzen Ärger und die Verspätung auch keinen Ausgleich mehr.
Der Fairness halber: Da kann ein EVU nix für.
GoethesGarten, Donnerstag, 22.02.2024, 07:37 (vor 657 Tagen) @ GoethesGarten
Man muss aber der Fairness halber sagen: Für die aufgezählten Ausschlussgründe kann ein EVU herzlich wenig.
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"Nein, ich verkaufe keine Fahrkarten! Ich spende Hoffnung, dass der Zug noch kommt!"
Kundenservice ...
Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Donnerstag, 22.02.2024, 09:06 (vor 657 Tagen) @ GoethesGarten
Moin.
Man muss aber der Fairness halber sagen: Für die aufgezählten Ausschlussgründe kann ein EVU herzlich wenig.
Völlig richtig. Man kann die Kosten aber entweder einpreisen - dann ist Bahnfahren eben etwas teurer. Oder man versichert sich dagegen und preist die Versicherungsprämie ein.
Und gibt dafür das Versprechen: Wir entschädigen IMMER ALLES.
Das könnte dann eines der Qualitätsversprechen sein!
Der ADAC kommt auch dann, wenn mein Auto ne Schrottgurke ist und es eher verwunderlich ist, dass ich es überhaupt bis zum Havarieort geschafft habe. Da sagt niemand: Bätschi; hast deine Inspektionstermine nicht eingehalten, jetzt musste das Abschleppen selbst bezahlen.
Kurzum: bei Bahnens ist man einfach wieder nur dämlich. Statt umfassend Hilfe zu GARANTIEREN, kommt beim Kunden an: mit etwas Pech haste Pech. Da wird auch vom Kunden nix differenziert - sondern dieses negative Bild setzt sich fest.
Sie sind halt ahnungslos hoch droben in der Plüschetage und reißen mit so einer Maßnahme wieder mit Leichtigkeit ein, was sie vorher mühsam mit reichlich Werbung aufgebaut haben.
Aber es ist völlig hoffnungslos, daran zu glauben, dass sie die Zusammenhänge je kapieren. Gibt wahrscheinlich kein Symposium für sowas und keine Powerpoint-Folien. Und als Projektaufgabe ist es zu komplex.
Schöne Grüße von jörg
--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)
Kundenservice ...
JanZ, HB, Donnerstag, 22.02.2024, 09:32 (vor 657 Tagen) @ Der Blaschke
Dann zeige mir doch mal den Automobilclub, der mir bei einer Verspätung durch Verkehrsstörungen einen Teil der Spritkosten zurückerstattet. Das wäre ja die Analogie. Leistungen wie Taxifahrten oder Hotelübernachtungen bekommt man bei der Bahn weiterhin auch bei höherer Gewalt. Das wurde hier zwar schon mehrfach geschrieben, es scheint aber nicht in die Köpfe hineinzubekommen zu sein.
Kundenservice heißt vom Kunden aus zu denken.
Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Donnerstag, 22.02.2024, 10:03 (vor 657 Tagen) @ JanZ
Guten Tag.
Leistungen wie Taxifahrten oder Hotelübernachtungen bekommt man bei der Bahn weiterhin auch bei höherer Gewalt. Das wurde hier zwar schon mehrfach geschrieben, es scheint aber nicht in die Köpfe hineinzubekommen zu sein.
Richtig. Das einem Durchschnittsreisenden zu vermitteln, ist sehr schwierig. Schrieb ich ja auch. Es ist erschreckend, wie wenig manche Kunden von den FGR wissen; erlebte ich immer wieder. Wir sind hier nun mal kein Volk von geborenen Bahnfahrern. Und dann kommst du mit Differenzierungen daher ...
Das ist der ewig selbe Kardinalfehler: Bahners denken immer von ihrer Bahn aus betrachtet. Anstatt vom Kunden aus zu denken.
Und so wird das eben nix ...
Schöne Grüße von jörg
--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)
Kundenservice heißt vom Kunden aus zu denken.
JanZ, HB, Freitag, 23.02.2024, 09:18 (vor 656 Tagen) @ Der Blaschke
bearbeitet von JanZ, Freitag, 23.02.2024, 09:19
Richtig. Das einem Durchschnittsreisenden zu vermitteln, ist sehr schwierig. Schrieb ich ja auch. Es ist erschreckend, wie wenig manche Kunden von den FGR wissen; erlebte ich immer wieder. Wir sind hier nun mal kein Volk von geborenen Bahnfahrern. Und dann kommst du mit Differenzierungen daher ...
Ja, dass die als Antwort auf deine Beiträge sinnlos sind, hätte ich eigentlich wissen müssen. Denn ein paar Stunden vorher war dir der Kundenservice ja noch völlig wumpe, denn du schriebst, das Thema beträfe ja nur einige Erstattungsfetischisten. Mit Logik braucht man dir anscheinend auch nicht zu kommen.
Kundenservice heißt vom Kunden aus zu denken.
heinz11, Samstag, 24.02.2024, 10:03 (vor 655 Tagen) @ Der Blaschke
.
...
Das ist der ewig selbe Kardinalfehler: Bahners denken immer von ihrer Bahn aus betrachtet. Anstatt vom Kunden aus zu denken.Und so wird das eben nix ...
Das ist doch nicht nur bei Bahnens so. Schau Dir den ganzen EDV-Bereich an. Soviel ist da overengeeniert, entweder aus Detailverliebtheit oder aus purer Gewohnheit, oder was auch immer. Bei Haushalts- und anderen Geräten werden Funktionen eingespart oder durch andere ersetzt. Angeblich, weil es der Kunde so wollte. Das halte ich in den meisten Fällen für ein Ammenmärchen.
Oder bei Autos:
Bis vor einiger Zeit ging so, daß du dich ins Auto reingesetzt hast, am Armaturenbrett geschaut hast, wo die wichtigsten Funktionshebel liegen, und dann ging es los. Heute mußt du einen halben Tag die Betriebsanleitung studieren, um herauszubekommen, wie die Klimaanlage angestellt wird. Vom Navi will ich erst garnicht reden.
Vor allem nervt es, wenn die Technk meint, irgendetwas tun zu müssen, was ich angeblich wollte. Wenn ich einen Befehl gebe, dann soll sie machen, was ich will. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Kundenservice ...
rainman51, Paderborn, Samstag, 24.02.2024, 09:00 (vor 655 Tagen) @ JanZ
Dann zeige mir doch mal den Automobilclub, der mir bei einer Verspätung durch Verkehrsstörungen einen Teil der Spritkosten zurückerstattet. Das wäre ja die Analogie. Leistungen wie Taxifahrten oder Hotelübernachtungen bekommt man bei der Bahn weiterhin auch bei höherer Gewalt. Das wurde hier zwar schon mehrfach geschrieben, es scheint aber nicht in die Köpfe hineinzubekommen zu sein.
Es macht aber schon einen Unterschied, ob mal eine Verspätung mit dem Auto oder der Bahn hat. Wenn es keine Direktfahrt ist und der nächste Zug erst 2h später fährt kann auch eine Verspätung des ersten Zug von 40 min eine Katastrophe sein. Das Auto bringt einen dann auch direkt ans Ziel, ohne das man dann in einen überfüllten Zug muss, wo auch andere zusätzliche Umsteiger sind.
Auto und Zug kann man nicht so einfach vergleichen, ist einfach so. Klar sehe ich die überwiegenden Vorteile vom Zug und nutze diesen, allerdings nur weil wir immer 1 Klasse fahren. Sich dann in einem überfüllten Zug quetschen und zb mit Kind keinen Sitzplatz finde wäre ein Argument dagegen. In der 1 Klasse hat man zumindest eine relative Sicherheit noch sitzen zu können.
zutreffende Zusammenfassung
Berliner65, Berlin, Donnerstag, 22.02.2024, 15:31 (vor 657 Tagen) @ Der Blaschke
- kein Text -
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Mit Interrail unterwegs ab 03.07.!
Definitionsproblem extreme Witterungsbedingungen
michael_seelze, Donnerstag, 22.02.2024, 16:56 (vor 657 Tagen) @ GoethesGarten
Besondere Fälle von höherer Gewalt sind Naturkatastrophen und schwere Krisen. Diese werden gesondert betrachtet und entschieden.
Keine höhere Gewalt, und somit keine Ausschlussgründe, sind:
- Streik (sind damit nur DB-Streiks gemeint?)
- Verhalten anderer EVU (was immer das auch heißen mag)
- normale Herbststürme (was ist ein normaler Herbststurm?)
- Überflutungen (sind damit nur Schienen gemeint?)
Thematisch passen verweise ich auf einen Beitrag von mir.
Definitionsproblem extreme Witterungsbedingungen
michael_seelze, Donnerstag, 22.02.2024, 17:02 (vor 657 Tagen) @ michael_seelze
Zur Ergänzung, was DB Netz (jetzt DB InfraGo) unter außergewöhnlichen Witterungseinflüssen versteht aus dem Leitfaden für die Zuordnung von Verspätungskodierungen (420.9001A02), Seite 23f.:
Außergewöhnliche Witterungseinflüsse liegen vor, wenn mindestens folgende Grenzwerte erreicht werden:
Temperatur: ≤ -10°C oder ≥ 38°C
Regen: ≥ 25l/m² je Stunde
Neuschnee in 24h: In Lagen bis 800m Höhe: ab 30 cm, in Lagen über 800m Höhe: ab 40 cm
Wind: Ab Bft 8 65 km/h [...]
Bei Blitzschlag ist immer Abstimmung mit Netzleitzentrale erforderlich.
Pippi Langstrumpf lässt grüßen
Hustensaft, Donnerstag, 22.02.2024, 17:28 (vor 657 Tagen) @ michael_seelze
Zur Ergänzung, was DB Netz (jetzt DB InfraGo) unter außergewöhnlichen Witterungseinflüssen versteht aus dem Leitfaden für die Zuordnung von Verspätungskodierungen (420.9001A02), Seite 23f.:
Außergewöhnliche Witterungseinflüsse liegen vor, wenn mindestens folgende Grenzwerte erreicht werden:
Temperatur: ≤ -10°C oder ≥ 38°C
Regen: ≥ 25l/m² je Stunde
Neuschnee in 24h: In Lagen bis 800m Höhe: ab 30 cm, in Lagen über 800m Höhe: ab 40 cm
Wind: Ab Bft 8 65 km/h [...]
Bei Blitzschlag ist immer Abstimmung mit Netzleitzentrale erforderlich.
Temperaturen unter -10 Grad sind in Deutschland zwar selten geworden, aber keineswegs ungewöhnlich, Regen mit mehr als 25 l/qm in der Stunde ist nun definitiv noch kein Starkregen, Windstärke 8 auch nicht so ungewöhnlich und Blitzschlag keineswegs unerwartbar - da definiert man sich die Welt, wie sie einem gefällt, bis die Gerichte das korrigieren, vorher natürlich zu Lasten der Fahrgäste, Pippi Langstrumpf eben.
Spannend aber:
Wie will man damit die präventiven Verkehrseinstellungen rechtfertigen? Solche Werte setzen ja real eingetretene Dinge voraus, nicht erwartete Dinge ...
Pippi Langstrumpf lässt grüßen
JanZ, HB, Donnerstag, 22.02.2024, 17:29 (vor 657 Tagen) @ Hustensaft
Temperaturen unter -10 Grad sind in Deutschland zwar selten geworden, aber keineswegs ungewöhnlich, Regen mit mehr als 25 l/qm in der Stunde ist nun definitiv noch kein Starkregen, Windstärke 8 auch nicht so ungewöhnlich und Blitzschlag keineswegs unerwartbar - da definiert man sich die Welt, wie sie einem gefällt, bis die Gerichte das korrigieren, vorher natürlich zu Lasten der Fahrgäste, Pippi Langstrumpf eben.
Wer sagt doch gleich, dass das die Definitionen für höhere Gewalt im Sinne der FGR sein sollen?
Anhaltspunkte für außergewöhnliche Witterungsbedingungen
michael_seelze, Donnerstag, 22.02.2024, 18:40 (vor 657 Tagen) @ JanZ
bearbeitet von michael_seelze, Donnerstag, 22.02.2024, 18:40
Temperaturen unter -10 Grad sind in Deutschland zwar selten geworden, aber keineswegs ungewöhnlich, Regen mit mehr als 25 l/qm in der Stunde ist nun definitiv noch kein Starkregen, Windstärke 8 auch nicht so ungewöhnlich und Blitzschlag keineswegs unerwartbar - da definiert man sich die Welt, wie sie einem gefällt, bis die Gerichte das korrigieren, vorher natürlich zu Lasten der Fahrgäste, Pippi Langstrumpf eben.
Wer sagt doch gleich, dass das die Definitionen für höhere Gewalt im Sinne der FGR sein sollen?
Keiner. Es sind Anhaltspunkte, was außergewöhnliche Witterungsbedingungen sind, unter denen nach Anordnung eine Verspätung auf Witterung codiert werden kann.
Neue Kodierungen für Witterungseinflüsse
GoethesGarten, Samstag, 24.02.2024, 10:18 (vor 655 Tagen) @ michael_seelze
bearbeitet von GoethesGarten, Samstag, 24.02.2024, 10:22
Der Beitrag ist sogar schon überholt.
Stand 10.12.2023:
Außergewöhnliche Witterungseinflüsse liegen vor, wenn mindestens folgende Grenzwerte erreicht werden:
- Außen-Temperatur: ≤ - 10° C oder ≥ 38° C
- Regen: ab 25 l/m² je Stunde
- Neuschnee in 24h: Lagen bis 800m Höhe: ab 30cm, Lagen über 800m Höhe: ab 40cm
- Wind: ab 8 Bft: ab 65 km/h
- Gewitter: bei Gewitterwarnungen gelten die vorgenannten Grenzwerte für Regen und Wind
- Bei Blitzschlag ist immer Abstimmung mit NLZ (Netz-Leitzentrale) erforderlich
Zum Vergleich: 2021 lag die Höchstgrenze der Außen-Temperatur bei 30 Grad lt. Kodierungsliste.
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"Nein, ich verkaufe keine Fahrkarten! Ich spende Hoffnung, dass der Zug noch kommt!"
Neue Kodierungen für Witterungseinflüsse
JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 24.02.2024, 11:34 (vor 655 Tagen) @ GoethesGarten
Wobei die Codierungen von InfraGO wenig mit den Ausschlussgründen der Fahrgastrechte zu tun haben.
Am Ende werden das vermutlich Gerichte entscheiden.
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Weg mit dem 4744!
Grenzwerte für Witterungseinflüsse bei Verspätungsbegründung
michael_seelze, Samstag, 24.02.2024, 15:12 (vor 655 Tagen) @ GoethesGarten
Der Beitrag ist sogar schon überholt.
Stand 10.12.2023:
Außergewöhnliche Witterungseinflüsse liegen vor, wenn mindestens folgende Grenzwerte erreicht werden:
- Außen-Temperatur: ≤ - 10° C oder ≥ 38° C
- Regen: ab 25 l/m² je Stunde
- Neuschnee in 24h: Lagen bis 800m Höhe: ab 30cm, Lagen über 800m Höhe: ab 40cm
- Wind: ab 8 Bft: ab 65 km/h
- Gewitter: bei Gewitterwarnungen gelten die vorgenannten Grenzwerte für Regen und Wind
- Bei Blitzschlag ist immer Abstimmung mit NLZ (Netz-Leitzentrale) erforderlich
Zum Vergleich: 2021 lag die Höchstgrenze der Außen-Temperatur bei 30 Grad lt. Kodierungsliste.
Ja, daher habe ich den aktuellen Stand, wie er oben wiedergegeben ist, in diesen Beitrag in diesem Beitragsbaum geschrieben.
Wie JeDi richtig geschrieben hat, müssen sich die EVU (bzw. das SC FGR) nicht nach den Kodierungen des Infrastrukturbetreibers richten. Das EVU kann aber die Mitteilung des EIU über die außergewöhnlichen Umstände (hier: Witterungsbedingungen) anführen, um seine Ablehnung einer Entschädigungszahlung zu begründen.
wohl noch nicht 100% umgesetzt....
jotxl, Mittwoch, 28.02.2024, 12:53 (vor 651 Tagen) @ GoethesGarten
bearbeitet von jotxl, Mittwoch, 28.02.2024, 12:53
Gestern habe ich eine Entschädigung 50% wegen Verspätung über 120 Minuten erhalten. Grund war "Gegenstände auf den Gleisen" und "Personen im Gleis", Fahrt war vor 10 Tagen