Nein (Allgemeines Forum)

rainman51, Paderborn, Mittwoch, 20.12.2023, 11:52 (vor 998 Tagen) @ Anders

Sie hat ihr Ticket als Sparpreis vor dem 10.12.23 gebucht?
Dann wäre durch die tarifliche Gleichstellung die es da noch gab eine Zugbindung von Anfang an durch die Verspätung
der S-Bahn aufgehoben.

Da Sie ein nachträgliches Ticket gekauft hat muss sie das, da sie es ja genutzt hat auch bezahlen.
Die Verspätung des anderen Zuges lag unter 60 min, somit gibt es auch dafür keine Erstattung.


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