DeutschlandTicket FahrgastRechte Mindestzahlungen (Allgemeines Forum)

EK-Wagendienst, EGST, Mittwoch, 08.11.2023, 21:45 (vor 1041 Tagen) @ Timo Humpert

Wie werden Zugausfälle bzw. Verspätungen entschädigt?
Wenn Sie mit Ihrem Deutschland-Ticket unterwegs sind und aufgrund einer Verspätung oder eines Zugausfalls im Nahverkehr mind. 60 Minuten verspätet an Ihrem Zielbahnhof ankommen, so haben Sie pro Fall einen Entschädigungsanspruch in Höhe von 1,50 Euro.

Bitte beachten Sie jedoch, dass Entschädigungsbeträge unter 4 Euro aufgrund einer gesetzlichen Bagatellgrenze nicht ausgezahlt werden. Sie können jedoch mehrere Verspätungsfälle während der Laufzeit ihres Deutschland-Tickets gesammelt beim ServiceCenter-Fahrgastrechte oder der Fahrgastrechte-Abteilung des von Ihnen genutzten Eisenbahn-Verkehrsunternehmens einreichen, um somit eine Auszahlung zu erhalten. Maximal werden 25% des Wertes Ihres Deutschland-Tickets entschädigt.

Wie reicht man denn mehrere solche Fällein der Praxis ein ? Geht das Online? Ich brauch hier ja mindestens 3

diese Fälle müssen vom gleichen EVU sein,
und maximal werden eben nur 25% von 49€ erstattet das sind 12,25€, ob sich das lohnt.

Nicht jedes EVU wird über das SCFGR abgerechnet.

Es zählt auch nur die Eisenbahnstrecke.

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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.


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