FGR bei Kombi Bahn + Schiff (Allgemeines Forum)

EK-Wagendienst, EGST, Samstag, 23.09.2023, 13:36 (vor 820 Tagen) @ IC2182
bearbeitet von EK-Wagendienst, Samstag, 23.09.2023, 13:38

Siehe FAQ der Bahn für Fahrgastrechte:

https://www.bahn.de/faq/innerhalb-meiner-reise-ist-eine-bus-oder-schiffsverbindung-enth...


Wie ich schon in meinem Ausgangspost schrieb:
Mir erschließt sich hier nicht ganz, was das bedeutet. Bezieht sich das nur auf die finanzielle Erstattung oder die fgr generell?

Wenn man mit einer durchgehenden Fahrkarte das Schiff verpasst, kann man das nächste Schiff nehmen, wenn Platz ist.
Aber wenn der IC 30 Minuten zu spät in Norddeich Mole ankommt, und man ist dann 2 Stunden später am Ziel, dann bekommt man dafür keine finanzielle Entschädigung, da es keine 60 Minuten sind. Da es Entschädigung nur für die Eisenbahnstrecke gibt.

FGR: Weiterbeförderung bzw. Entschädigung sind verschiedene Sachen.

Auf der Rückfahrt, kann man dann einen anderen Zug benutzen, wird man dann ja nicht der einzige sein.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.


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