Buchung via Website macht Personen zu BC-InhaberInnen (Fahrkarten und Angebote)

Henrik, Donnerstag, 15.09.2022, 22:51 (vor 1273 Tagen) @ JanZ

Vorausgesetzt, dass deine Beschreibung korrekt ist (!): Dann ist es das Problem der Bahn und fertig. Eine nicht konkludente Handlung führt auch zu keinem Vertrag.

Viel Spaß dabei, das dann mit dem Zub oder nachher der Inkassoabteilung oder dem Gericht auszudiskutieren.

da hätten durchaus so einige ihren Spaß dabei.. und zwar mit Erfolg.

Für normale Fahrgäste wie Du und ich würde ich eher empfehlen, nach der Buchung aufs Ticket zu schauen zu überprüfen, ob die Daten so alle stimmen wie man sich das vorgestellt hat, ansonsten innerhalb von 12 Stunden zu stornieren und erneut buchen.

Ansonsten gibts Jurastudenten, die das durchaus gerne drauf ankommen lassen und durchziehen. ;)

vgl.
RECHTSGEBIETEZIVILRECHT
Wie es sich die Deutsche Bahn wegen 4,60 Euro mit einer Rechtsreferendarin verscherzte

6. September 2022

Eine Rechtsreferendarin verklickte sich beim Kauf eines Bahntickets. Nachdem ihr der DB-Kundenservice nicht weiterhelfen konnte, verklagte die Rechtsreferendarin die Deutsche Bahn. Und obsiegte jetzt vor Gericht

Was sich wie ein Lehrbuchfall aus dem BGB AT anhört, ist wirklich passiert. Folgende Ausgangslage liegt dem Rechtsstreit zu Grunde: Eine Rechtsreferendarin aus Münster war in Eile und buchte schnell über die App der Deutschen Bahn ein Zugticket. Auf dem Handydisplay vertippte sich die junge Frau allerdings und stellte kurz nach Abschluss des Buchungsvorganges fest, dass sie ausversehen ein Fahrradticket zum Preis von 4,60 Euro dazugebucht hatte. Gegenüber der Deutschen Bahn erklärte die Rechtsreferendarin den Vorfall per Mail und erklärte unverzüglich die Anfechtung. Zur Begründung gab sie an, sich vertippt zu haben. Das ist, wie man in der ersten Vorlesung im Zivilrecht lernt, ein lupenreiner Erklärungsirrtum iSd. § 119 I Alt. 2 BGB. Die angehende Juristin forderte die Deutsche Bahn deswegen zur Erstattung der gezahlten 4,60 Euro auf.

[...]

Neben den 4,60 Euro erhielt die Rechtsreferendarin zudem weitere 16 Cent Zinsen.

[...]

https://jurios.de/2022/09/06/wie-es-sich-die-deutsche-bahn-wegen-460-euro-mit-einer-rec...


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