Online-Verkauf kann auch heißen: Ausgedruckte Fahrkarte (Fahrkarten und Angebote)

Bahngenießer, Freitag, 16.12.2022, 20:00 (vor 1177 Tagen) @ Hansjörg

Still und heimlich zum Fahrplanwechsel in den Beförderungsbedingungen geändert:
Der Flexpreis Plus ist jetzt nur noch auf Strecken ab 200 km erhältlich. Darunter wird nur der normale Flexpreis angeboten.

Man hat es wohl gemacht, weil damit viel Betrug begangen wurde.


Verpflichtender KCI wäre als Zwangsentwertung eine Möglichkeit.

Für viele Arbeitgeber (auch für meinen) ist es praktikabler, den dienstreisenden Arbeitnehmern eine Online-Fahrkarte auszudrucken als ihnen ein dienstliches Handy zu überlassen.
Der Arbeitgeber hat meines Erachtens auch keinen Anspruch gegen den Arbeitnehmer auf Herausgabe seiner privaten Mail-Adresse, zumal viele Beschäftigte (oft Mindestlohn) auch nur mit ihrem Ehepartner ein gemeinsames Smartphone besitzen.


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