? FGR bei Kombi Bahn + Schiff (Allgemeines Forum)
Hallo ihr Lieben,
In den Herbstferien soll es nach Juist gehen und wir spielen mit dem Gedanken (Insel sowieso autofrei usw) die Bahn zu nutzen.
Durchgehende Fahrkarten für die Kombi aus IC und Fähre bekommt man ja zu sehr fairen Preisen.
Sorgen machen mir aber - natürlich - die Umstiegszeiten...
Bei einigen Verbindungen hat man nämlich nur eine knappe Viertelstunde. Natürlich sind die Wege nicht weit und wir sicherlich nicht die einzigen, die da umsteigen wollen...
Aber: wie sind die Fahrgastrechte?
Wie lange wartet die Fähre auf den Zug?
Und: falls der IC arg verspätet ist: kann man problemlos das nächste Schiff nehmen oder muss man in Vorkasse treten?
Zu guter Letzt, verstehe ich die Fahrgastrechte auch einfach nicht:
"Umfasst die Fahrkarte auch die Berechtigung zur Nutzung von Bussen oder Schiffen, gilt der Entschädigungsanspruch ausschließlich für die Eisenbahnstrecke.
Liegen Ursache und Wirkung für die verspätete Ankunft des Fahrgastes hingegen außerhalb des Eisenbahnverkehrs (z.B. Verspätung von Bus oder Schiff, die Bestandteil der Fahrkarte sind), können keine Ansprüche für den Eisenbahnverkehr geltend gemacht werden."
Heißt also: Fähre hat auf dem Rückweg Verspätung, Anschlusszug verpasst - Pech gehabt? Es gibt dann kein Geld wieder, auch wenn ich mehr als 60 Min später ankomme? Aber einen anderen Zug als gebucht kann ich in so einem Fall einfach nutzen?
Freue mich auf Antworten, liebe Grüße!
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IC2182,
23.09.2023, 12:39
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Nordy,
23.09.2023, 12:57
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IC2182,
23.09.2023, 13:02
- FGR bei Kombi Bahn + Schiff - EK-Wagendienst, 23.09.2023, 13:36
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IC2182,
23.09.2023, 13:02
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Der Blaschke,
23.09.2023, 14:38
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Nordy,
23.09.2023, 12:57