Betrug *ist* klar definiert. (Fahrkarten und Angebote)

JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 30.12.2023, 10:01 (vor 800 Tagen) @ Garfield_1905

…und zwar in §263 StGB: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html

Da man mit der gleichen Punkteanzahl das ganze auch legal hätte lösen können, entsteht für niemanden ein Vermögensschaden oder Irrtum. Es handelt sich um klassisches fahren ohne gültige Fahrkarte, was zivilrechtlich den doppelten Fahrpreis, mindestens 60 Euro kostet, und möglicherweise als Erschleichen von Leistungen strafbar ist.

Ich möchte doch bitten, dass wir hier übliche, und keine Privatdefinitionen verwenden, damit wir auch alle über das gleiche reden. Oder möchtest du anderen nur unterstellen können, sie hätten Dinge bewusst falsch verstanden?

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Weg mit dem 4744!


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