Also ist es jetzt steuerlich relevant oder… -> Ja!! (Allgemeines Forum)

Torpedo, häufiger im Zug, Dienstag, 02.01.2024, 16:03 (vor 985 Tagen) @ J-C
bearbeitet von Torpedo, Dienstag, 02.01.2024, 16:04

…ist jemanden sehr langweilig gewesen, als er solche Regeln setzte?

Und wenn es steuerlich relevant wäre, wem war so langweilig, dass er es steuerlich relevant machte?

Da hat keiner Langweile. Das hat zunächst sehr gute Gründe.

Der Verkauf im Bistro „to go“ ist steuerrechtlich ein Verkauf von Lebensmitteln; der Verkauf im BordRestaurant ist steuerrechtlich eine Dienstleistung (wie bspw. ein Restaurantbesuch). Für viele Lebensmittel will der Gesetzgeber jedoch aus sozialpolitischen Gesichtspunkten einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz, für Restaurantbesuche (und die Dienstleistung drumherum) will der Gesetzgeber diesen ermäßigten Mehrwertsteuersatz nicht. Wer in den letzten Tagen nur ein bisschen Zeitung gelesen hat, könnte diesen Unterschied und den sozialpolitischen Hintergrund der unterschiedlichen Besteuerung mitbekommen haben und würde dann vielleicht auch nix von „Langeweile“ schreiben.
Hinterfragen muss man vielmehr, warum die Bahn diese Steuerermäßigung nicht an die Kunden im BordBistro weitergibt und stattdessen letztlich am ermäßigten Mehrwertsteuersatz beim Bistro-Verkauf einen kleinen Zusatzgewinn einstreicht…

In dem Sinne hole ich mir jetzt mein Bier im Bordrestaurant


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