? Fahrgastrechte (Allgemeines Forum)

bahnfahrerofr., Sonntag, 24.12.2023, 18:08 (vor 994 Tagen) @ JeDi

Die SBS bearbeitet ihre Fahrgastrechtefälle selber: https://www.sweg.de/de/sbs/fahrgastrechte/

Müsste nicht eine Ausnahme für internationale Fahrscheine gelten? Dabei sollte immer der Verkäufer, hier also wohl DB (-> Bearbeitung durch SC FGR), für die Verspätungsentschädigung zuständig sein, unabhängig vom Verursacher.

Ob das hier überhaupt zutrifft wissen wir nicht, aber es kam mir gerade so als Idee.


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