Rücktritt von der Reise bzw. Erstattung bei Ersatzzug (Fahrkarten und Angebote)

agw, NRW, Freitag, 19.08.2022, 08:17 (vor 1299 Tagen) @ Bahnfahrer


Da der Ersatzzug verkehrt, ist erstmal nicht von einer verspäteten Ankunft auszugehen, was die Grundlage für eine Erstattung der Fahrkarte darstellen würde.

Leider schreibt die DB oft auch keine verspätete Ankunft ins System, selbst wenn wegen des Ersatzzuges von einer Verspätung auszugehen wäre.
Das hat man dann erst schriftlich, wenn man im Ersatz IC sitzt.

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