Rückwirkend aufgehobene Zugbindung? (Allgemeines Forum)

EK-Wagendienst, EGST, Mittwoch, 20.12.2023, 17:51 (vor 998 Tagen) @ Anders
bearbeitet von EK-Wagendienst, Mittwoch, 20.12.2023, 17:51

Vielen Dank für eure Antworten.

Ticketkauf und Reise fanden noch im November 2023 statt. Auf dem Ticket steht "Berlin -> München" (also nicht Südkreuz) - ist dann korrekt, dass sie a priori kein neues Ticket gebraucht hätte?


Es war nicht zu erwarten, dass der ursprüngliche ICE >20min Verspätung haben wird, da er ja pünktlich vom Südkreuz abfuhr.
Aber hätte es einen Unterschied gemacht, wenn der ICE mit 15, 18, 20 oder 25 Minuten später abgefahren wäre?
Tatsächlich wissen, ob und wieviel ein Zug verspätet am Zielbahnhof ankommt, tut man ja wirklich erst nach Ankunft dort - und ich habe viele Male die Erfahrung gemacht, dass die finale Ankunftszeit im Navigator "schöngerechnet" wird und mit der Realtiät wenig bis nichts zu tun hat.

Die Zugbindung ist aufgehoben, wenn eine Verspätung von mehr als 20 Minuten erwartet wir, aber erst ab dem Zeitpunkt. Wann so was möglich ist wir erfasst, bzw. man es mitgeteilt bekommt.

Vorher gilt die Zugbindung.

um welchen Zug handelt es sich denn?

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.


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