Nutzen ggf. auch an Kleinbahnhöfen (Allgemeines Forum)

Proeter, Dienstag, 07.11.2023, 13:18 (vor 1097 Tagen) @ Timo Humpert
bearbeitet von Proeter, Dienstag, 07.11.2023, 13:20

Nehmen wir mal die Nachbarstadt von Neubeckum
Also Beckum oder Ennigerloh (nur Busanbidnung) da fährt Abends ja fast nichts mehr (Bus).

Fall 1)
Wenn dein Zug aus Hamm nach Neubeckum ausfällt, du aber nach Beckum willst, dann darfst du mit dem Taxi auch von Hamm nach Beckum fahren, sofern du unter den 30/60 € bleibst.

Fall 2)
Wenn dein Bus von Neubeckum nach Beckum ausfällt, darfst du stattdessen mit dem Taxi fahren.

Fall 3)
Wenn sowohl der Zug also auch der Bus fahren, aber du den Anschluss verpasst, gilt die Mobilitätsgarantie erstmal nicht. Allerdings glaube (!) ich, vor Jahren (!) gelesen zu haben, dass sie bei Anschlussverlust der letzten Verbindung des Tages auch gilt. Bitte selbst überprüfen und die Antwort hier posten.

Denke da wäre noch Taxinutzung in der Theorie denkbar. Aber mankann doch nur 1x einreichen. Ich kan doch nicht ICE bis Hamm buchen und später noch Taxi dazu.

Jein. Das geht nur, wenn der RE nach Hamm ausfällt UND die RB nach Neubeckum ebenfalls. Dann hast du zwei separate Fälle, die du bei den (ggf. unterschiedlichen) Betreibern einreichst.

Den o.g. Ausfällen steht hier eine Verspätung von min. 20 Minuten gleich.

Haben die Taxis mittlerweile eignetlich Kartenanbindung ? Bargeld ist ja immer so eine SAche.

Manche ja.
Manche nein.
Manche haben es, aber lassen sich gehörig bitten, bevor sie das Terminal rauskramen und es selbst dann nur unter Absondern aufgeregter Lautäußerungen bedienen.


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