Woraus ergibt sich das? (Allgemeines Forum)

JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 02.11.2022, 12:20 (vor 1295 Tagen) @ sibiminus
bearbeitet von JeDi, Mittwoch, 02.11.2022, 12:23

Und die gelten genau warum für eine Fahrt mit Flixtrain?


Den Satz musst Du mir erklären.


JeDi möchte wahrscheinlich darauf hinaus dass die BB Personenverkehr durch Flixtrain nicht angewendet werden weil einerseits durch A.1.1 nicht erfasst, andererseits durch deren eigene veröffentliche Beförderungsbedingungen, insbesondere 3.1.1.

Richtig. Es ging ja um den Fall, dass bei einem verspäteten Flixtrain eine DB-Fahrkarte als alternativer Zug erstattet werden soll. Nach meiner Interpretation wäre das entweder in beide Richtungen möglich, oder in beide Richtungen nicht möglich - weil die 1371 eben vergleichbare Beförderungsbedingungen fordert. Und das funktioniert nun mal nicht in nur eine Richtung.

Für den Fall einer Flixtrain-Fahrt, die mehr als 60 Minuten verspätet ist, sind weder die Regelungen der BBPV, noch die der EVO einschlägig. Nur diese sehen einen Ausschluss von Reservierungspflichtigen Zügen vor.

Das Konstrukt legt insgesamt also nahe, dass reservierungspflichtige Züge niemals unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen fahren, wie nicht-reservierungspflichtige Züge.

--
Weg mit dem 4744!


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