Sicher? Auszug aus den Fahrgastrechten (Fahrkarten und Angebote)

Bahngenießer, Dienstag, 31.01.2023, 20:18 (vor 451 Tagen) @ Barzahlung
bearbeitet von Bahngenießer, Dienstag, 31.01.2023, 20:19

Auf der Hinfahrt beträgt die zu erwartende Verspätung knapp weniger als 60 Minuten, auf der Rückfahrt deutlich mehr. Für mich ist so die gesamte Reise nicht mehr sinnvoll, aber was sagen die Fahrgastrechte? Getrennt betrachtet könnte ich die Rückfahrt komplett erstattet bekommen, die Hinfahrt aber nicht. Was bedeutet das aber für eben diese Hin- und Rückfahrt auf einem Ticket?


Dass Du die Reise auch gar nicht erst antreten und Dir die Fahrkarte (Gesamtbetrag) komplett erstatten lassen kannst.

Sicher?

Wortlaut aus den Beförderungsbedingungen Personenverkehr:
A.9 Fahrgastrechte
9.1.3 Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass der Reisende am Zielbahnhof gemäß Beförderungsvertrag mehr als 60 Minuten verspätet ankommen wird, kann er auch
die Reise abbrechen oder gar nicht erst antreten. Er hat dann anstelle der Ansprüche nach Nr.
9.1.1. Anspruch auf Erstattung des von ihm bezahlten Fahrpreises für die nicht durchgeführten
Teile der Fahrt und für die bereits durchgeführten Teile, wenn die Fahrt für ihn sinnlos geworden ist, gegebenenfalls zusammen mit einer Rückfahrt zum ersten Ausgangspunkt bei nächster
Gelegenheit. Für die Erstattung gilt Nr. 9.3


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