Man kann trotzdem so fahren (Fahrkarten und Angebote)

chriL999, Samstag, 04.03.2023, 11:07 (vor 1022 Tagen) @ Junior

Sofern du schneller ans Ziel kommst (früher als gebucht bzw. weniger als 60min Verspätung als gebucht/geplant), besteht keine Verspätung mehr, somit fehlt die Basis für eine Entschädigung.


Fahre ich über die geplante Route mit SEV -> Verspätung mehr als 2 Stunden

Fahre ich ab dem Start eine alternative Strecke -> Verspätung unter 1 Stunde

Daher meine Frage, ob ich trotz der schnelleren Alternative Anspruch auf 50% (25 war falsch) habe oder nicht. Natürlich nur, wenn ich auch so fahre.

Natürlich darfst du die für dich ungünstigere Variante mit der größeren Verspätung (auf der gebuchten Strecke) auswählen, um dann 50% Verspätung zu beantragen, sofern der SEV zum Zeitpunkt der Buchung nicht bekannt war.

Es könnte aber rein gesetzlich schon ausreichen, wenn die Bahn zum Zeitpunkt der Buchung im Buchungsvorgang darauf hinweist, dass auf der Strecke des gebuchten Tickets Bauarbeiten stattfinden und Verzögerungen zu erwarten sind (dann hast du das zum Zeitpunkt der Buchung ja schon gewusst).


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