Betriebsrat vs. Aufsichtsrat (Allgemeines Forum)

heinz11, Mittwoch, 10.01.2024, 18:33 (vor 977 Tagen) @ JeDi

Die DB AG unterliegt dem Mitbestimmungsgesetz. Das heißt, die Hälfte der AR-Mitglieder sind Arbeitnehmer. Daher sollte C.W., bevor die Manager wegen der Boni anklagt, lieber seine Betriebsratskollegen in das verlängerte Rückgrat treten, denn diese haben das mit beschlossen.


Was hat jetzt der Betriebsrat mit dem Aufsichtsrat zu tun - außer vielleicht der Namensbestandteil "srat"? Sowohl die Betriebsräte, als auch die Arbeitnehmervertreter_innen im Aufsichtsrat werden von der Belegschaft gewählt - und zwar unabhängig voneinander. Klar - es gibt Arbeitnehervertreter_innen im Aufsichtsrat, die gleichzeitig Betriebsräte sind, ein Zusammenhang besteht aber erstmal nicht.


Grundsätzlich stimme ich Dir zu - nicht aber im Fall der DB AG. Da sind nämlich auf der Arbeitnehmerseite 7 von 8 Mitgliedern Vorsitzende von Betriebsräten. Lediglich die achte Person ist "nur" stellvertretende EVG-Vorsitzende. Die restlichen zwei Aufsichtsräte der AN-Seite sind (gesetzlich vorgeschrieben) vom Sprecherausschuß der Leitenden Angestellten bestimmt worden.


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