Informationspflicht der Bank/Sparkasse (Allgemeines Forum)

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Sonntag, 14.01.2024, 06:00 (vor 973 Tagen) @ BahnFanFritzlar

Hallo.

M.E. teilt die Bank dir doch das gar nicht mit das eine Lastschrift abgelehnt wurde !

Dazu ist sie sogar verpflichtet. Paragraph 675o Absatz 1 BGB.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__675o.html

Lehnt der Zahlungsdienstleister die Ausführung oder Auslösung eines Zahlungsauftrags ab, ist er verpflichtet, den Zahlungsdienstnutzer hierüber unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb der Fristen gemäß § 675s Abs. 1 zu unterrichten. In der Unterrichtung sind, soweit möglich, die Gründe für die Ablehnung sowie die Möglichkeiten anzugeben, wie Fehler, die zur Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können. Die Angabe von Gründen darf unterbleiben, soweit sie gegen sonstige Rechtsvorschriften verstoßen würde. Der Zahlungsdienstleister darf mit dem Zahlungsdienstnutzer im Zahlungsdiensterahmenvertrag ein Entgelt für den Fall vereinbaren, dass er die Ausführung eines Zahlungsauftrags berechtigterweise ablehnt.

Sie darf für die Nichteinlösung keine Gebühr erheben, weil sie ja keine Leistung erbracht hat. Allerdings darf ein Entgelt dafür verlangen, dass sie dich informiert hat.

https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/Bank/KostenGebuehren/kosten_gebuehren_node.html

Darf die Bank eine Gebühr verlangen, wenn sie eine Überweisung oder einen Lastschrifteinzug vom Kundenkonto nicht ausführt?

Die Bank darf keine Gebühr dafür verlangen, dass sie eine Überweisung oder einen Lastschrifteinzug vom Kundenkonto nicht ausführt. (...)

Lehnt sie die Ausführung ab, erbringt sie keine Leistung für den Kunden und kann somit hierfür nach Auffassung des Bundesgerichtshofes auch keine Vergütung verlangen.

Die Bank ist jedoch gemäß § 675o Abs. 1 BGB verpflichtet, den Kunden zu unterrichten, wenn sie die Ausführung einer Überweisung oder eines Lastschrifteinzugs vom Kundenkonto ablehnt; für diese Unterrichtung kann sie – bei entsprechender Regelung im Girovertrag – ein Entgelt vom Kunden verlangen.

Schöne Grüße von jörg

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"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)


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