auf den Online-Tickets ist keine MwSt mehr ausgewiesen (Allgemeines Forum)

sibiminus, Samstag, 09.12.2023, 00:31 (vor 1010 Tagen) @ heinz11

Wenn Eure Firma das wirklich so wie von Dir beschreiben praktiziert, dann sage ich nur: Herzlichen Glückwunsch, das ist ein klassischer Fall von vorsätzlicher Steuerhinterziehung.

Käse.

Denn Pflichtangaben auf (Kleinbetrags)Rechnungen sind buchhalterisches Grundlagenwissen. Von daher hoffe ich, es war wirklich nur ein Märchen, was man Dir erzählt hat.

§ 34 Abs. 1 Nr. 4 UStDV gilt.

Auch die 7% Mehrwertsteuer wurden nach der Anpassung der Steuersätze auf Bahnleistungen vor ein paar Jahren auf den Fernverkehrstickets stets separat auf dem Ticket ausgewiesen

Die schreibt dieses eben nicht als erforderlich vor für Fahrkarten die als steuerrechtliche Rechnung gelten. Nur wenn nicht der ermäßigte Steuersatz angewendet wird, muss ein Ausweis erfolgen.

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"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar


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