Verantwortlichkeiten (Allgemeines Forum)

sfn17, Dienstag, 12.09.2023, 13:33 (vor 19 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von sfn17, Dienstag, 12.09.2023, 13:34

Das Problem liegt hier im Langmut der Fahrgäste:
Würden da konsequent Strafanzeigen wegen Freiheitsberaubung erstattet


Gegen wen?

Gegen den, der das Hausrecht hat, genauer: der den Ausstieg aktiv verhindert. Der Tf, der Zc,... whoever. Der Zuständige kann - als i.A. handelnd - weiter hochdelegieren.

Weiß nicht, was diese Frage soll. Auch ein ICE-Fahrgastraum ist kein rechtsfreier Raum. Und der Fahrgast gibt beim Einsteigen nicht alle Grundrechte auf.

Damit das verstanden wird, hier ein Gedankenspiel: Der Tf gibt die Türen frei und macht Durchsage: "Ausstieg auf eigene Gefahr." Dann ist er aus dem Schneider. Oder? Wer's mag, kann sich juristisch durch die Verantwortungsketten durchwühlen, um zu sehen, ob ein solcher Tf hier rechtlich korrekt handeln würde oder nicht.

Es ist evident, dass sich für eine derartige "Freiheitsberaubung" auch einen Letztverantwortlichen finden würde, für den man die rechtliche Lage untersuchen würde.

(Wurde die Deutsche Bahn nicht mal angezeigt und sogar belangt, weil in einem ICE alle Toiletten defekt waren? Da wird es auch Verantwortlichkeiten gegeben haben.)

Ach so... halt! Es ist alles Höhere Gewalt. Defekte Klos, kein Kaffee, Liegenbleiben,... Alles nur Schicksal. Tja.


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