? Rücktritt von der Reise bzw. Erstattung bei Ersatzzug (Fahrkarten und Angebote)

IC2182, Bochum, Freitag, 19.08.2022, 10:41 (vor 1299 Tagen) @ IC2182

Danke für die Antworten!

Ich hatte die Fahrgast-Rechte nur überflogen und ging ob der Formulierung:
"Erstattung, wenn Sie wegen Verspätung, Zugausfall oder verpasstem Anschluss die Fahrt nicht antreten oder abbrechen:", davon aus, dass der Ausfall allein schon reichen würde, um die Fahrt nicht antreten zu müssen.

Der DB-Twitter Service hat mir aber auch nochmal bestätigt, dass die Zugbindung aufgrund des Ersatzzuges zwar aufgehoben sei, aber keine Erstattung nur wegen Ausfalls möglich ist.

Der Ersatzzug ist mir suspekt, weil ich Überfüllung befürchte. Außerdem waren von meinen letzten 10 Fahrten 8 mit Zugausfall bzw. Verspätungen größer als 120 Minuten betroffen, so dass ich hier kein wirkliches Vertrauen in die Bahn mehr habe.

Es ist aber auch hinfällig: aufgrund von Bauarbeiten und Zusatzhalten ist die Verspätung des Ersatzzuges jetzt schon absehbar so groß, dass mein Anschluss platzt und ich somit mehr als 60 Minuten zu spät am Ziel wäre. Da nehme ich heut Nachmittag lieber das Auto und lasse mir die Fahrkarte erstatten.


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