20-Minutenregel auch im Nahverkehr! (Fahrkarten und Angebote)
Im Fernverkehr gilt ja die Regel, dass die Zugbindung aufgehoben ist , wenn die zu erwartende Verspätung am Ankunftsort mehr als 20 Minuten beträgt. Gilt das auch im NV?
Wenn Du einen normalen nicht ermäßigten Fahrschein (bwEINFACH oder bwHIN- UND ZURÜCK) hast, ja, siehe EVO § 8:
(1) Besitzt der Reisende einen Fahrausweis, der ausschließlich für den öffentlichen Personennahverkehr gilt, so hat er, sofern vernünftigerweise davon ausgegangen werden muss, dass er wegen eines Ausfalls oder einer Unpünktlichkeit des von ihm gemäß dem Beförderungsvertrag gewählten Zuges eines Eisenbahnverkehrsunternehmens verspätet am Zielort ankommen wird, neben den in der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 genannten Rechten und Ansprüchen die folgenden Rechte:
1. Der Reisende kann die Fahrt zum vertragsgemäßen Zielort mit einem anderen Zug durchführen, sofern vernünftigerweise davon ausgegangen werden muss, dass der Reisende mindestens 20 Minuten verspätet am Zielort ankommen wird. Der Reisende kann die Benutzung des anderen Zuges jedoch nicht verlangen, wenn für diesen eine Reservierungspflicht besteht oder der Zug eine Sonderfahrt durchführt.
https://www.gesetze-im-internet.de/evo/BJNR206630938.html
Die Verraussetzungen sind erfüllt, wenn der Anschluss in Friedrichshafen gemäß Verspätungsprognose nicht erreicht wird.
Die erheblich ermäßigten Fahrkarten sind sowieso immer auf beiden Strecken gültig.
Da gibt es zwar keine Zug- wohl aber eine Streckenbindung. Kann ich bei Verspätung einen Umweg fahren, wenn ich dadurch schneller zu Hause bin als auf dem auf dem Ticket angegebenen Weg?
Ja und zwar ohne besondere Bescheinigung und ohne Kauf einer zusätzlichen Fahrkarte, da die EVU der Alternativverbindung alle den bwTarif anerkennen.
Im NV sind es ja in vielen Fällen Fahrscheine, die nicht dem DB Tarif, sondern dem eines Verbunds unterliegen.
In allen Fällen.
Da gilt dann natürlich nicht die 20min Regel
Die gilt im bwTarif wie in allen SPNV-Tarifgemeinschaften natürlich auch. Siehe § 8 Abs. 1 Nr. 1 EVO bzw. Nr. 8.2.1 BB Deutschlandtarif.
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- 20-Minutenregel auch im Nahverkehr? -
Mike65,
02.10.2022, 19:10
- 20-Minutenregel auch im Nahverkehr -
VT642,
02.10.2022, 20:28
- 20-Minutenregel auch im Nahverkehr - Mike65, 02.10.2022, 21:23
- 20-Minutenregel auch im Nahverkehr -
Knochendochen,
02.10.2022, 22:10
- 20-Minutenregel gesetzlich nur im Nahverkehr - JeDi, 03.10.2022, 02:13
- 20-Minutenregel auch im Nahverkehr! -
Barzahlung,
02.10.2022, 21:25
- 20-Minutenregel auch im Nahverkehr! -
baseldb,
02.10.2022, 23:48
- 20-Minutenregel auch im Nahverkehr! -
Barzahlung,
03.10.2022, 01:21
- 20-Minutenregel auch im Nahverkehr! - baseldb, 03.10.2022, 07:51
- 20-Minutenregel auch im Nahverkehr! -
Barzahlung,
03.10.2022, 01:21
- 20-Minutenregel auch im Nahverkehr! -
baseldb,
02.10.2022, 23:48
- 20-Minutenregel auch im Nahverkehr? - Barzahlung, 02.10.2022, 21:31
- 20-Minutenregel auch im Nahverkehr -
VT642,
02.10.2022, 20:28