Man kann trotzdem so fahren (Fahrkarten und Angebote)

Norddeich, Samstag, 04.03.2023, 14:59 (vor 411 Tagen) @ chriL999

Es könnte aber rein gesetzlich schon ausreichen, wenn die Bahn zum Zeitpunkt der Buchung im Buchungsvorgang darauf hinweist, dass auf der Strecke des gebuchten Tickets Bauarbeiten stattfinden und Verzögerungen zu erwarten sind (dann hast du das zum Zeitpunkt der Buchung ja schon gewusst).

Wenn die Bahn so einfach die Fahrgastentschädigung aushebeln könnte, würde auf jeder Fahrkarte der Vermerk "Hinweis: Es könnten Bauarbeiten stattfinden, durch die sich die Fahrzeit eventuell um mehrere Stunden verlängern kann." stehen.


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