Fahrradmitnahme im IC der als RE verkehrt in Thüringen (Allgemeines Forum)

Bambalouni, Bielefeld / Jena, Sonntag, 01.10.2023, 22:01 (vor 807 Tagen)
bearbeitet von Bambalouni, Sonntag, 01.10.2023, 22:01

Eine gute Freundin von mir, die in Thüringen wohnt, rief mich heute mit der Frage an, ob sie in dem Intercity zwischen Erfurt und Gera, der dort auch als Regionalexpress verkehrt, ihr Fahrrad mitnehmen könnte. In der reiseauskunft wird der Zug grundsätzlich als Regionalexpress angezeigt . Erst ein Klick auf die Details verrät, dass es sich um einen Intercity handelt. In dem Fahrkarten des Nahverkehrs gelten.

Bei der Recherche im Netz bin ich lediglich beim Studentenwerk in Thüringen gelandet, die auf eine besonders bescheuerte Regelung hinweisen: Demnach kann das Fahrrad zwar grundsätzlich kostenfrei mitgenommen werden. Es müsste jedoch kostenpflichtig eine Stellplatzreservierung gebucht werden . De facto ist das Fahrrad also kostenpflichtig, was eigentlich dem grundsätzlichen Regionalverkehrstarif in Thüringen widerspricht.

Grundsätzlich sind Fahrräder in Nahverkehrszügen in Thüringen kostenfrei. Warum soll es für die Intercity eine sonderregelung geben, schliesslich verkehrt dieser laut Fahrplan als Regionalexpress zwischen Erfurt und Gera. Als Fahrgast des Regionalexpress habe ich doch Anspruch auf die kostenfreie Fahrradbeförderung, oder? Dass der Intercity-Fahrgast für das Fahrrad eine Reservierungsgebühr bezahlen muss, leuchtet mir durchaus ein. Allerdings fahre ich ja de facto mit dem Regionalverkehr und nicht mit dem Intercity auch wenn das im Endeffekt der gleiche Zug ist.

Die in meinen Augen praktikabelste Lösung wäre es, dass Fahrgäste des Regionalverkehrs kostenfrei die Stellplätze nutzen können, sofern diese zur Verfügung stehen und nicht durch einen Fahrgast des Fernverkehrs reserviert wurden. Meines Wissens wird bei reservierten Stellplätzen dies am Fahrradstellplätze angezeigt bzw. durch eine Papierkarte ausgewiesen.

Mich interessiert folgendes...
1. Kann ich mich als fahrgast des Regionalverkehrs im Intercity auf die kostenfreie Fahrradbeförderung berufen und damit mein Fahrrad kostenfrei mitnehmen? Wo ist dies geregelt ?
2. Sollte die Regelung , dass das Fahrrad tatsächlich nur kostenfrei mitgenommen werden kann, gelten , bei wem muss ich mich beschweren? Wahrscheinlich hat der Freistaat Thüringen hier bei der Aushandlung des Vertrages mit DB Fernverkehr gepennt, oder?
3. Gibt es Erfahrungen, wie das im Zug gehandhabt wird ? Gibt es vielleicht Erfahrungen aus Intercitys in anderen Bundesländern , die für den Nahverkehr freigegeben sind?

Ich freue mich auf eine rege Diskussion
Gruß Franz


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