BB-Änderung bzgl. Plätze für schwerbehinderte Menschen (Fahrkarten und Angebote)

michael_seelze, Mittwoch, 15.02.2023, 21:02 (vor 1041 Tagen)

In den BB PV vom 14.02.2023 findet sich in Mummer 6.1 eine Änderung, die den Kreis der Personen, für die (entsprechend gekennzeichnete) Plätze bei Bedarf zu räumen sind, ausweitet. Während bisher viele Jahre lang

Abteile/Plätze für schwerbehinderte Menschen [...] bei Bedarf für diese Personengruppen zu räumen [waren]

sind nunmehr

Vorrangplätze für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität [...]bei Bedarf für diese Personengruppen zu räumen

Für den Vorrang genügt also eine Behinderung oder eingeschränkte Mobilität. Ich frage mich, ab wann ein Mensch in seiner Mobilität eingeschränkt ist. Es müsste ja ein Leiden am Bewegungsapparat genügen, denn dieses schränkt die Beweglichkeit (= Mobilität) ein.
Die Änderung ist zu begrüßen, da nun mehr Menschen als bisher Vorrang vor anderen Reisenden genießen dürften.


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