Frage zu Fahrgastrechten (Allgemeines Forum)
Guten Morgen!
Hypothetischer Fall, der in der Praxis womöglich vorkommt.
Es besteht eine Fahrkarte von A nach C über B mit Zugbindung im Fernzug von B nach C. Die Mindest-Umsteigezeit im Bahnhof B wird mit 10 Minuten vorgegeben. Die gebuchte Verbindung lautet:
10:00 Abfahrt S-Bahn Bahnhof A
10:15 Ankunft S-Bahn Bahnhof B
10:30 Abfahrt ICE Bahnhof B
Für den ICE wird kurz vor Fahrtantritt in den Auskunftsmedien eine Verspätung von 15 Minuten prognostiziert, die er bei Abfahrt an Bahnhof B auch tatsächlich hat. Er fährt um 10.45 Uhr ab.
Der Fahrkarteninhaber entscheidet sich aufgrund der Verspätung des Fernzuges einen S-Bahn-Takt später fahren zu wollen, um 10.15 Uhr.
Die S-Bahn um 10.15 Uhr fällt aus.
Fallkonstruktion A: Der Ausfall bzw. die Kommunikation des Ausfalls erfolgt kurzfristig. Unser Reisender wartet also vergeblich auf seine S-Bahn um 10.15 Uhr, muss stattdessen die S-Bahn um 10.30 Uhr nehmen und verpasst somit am Bahnhof B seinen Anschluss-ICE. Greifen hier die Fahrgastrechte?
Fallkonstruktion B: Der Ausfall der S-Bahn um 10.15 Uhr ist frühzeitig bekannt. Muss unser Reisender die S-Bahn um 10.00 Uhr nehmen, um die Zugbindung aufrecht erhalten zu können oder ist die Zugbindung aufgehoben? Wenn ja, wie sieht es dann mit weitergehenden Fahrgastrechten aus?
Danke für Eure Antworten. Bitte keine Vermutungen, bitte keine Querverweise, die an der Fragestellung klar vorbeigehen. Auch hierfür schonmal Danke.
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EDO,
13.03.2023, 10:54
- Frage zu Fahrgastrechten -
gnampf,
13.03.2023, 11:07
- gute Zusammenfassung :) - sflori, 13.03.2023, 11:14
- Genau! Welche Ankunft ist um 10:00 Uhr zu erwarten? - wachtberghöhle, 13.03.2023, 11:45
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Berlin-Express,
13.03.2023, 11:14
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EDO,
13.03.2023, 11:55
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gnampf,
13.03.2023, 13:30
- Antwort zu Fahrgastrechten - EDO, 13.03.2023, 15:34
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gnampf,
13.03.2023, 13:30
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EDO,
13.03.2023, 11:55
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gnampf,
13.03.2023, 11:07