TSI PRM Bestimmung eingeschränkte Mobilität (Fahrkarten und Angebote)

michael_seelze, Mittwoch, 15.02.2023, 22:12 (vor 1039 Tagen) @ sibiminus

Ich frage mich, ab wann ein Mensch in seiner Mobilität eingeschränkt ist. Es müsste ja ein Leiden am Bewegungsapparat genügen, denn dieses schränkt die Beweglichkeit (= Mobilität) ein.

Das ist eine Formulierung die so aus der TSI PRM kommen dürfte, vielleicht findet sich dort auch eine Definition. Aber es bedarf nicht zwingend ein Leiden am Bewegungsapparat, um in der Mobilität eingeschränkt zu sein. Das ist ein sehr weites Feld.

Danke für den Hinweis. Die Definition des Begriffs "Menschen mit Behinderungen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität" lautet nach dem Anhang 2.2 zur TSI PRM:

„Menschen mit Behinderungen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität“ sind Personen mit dauerhaften oder vorübergehenden körperlichen, geistigen, intellektuellen oder sensorischen Beeinträchtigungen, die in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren der vollen, effektiven und gleichberechtigten Benutzung von Beförderungsmitteln entgegenstehen können, oder Personen, die aufgrund ihres Alters bei der Benutzung von Beförderungsmitteln nur eingeschränkt mobil sind.
Die Beförderung übergroßer Gegenstände (beispielsweise Fahrräder und sperriges Gepäck) fällt nicht in den Anwendungsbereich dieser TSI.

Es ist also in der Tat ein weites Feld.


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