auf den Online-Tickets ist keine MwSt mehr ausgewiesen (Allgemeines Forum)

heinz11, Freitag, 08.12.2023, 22:52 (vor 1010 Tagen) @ numi

Also meine Buchhaltung hat mir das mal so erklärt, dass man bei Rechnungen ohne ausgewiesener Mehrwertsteuer grundsätzlich von einem reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7 % ausgehen muss. Es ist schließlich klar, dass Steuern bezahlt wurden, man weiß nur nicht wie viel und das ist dann eben zur sicheren Seite. Da seit ein paar Jahren auf Bahntickets pauschal nur noch die 7 % erhoben werden, müsste es kein Problem sein, ein Bahnticket ohne ausgewiesener Steuer einzureichen.

Da hat Dir Deine Buchhaltung ein aber schönes Märchen erzählt. Zum einen muß auch auf einer Kleinbetragsrechnung, und das dürften die meisten Fahrkartenkäufe sein, auf jeden Fall der Gesamtbetrag sowie der anzuwendende Steuersatz ausgewiesen sein. Ohne diese Angaben darf keine Vorsteuer geltend gemacht werden.

Der Satz " Es ist schließlich klar, dass Steuern bezahlt wurden, man weiß nur nicht wie viel und das ist dann eben zur sicheren Seite." löste bei mir einen Heiterkeitsausbruch aus. Es ist weder klar, daß Steuern gezahlt wurden, noch wieviel. Deswegen muß es ja angegeben werden. Es gibt nämlich auch Fälle, und die sind garnicht so selten, wo keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden darf.

Wenn Eure Firma das wirklich so wie von Dir beschreiben praktiziert, dann sage ich nur: Herzlichen Glückwunsch, das ist ein klassischer Fall von vorsätzlicher Steuerhinterziehung. Denn Pflichtangaben auf (Kleinbetrags)Rechnungen sind buchhalterisches Grundlagenwissen. Von daher hoffe ich, es war wirklich nur ein Märchen, was man Dir erzählt hat.

Bis vor ein paar Jahren war das komplizierter. Da waren auf Fernverkehrsabschnitten 19 % und auf Nahverkehrsabschnitten 7 % Mehrwertsteuer zu bezahlen. Das wurde dann auch extra auf dem Ticket ausgewiesen. Vielleicht hat deine Buchhaltung noch irgendeine alte Regelung aus dieser Zeit die mit der Reduzierung der MwSt auf 7% nicht angepasst wurde?


Auch die 7% Mehrwertsteuer wurden nach der Anpassung der Steuersätze auf Bahnleistungen vor ein paar Jahren auf den Fernverkehrstickets stets separat auf dem Ticket ausgewiesen


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