FN als Fahrkarte über FGR "erstatten" (Allgemeines Forum)

611 040, Erfurt, Sonntag, 07.08.2022, 20:41 (vor 1336 Tagen)

Hi,

Folgendes ist mir vor kurzem passiert, vielleicht habt ihr Tipps für mich:

Ich wollte mit dem 9€ Euro Ticket von Ulm nach Erfurt fahren mit folgender Verbindung:

Ulm Hbf ab 14.48 ag RB15 (84273)
Donauwörth an 15.53
Donauwörth ab 15.59 RE16 (59126)
Nürnberg an 17.17
Nürnberg ab 17.40 RE42 (4994)
Saalfeld an 20.02
Saalfeld ab 20.12 RB23 (81004)
Erfurt an 21.16

Die RB 84273 ist in Ulm zwar pünktlich abgefahren, sammelte aber auf Grund eines verspäteten Gegenzuges Verspätung und erreichte Donauwörth mit +6 um 15.59 Uhr.
(auch auf zugfinder.de rekonstruierbar)
Ich sah den RE16 noch stehen, aber erreichte ihn auch nach einem Sprint nicht mehr, wie auch ca. 30 andere Reisende.
Der nächste NV-Zug in Richtung Treuchtlingen- Nürnberg war eine Stunde später der RE8 (57146) und weiter mit RB16 (59102) über Nürnberg und Saalfeld mit Ankunft planmäßig um 22.17 Uhr, also mit +61 gegenüber der ursprünglichen Verbindung.

Da ich dieses Mal aber wirklich pünktlich in Erfurt sein musste entschied ich mich, wie sonst fast nie, mal spontan dazu, die laut Deutschlandtarif auch für das 9€-Ticket geltenden gesetzlichen FGR in Anspruch zu nehmen, welche ab einer Verspätung von 60min ja die Weiterfahrt mit einem anderen Zug ermöglichen und die ggf. erforderliche Fahrkarte mir im Nachgang erstatten zu lassen.

Ich nutze also ab Donauwörth den verspäteten ICE 704 nach Erfurt der nach ca. 20min Wartezeit abfuhr und Erfurt gegen 18.40 erreichte.

Zwischen Donauwörth und Nürnberg erfolgte eine Fahrkartenkontrolle durch den Zugchef welcher mein 9€-Ticket auch nach Schilderung der Situation nciht akzeptierte. Als ich ihn darauf ansprach eine Fahrkarte zu erwerben, welche ich mir über die FGR erstatten lassen wolle, sagte er, er stelle mir eine "Rechnung" aus die dann problemlos im Reisezentrum nach Schilderung der Situation erledigt werden sein würde.
Er fragte mich sogar noch was mein Reiseziel sei, um mir die Fahrkarte bis Erfurt anstatt wie ich zunächst anbot nur bis Nürnberg (und dann weiter wie ursprünglich geplant im NV) auszustellen.
Über den Preis solle ich mich nicht wundern, da es ja egal sei, und ich es eh im RZ geklärt würde.
Ich bekam also eine FN von Augsburg (ka warum nicht richtigerweise ab Donauwörth) bis Erfurt. Bis Nürnberg das EBE und ab Nürnberg bis Erfurt eine Fahrkarte zur Weiterfahrt. Preis insgesamt 193,10€. (EBE 89,20€ + 103,90€)
Der Zugchef versicherte mir ich müsse nur innerhalb 14 Tagen ins Reisezentrum gehen und die Sitaution erklären, sodass die FN dann aufgehoben würde.
Ich wollte es sofort nach Ankunft in Erfurt klären, da aber das RZ bereits geschlossen hatte, versuchte ich es am nächsten Tag im RZ Dresden da ich dort gerade war.
Der (m.M.n. durchaus kompetente) Mitarbeiter erklärte mir, das die Aussage des Zf falsch sei, und eine FN grundsätzlich nicht über die FGR erstattet werden würde, und ich mich an das Service Center FN in Baden-Baden wenden solle und darum bitten(!) die FN auf 7€ zu reduzieren, da ich falsch beraten wurde und nicht von der Pflicht Kaufs VOR Fahrtantritt wusste.

Vorher würde ich gern eure Meinung bzw Tipps lesen, wie ich am besten argumentieren kann.
M.E. lag eine (vermutlich wissentlich und absichtliche) Falschinformation seitens des Zf vor, da dieser als Zf sehr wahrscheinlich über die Erstattbarkeit einer FN im RZ Bescheid wissen sollte. Außerdem den Vorschlag seinerseits ob ich nicht gleich bis Erfurt durchfahren möchte, wohl wissentlich dass die nicht erstattbare FN dadurch noch höher ausfallen wird.
M.M.n. eine sehr abgebrühte Masche falls er (wovon bei seiner Funktion als Zugführer auszugehen ist) über die Situation im Nachgang genau Bescheid wusste. Falls nicht, nehme ich das natürlich zurück, kann ich mir aber gerade bei einem Zugchef im FV ehrlich gesagt nicht vorstellen.
Ich habe eher die Vermutung, er wollte einer Diskussion aus den Wege gehen und den "ahnungslosen" Kunden in dem Glauben lassen es wäre das normale Vorgehen (was er auch sagte à la: "Ich stelle ihnen erstmal die Rechnung(=Wortlaut) aus welche sie dann im RZ klären lassen können, ist zwar lästig aber das ist das Vorgehen).
Mit dem Ärger jetzt hat er ja nichts mehr zu tun.

Was würdet ihr in meinem Fall machen?
Zumal es ja auch nicht um "nur" die üblichen 60€ geht sondern um nahezu 200€?

Danke für Vorschläge und Grüße
611 040

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❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤

Grundsatzfrage dazu

Matze86, München, Sonntag, 07.08.2022, 20:49 (vor 1336 Tagen) @ 611 040

Warum hast du dir die FV-Fahrkarte nicht schon selbst vorher gekauft?

Grundsatzfrage dazu

Berliner65, Berlin, Montag, 08.08.2022, 00:07 (vor 1336 Tagen) @ Matze86

Warum hast du dir die FV-Fahrkarte nicht schon selbst vorher gekauft?

Das ist genau die Frage, die mir beim Lesen auch kam.

Ein Forist, der hier regelmäßig schreibt und bei dem ich davon ausgehe, dass er auch liest, was andere schreiben, kennt die Regeln nicht? Dem ZC wird unterstellt, dass dessen Nichtwissen eine absichtliche Tat gegen den Kunden sei, aber selbst setzt man sich ohne das erforderliche Ticket in einen FV-Zug? Ich kann es nicht glauben.

Für mich klingt die Story nach "ich wusste, dass es nicht der vorgeschriebene Weg ist - ich dachte es klappt trotzdem - jetzt habe ich hohe Kosten - hoffentlich kennt einer im Forum einen schlauen Trick".

Ich glaube nicht, dass man beim 9-Euro-Ticket Halbwissen hat. Entweder ist man Gelegenheitskunde ohne besonderes Wissen. Dann weiß man nichts von FGR und dann traut man sich nicht in einen ICE (ist nämlich laut Ticket und Navigator dort ungültig).
Oder man ist Häufigfahrer, kennt die Regeln und hat verstanden, wie man sich zu verhalten hat, wenn man wegen einer Verspätung den FV-Zug nutzen will, obwohl man mit 9-Euro-Ticket unterwegs ist. Dann kennt man die Bestimmung, wonach man sich vor (!) Fahrtantritt ein Ticket zu kaufen hat, welches man nach der Fahrt zur Erstattung einreicht.

--
Mit Interrail unterwegs ab 03.07.!

Grundsatzfrage dazu

wachtberghöhle, Montag, 08.08.2022, 11:00 (vor 1336 Tagen) @ Berliner65

Oder man ist Häufigfahrer, kennt die Regeln und hat verstanden, wie man sich zu verhalten hat, wenn man wegen einer Verspätung den FV-Zug nutzen will, obwohl man mit 9-Euro-Ticket unterwegs ist. Dann kennt man die Bestimmung, wonach man sich vor (!) Fahrtantritt ein Ticket zu kaufen hat, welches man nach der Fahrt zur Erstattung einreicht.

Ich teile diesen absoluten Verantwortungszuweisung an den Fahrgast nicht.

In diesem Fall Berechnung FPN war ich indirekt auch Teil der Reisegruppe und habe das obligatorische Nachlösen auch nicht beachtet. Es waren zunächst folgende Punkte wichtig:

Wie kommt die Reisegruppe im Zeitplan am Zielort an, ein ZUB soll über den Grund der Nutzung des IC unmittelbar informiert werden und ist ein Sitzplatz verfübar (Schwerbehinderter war Teil der Gruppe).

Und ich ärgere mich auch wegen:

Ein Zub wurde beim Einstieg darauf angesprochen, dass für diesen Zug wegen Verspätung des RE >>>noch ein Aufpreis zu lösen habe. Dieser ZUB bedankte sich für diese Vorabinformation und man >>>wartete auf die folgende Fahrscheinkontrolle.

Einer FPN wäre man mit einem einfachen Hinweis der ZUB: "Denke Sie bitte daran einen Fahrschein sofort nachzulösen" aus dem Wege zu gehen".

Es ist einfach eine Forderung an eine kundenorientierte Kommunikation.

Oh je ...

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Sonntag, 07.08.2022, 21:07 (vor 1336 Tagen) @ 611 040
bearbeitet von Der Blaschke, Sonntag, 07.08.2022, 21:08

Hallo.

Also zunächst mal verstößt du gegen die Forenregeln, da du den konkreten Zug nennst, in dem der Delinquent werkelte. Dank der anderen konkreten Angabe läßt sich das nicht genannte Datum leicht herausfinden.

M.E. lag eine (vermutlich wissentlich und absichtliche) Falschinformation seitens des Zf vor, da dieser als Zf sehr wahrscheinlich über die Erstattbarkeit einer FN im RZ Bescheid wissen sollte. Außerdem den Vorschlag seinerseits ob ich nicht gleich bis Erfurt durchfahren möchte, wohl wissentlich dass die nicht erstattbare FN dadurch noch höher ausfallen wird.
M.M.n. eine sehr abgebrühte Masche falls er (wovon bei seiner Funktion als Zugführer auszugehen ist) über die Situation im Nachgang genau Bescheid wusste. Falls nicht, nehme ich das natürlich zurück, kann ich mir aber gerade bei einem Zugchef im FV ehrlich gesagt nicht vorstellen.

Ich mir schon. Zum einen arbeitet da mittlerweile auch nicht nur die Elite - der Personalmangel macht sich auch da bemerkbar. Zum anderen hat er im FV mit dem 9 €-Ticket gar nichts zu tun. Da kann ich mir vorstellen, dass der da nicht jedes der vielen vielen Rundschreiben bis ins kleinste Detail gelesen und verinnerlicht hat.

Ich habe eher die Vermutung, er wollte einer Diskussion aus den Wege gehen und den "ahnungslosen" Kunden in dem Glauben lassen es wäre das normale Vorgehen

Dann hätte er deine Geschichte einfach hingenommen und wäre gegangen. Bzw wäre wie so viele andere mittlerweile auch im FV gar nicht erst vorbei gekommen.

Was würdet ihr in meinem Fall machen?

Als erstes zum Anwalt. Und Klage einreichen gegen den Zugchef. Irgendwas wegen Betrug oder so. Dein Anwalt wird da schon einen Paragraphen finden.

Schöne Grüße von jörg

FN als Fahrkarte über FGR "erstatten"

Barzahlung, Sonntag, 07.08.2022, 21:55 (vor 1336 Tagen) @ 611 040

Da ich dieses Mal aber wirklich pünktlich in Erfurt sein musste entschied ich mich, wie sonst fast nie, mal spontan dazu, die laut Deutschlandtarif auch für das 9€-Ticket geltenden gesetzlichen FGR in Anspruch zu nehmen, welche ab einer Verspätung von 60min

20min.

ja die Weiterfahrt mit einem anderen Zug ermöglichen und die ggf. erforderliche Fahrkarte mir im Nachgang erstatten zu lassen.

Hier steht doch alles. Fahrkarte kaufen und im Nachgang erstatten lassen.
Du hast dagegen gemeint, es ginge auch ohne Fahrkarte.

Was Dir der Zugchef im Zug erzählt ist meines Erachtens irrelevant, weil seit dem 1.1.2022 die Ticketpflicht an Bord gilt. Du hast den Zug ohne gültiges Ticket betreten und Dir auch innerhalb der 10min. nach Abfahrt kein Online-Ticket gelöst. Damit hat die DB Fernverkehr AG gemäß BB Anspruch auf ein erhöhtes Beförderungsentgelt.

Der Zugchef hätte Dir aber auch sagen können, dass Du im Navigator das Ticket einfach noch schnell kaufst (ggf. für eine spätere Verbindung) und dann beim Servicecenter Fahrgastrechte einreichst.
Alternativ hätte Dich der Zugchef auch so mitnehmen können. Das ist jedoch Kulanz.

Ich würde die FN bezahlen und dann beim Servicecenter Fahrgastrechte einreichen. Zumindest die Hälfte müsste man Dir erstatten.

FN als Fahrkarte über FGR "erstatten"

rainman51, Paderborn, Sonntag, 07.08.2022, 22:05 (vor 1336 Tagen) @ 611 040

Mittlerweile ist es doch bekannt, dass man eine extra Fahrkarte braucht, wenn man einen Fernverkehrszug nutzen will.

Überall in den Auskunftsmedien steht: Nicht gültig mit 9 Euro Ticket.

Du hast dich dann informiert, dass du bei Verspätung einen Fernverkehrszug nutzen kannst. Vermutlich aber nicht zu Ende gelesen oder sonstiges.

Alleine der Hinweis: 9 Euro Ticket gilt nicht, hätte dir hier einen Hinweis geben können. Zudem du ja hier auch im Forum unterwegs bist und das hier ja diskutiert wurde. In einigen Zügen wird es sogar per Lautsprecher durch gesagt, dass dieses Ticket nicht gültig ist. Am Ende einfach bezahlen und beim nächsten Mal ein Ticket vorher kaufen.

FN als Fahrkarte über FGR "erstatten"

Reservierungszettel, KDU, Sonntag, 07.08.2022, 22:32 (vor 1336 Tagen) @ 611 040
bearbeitet von Reservierungszettel, Sonntag, 07.08.2022, 22:32

Lange Rede kurzer Sinn - einfacher wäre gewesen das Ticket für den gewünschten Abschnitt in Donauwörth zu kaufen und dann zu fahren.

Alternativ hättest du auch spekulieren können das kein Zub kommt - ihm den Fall erläutern und wenn er dich nicht so mitnehmen möchte, sagen das du das Ticket im Navigator (wenn vorhanden) kaufst.

Wobei ich persönlich in Donauwörth das Ticket geholt hätte da ich den Navigator nicht installiert habe und das Ticket so oder so erstattet wird…

So ist es eben deutlich komplizierter und mit mehr Aufwand verbunden.

FN als Fahrkarte über FGR "erstatten"

agw, NRW, Montag, 08.08.2022, 08:03 (vor 1336 Tagen) @ Reservierungszettel

Wobei ich persönlich in Donauwörth das Ticket geholt hätte da ich den Navigator nicht installiert habe und das Ticket so oder so erstattet wird…

Kannst doch per Webbrowser buchen.

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Knapp 4000 Beiträge und kein FV Ticket vorher gekauft?

Hansjörg, Montag, 08.08.2022, 08:48 (vor 1336 Tagen) @ 611 040

Der (m.M.n. durchaus kompetente) Mitarbeiter erklärte mir, das die Aussage des Zf falsch sei, und eine FN grundsätzlich nicht über die FGR erstattet werden würde, und ich mich an das Service Center FN in Baden-Baden wenden solle und darum bitten(!) die FN auf 7€ zu reduzieren, da ich falsch beraten wurde und nicht von der Pflicht Kaufs VOR Fahrtantritt wusste.

Das "wusstest" oder "wolltest“ Du nicht?

+1

Berliner65, Berlin, Montag, 08.08.2022, 09:43 (vor 1336 Tagen) @ Hansjörg

- kein Text -

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Mit Interrail unterwegs ab 03.07.!

Knapp 4000 Beiträge und kein FV Ticket vorher gekauft?

gnampf, Montag, 08.08.2022, 10:50 (vor 1336 Tagen) @ Hansjörg

Das "wusstest" oder "wolltest“ Du nicht?

Och, gewusst hat er es definitiv, hat zu dem Thema doch auch selbst schon genug mit diskutiert, und sogar schon ein Thema dazu aufgemacht.
Wenn ich mich recht erinnere ist es aber auch nicht seine erste, berechtigte FNE. Schon vor einer Weile hat er meine ich eine im Bus bekommen, und wollte auch da vom Forum wissen wie er da raus kommt, obwohl er genau wusste das sie berechtigt war.

Knapp 4000 Beiträge und kein FV Ticket vorher gekauft?

EK-Wagendienst, EGST, Montag, 08.08.2022, 11:07 (vor 1336 Tagen) @ gnampf

Das "wusstest" oder "wolltest“ Du nicht?


Och, gewusst hat er es definitiv, hat zu dem Thema doch auch selbst schon genug mit diskutiert, und sogar schon ein Thema dazu aufgemacht.
Wenn ich mich recht erinnere ist es aber auch nicht seine erste, berechtigte FNE. Schon vor einer Weile hat er meine ich eine im Bus bekommen, und wollte auch da vom Forum wissen wie er da raus kommt, obwohl er genau wusste das sie berechtigt war.

Genau, war in der Straßenbahn in Mülheim (Ruhr), mit einem "Quer durchs Land Ticket", bei machen hier merkt man sich so was.

Das ist dann eine bewusstes ausnutzen von Kulanz, und hier hat es eben nicht geklappt, sollte auch so sein. Dafür gibt es Regeln.

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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

FN als Fahrkarte über FGR "erstatten"

Knochendochen, Montag, 08.08.2022, 12:34 (vor 1336 Tagen) @ 611 040

Mehr als den regulären Flexpreis wirst du wohl nicht erstattet bekommen. Das EBE hast du ja zu verschulden und nicht die DB Regio.

FN als Fahrkarte über FGR "erstatten"

EK-Wagendienst, EGST, Montag, 08.08.2022, 12:49 (vor 1336 Tagen) @ Knochendochen

Mehr als den regulären Flexpreis wirst du wohl nicht erstattet bekommen. Das EBE hast du ja zu verschulden und nicht die DB Regio.

Der Zug mit der Verspätung war wohl von Agilis, DB Regio fährt dort nicht.
Wie kann man nachträglich eigentlich den genauen Fahrpreis für den Tag feststellen, was ist wenn man das nachweisen muss, wie hoch der ist.

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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

Über einen Screenshot

Knochendochen, Montag, 08.08.2022, 15:22 (vor 1336 Tagen) @ EK-Wagendienst

- kein Text -

Über einen Screenshot

EK-Wagendienst, EGST, Montag, 08.08.2022, 15:53 (vor 1336 Tagen) @ Knochendochen

Wovon?
Was kostete den der Flexpreis z.B. am letzten Donnerstag 4. August von Donauwörth nach Erfurt.
Es gibt ja nicht mehr einen immer gleichen Preis.

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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

Über einen Screenshot

gnampf, Montag, 08.08.2022, 19:22 (vor 1335 Tagen) @ EK-Wagendienst

Ergibt sich doch automatisch aus der Fahrpreisnacherhebung, sofern diese über 60 Euro liegt. Und vermutlich wirds auch wenn sie unter 60 Euro liegt drauf stehen.
Fahrpreisnacherhebung (für die bereits zurückgelegte Strecke) sowie das verkaufte Ticket (für die kommende Strecke) sind ja auch getrennt, wie man im Eingangspost lesen konnte.

Über einen Screenshot

Knochendochen, Dienstag, 09.08.2022, 12:30 (vor 1335 Tagen) @ EK-Wagendienst

Eigentlich stellt sich dieses Problem gar nicht. Entweder man macht es richtig und kauft bei einer zu erwartenden Verspätung von über 20 Minuten am Zielbahnhof ein FV-Ticket. Da steht dann der Preis drauf. Oder man kennt sich nicht aus und fährt im NV weiter. Wieso man so ein komisches FN-Zwischending abziehen sollte und was man sich davon erhofft, erschließt sich mir nicht. Wenn man sich traut, bei einer Verspätung den FV zu nutzen, kennt man auch die Regelung aus der EVO.

Über einen Screenshot

Berliner65, Berlin, Dienstag, 09.08.2022, 19:21 (vor 1334 Tagen) @ Knochendochen

[...] Entweder man macht es richtig und kauft bei einer zu erwartenden Verspätung von über 20 Minuten am Zielbahnhof ein FV-Ticket. [...] Oder man kennt sich nicht aus und fährt im NV weiter.

Das ist exakt meine bereits früher in diesem Thread vertretene These. Dafür ernete ich Widerspruch. :-(

Wieso man so ein komisches FN-Zwischending abziehen sollte und was man sich davon erhofft, erschließt sich mir nicht.

Diese Frage wurde - in unterschiedlichen Worten - mehrfach gestellt, aber der Threaderöffner scheint untergetaucht zu sein und schreibt hier nicht mehr.

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FN als Fahrkarte über FGR "erstatten"

Reservierungszettel, KDU, Montag, 08.08.2022, 18:14 (vor 1336 Tagen) @ EK-Wagendienst
bearbeitet von Reservierungszettel, Montag, 08.08.2022, 18:15

Mehr als den regulären Flexpreis wirst du wohl nicht erstattet bekommen. Das EBE hast du ja zu verschulden und nicht die DB Regio.


Der Zug mit der Verspätung war wohl von Agilis, DB Regio fährt dort nicht.
Wie kann man nachträglich eigentlich den genauen Fahrpreis für den Tag feststellen, was ist wenn man das nachweisen muss, wie hoch der ist.

Gesamtsumme - EBE Preis? Steht meines Wissens unterteilt aufgeführt.

Der übliche oder nicht übliche Weg einer FN...

chriL999, Montag, 08.08.2022, 17:42 (vor 1336 Tagen) @ 611 040
bearbeitet von chriL999, Montag, 08.08.2022, 17:43

Die Ausstellung einer erfolgten Fahrpreis-Nacherhebung kann angeblich auch im Terminal des Prüfers nicht mehr storniert werden.

Die Bahn tritt die Geld-Forderung direkt an die Erhebungsstelle in Baden-Baden ab, somit kann und wird auch verständlicherweise der Mitarbeiter im Reisezentrum nicht mehr weiterhelfen können, er hat keinerlei Zugriff auf die Systeme.

Auf der Fahrpreis-Nacherhebung steht aber ein Hinweis, wie bzw. wo man sich im konkreten Fall "beschweren" kann, z.B.
https://www.db-fahrpreisnacherhebung.de/kontakt.html inklusive Chat-Funktion.
In der Klärung (gemeint ist noch nicht die gerichtliche - bevor dieser Hinweis gleich wieder kommt) wendet sich der Bearbeiter ggf. an den Aussteller der Fahrpreis-Nacherhebung, daher kommt es zu Verzögerungen.

Dieser würde im konkreten Fall wohl aussagen, dass er einen Fahrgast ohne gültiges Ticket angetroffen hat. Gemäß Dienstanweisung muss er dann grundsätzlich eine Fahrpreis-Nacherhebung ausstellen. Aus Gründen von Kulanz auf diese zu verzichten, kann ihm selber erhebliche Probleme inkl. Abmahnung bereiten, da die Bahn auch Prüfdienste in den Zügen zur Kontrolle ihrer Zugbegleiter einsetzt.

Der Fahrgast müsste sich nun in der Formulierung seiner Sichtweise von einer Fachkraft (Anwalt, Rechtsberatung, etc.) "helfen" lassen. Im dann für ihn günstigsten Fall wird nach längerer Klärung die Forderung auf die üblichen 7 oder 9 EUR "Verwaltungs-Pauschale" reduziert (den genauen Betrag habe ich nicht mehr im Kopf). Andernfalls gibt es nur noch den Weg der gerichtlichen Klärung, sofern der Fahrgast nicht zahlen will oder kann.

Der übliche oder nicht übliche Weg einer FN...

611 040, Erfurt, Donnerstag, 11.08.2022, 15:45 (vor 1333 Tagen) @ chriL999

Hi,

Nachdem ich eure verschiedensten Antworten durchgelesen habe (und erstmal nicht geantwortet um verschiedene Sichtweisen zu erhalten) hab ich nun beim Service Center Fahrpreisnacherhebung in Baden-Baden angerufen.
Dort habe ich die Situation erklärt und die Dame fragte mich nach Start und Ziel der Reise und leitete es zur Prüfung an die Abteilung Fahrgastrechte weiter. Ich erhalte nun postalisch eine Rückantwort.
Hoffentlich mit einer Reduzierung auf 7€ (Bearbeitungsgebühr für das Nicht-lösen der FK im Voraus).
Ansonsten hab ich ja alles richtig gemacht und auch eine Anspruch aus den FGR auf eine Beförderung in diesem ICE, war ja quasi nur die falsche Vorgehensweise.
Mal sehen was daraus wird.

Grüße 611 040

--
❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤

Der übliche oder nicht übliche Weg einer FN...

gnampf, Donnerstag, 11.08.2022, 16:01 (vor 1333 Tagen) @ 611 040

Nachdem ich eure verschiedensten Antworten durchgelesen habe (und erstmal nicht geantwortet um verschiedene Sichtweisen zu erhalten) hab ich nun beim Service Center Fahrpreisnacherhebung in Baden-Baden angerufen.
Dort habe ich die Situation erklärt und die Dame fragte mich nach Start und Ziel der Reise und leitete es zur Prüfung an die Abteilung Fahrgastrechte weiter. Ich erhalte nun postalisch eine Rückantwort.

Was haben denn Fahrgastrechte mit Fahrpreisnacherhebung zu tun?

Hoffentlich mit einer Reduzierung auf 7€ (Bearbeitungsgebühr für das Nicht-lösen der FK im Voraus).

Wenn überhaupt, dann würde man wohl das erhöhte Beförderungsentgelt fallen lassen, du also nur den Flexpreis für die Fahrt zahlen müssen, plus ggf. die Bearbeitungsgebühr. Das dann beim Servicecenter Fahrgastrechte einreichen ist dein Bier, sind ja komplett verschiedene Vorgänge, Unternehmen, etc.

Ansonsten hab ich ja alles richtig gemacht und auch eine Anspruch aus den FGR auf eine Beförderung in diesem ICE, war ja quasi nur die falsche Vorgehensweise.

Ok, also hast du doch nicht alles gelesen, nicht verstanden, oder willst es nicht verstehen. Richtig gemacht hast du so ziemlich gar nichts. Richtig gemacht hättest du es, wenn spätestens 10min nach Einstieg in den ICE eine für diesen gültige Fahrkarte gehabt hättest.

Mal sehen was daraus wird.

Eine Mahnung über das erhöhte Beförderungsentgelt plus Flexpreis. Wäre zumindest angebracht. Mancher lernt es ja nur auf die Art.

Der übliche oder nicht übliche Weg einer FN...

Berliner65, Berlin, Donnerstag, 11.08.2022, 16:34 (vor 1333 Tagen) @ gnampf

Ok, also hast du doch nicht alles gelesen, nicht verstanden, oder willst es nicht verstehen. Richtig gemacht hast du so ziemlich gar nichts. Richtig gemacht hättest du es, wenn spätestens 10min nach Einstieg in den ICE eine für diesen gültige Fahrkarte gehabt hättest.

Das sind deutliche Worte, aber m.E. passende.
Danke gnampf.

Mal sehen was daraus wird.


Eine Mahnung über das erhöhte Beförderungsentgelt plus Flexpreis. Wäre zumindest angebracht. Mancher lernt es ja nur auf die Art.

Der ICE-Flexpreis möge ihm erstattet werden - das entspricht den FGR. Die FGR stehen allen Fahrgästen zu, auch solchen, die dazu führen, dass andere nur noch mit dem Kopf schütteln können.
Alles, was über den ICE-Flexpreis hinausgeht, soll er zahlen. Es gibt weder einen Sachgrund für einen Erlass noch würde es mir gefallen, wenn man bei einer vorsätzlich handelnden Person Kulanz gewährt.

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Der übliche oder nicht übliche Weg einer FN...

gnampf, Donnerstag, 11.08.2022, 16:36 (vor 1333 Tagen) @ Berliner65

Der ICE-Flexpreis möge ihm erstattet werden - das entspricht den FGR. Die FGR stehen allen Fahrgästen zu, auch solchen, die dazu führen, dass andere nur noch mit dem Kopf schütteln können.

Aber nicht von der Fahrpreisnacherhebungsstelle, sondern über das Servicecenter Fahrgastrechte. Wobei man sich da ja noch drüber streiten kann, ob wirklich ICE bis Erfurt bezahlt werden muß, oder nur bis Nürnberg, Erlangen,..., je nachdem ab wo er wieder im Plan gewesen wäre.

Der übliche oder nicht übliche Weg einer FN...

611 040, Erfurt, Donnerstag, 11.08.2022, 16:50 (vor 1333 Tagen) @ gnampf

Es hätte gereicht bis Nürnberg um dort den RE42 nach Saalfeld zu erreichen. Dies sagte ich dem Zf auch an, er bot mir aber an bis Erfurt im ICE zu bleiben (was mir ja auch laut FGR zusteht) ich sehe keinen Grund die Kosten (für das verursachende EVU hier agilis) zu reduzieren.

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Der übliche oder nicht übliche Weg einer FN...

Berliner65, Berlin, Donnerstag, 11.08.2022, 16:53 (vor 1333 Tagen) @ 611 040

@611040
Es gab die bisher unbeantwortete Frage, warum Du ohne FV-Ticket in den ICE gestiegen bist, obwohl bei Dir davon auszugehen ist, dass Du die Regeln kennst. Wäre schön, wenn Du dazu noch etwas sagst.

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gnampf, Donnerstag, 11.08.2022, 18:12 (vor 1333 Tagen) @ 611 040
bearbeitet von gnampf, Donnerstag, 11.08.2022, 18:12

Es hätte gereicht bis Nürnberg um dort den RE42 nach Saalfeld zu erreichen. Dies sagte ich dem Zf auch an, er bot mir aber an bis Erfurt im ICE zu bleiben

Klar, konntest ja auch gerne da bleiben, er hat dir ja eine Fahrkarte dafür verkauft. Ob du die dann erstattet bekommst, aufgrund von Fahrgastrechten des Nahverkehrs... musste ihn nicht interessieren, musste er auch nicht wissen.

(was mir ja auch laut FGR zusteht)

tut es das? Die Verordnung sagt das so erstmal nicht.

ich sehe keinen Grund die Kosten (für das verursachende EVU hier agilis) zu reduzieren.

Nun, das wird ein Richter im Zweifel anders sehen, der wird dir vorhalten das du eine Schadenminderungspflicht hast. Man wird dir auch nicht statt der Taxifahrt den gecharterten Privatjet zahlen. Wird sich zeigen, wie das SC FGR auf das ganze reagiert, und wie genau sie halt auch recherchieren was alternativ möglich gewesen wäre. Das wahrscheinlichste ist aber vermutlich die pauschale Ablehnung einen Monat nach dem Einreichen. Oder das bemängeln fehlender Daten.

Update: komplette FN wird nicht erstattet !

611 040, Erfurt, Freitag, 23.09.2022, 18:58 (vor 1289 Tagen) @ 611 040

Hi,

Nun habe ich nach fast einem Monat warten die Antwort von DB Vertrieb erhalten.
Kurzum, ich bin erschrocken!
Es wird kurz erklärt, dass das 9-Euro-Ticket nicht im ICE gilt und für die ICE-Fahrt eine gesonderte Fahrkarte gekauft hätte werden müssen die dann eingereicht werden könnte. Hatten wir ja auch hier geklärt.
Da ich dieses nicht tat, sei die FN berechtigterweise ausgestellt und ist Zitat: selbstverständlich zu zahlen. Eine Reduzierung wird von uns jetzt und auch in Zukunft ausgeschlossen. (Was bedeutet das in Zukunft?)

Die DB hält also an den kompletten 193,10€ fest.

M.E. steht mir doch zumindest die Erstattung eines Flexpreistickets Donauwörth - Erfurt zu. Auch wenn der Aufschlag zum EBE nicht erstattet wird.
Nur durch einen Verhaltenfehler meinerseits kann die DB doch nicht meinen FGR-Anspruch verwehren?!?

Was würdet ihr jetzt tun. Ich bin wirklich nicht bereit die kompletten 193€ zu zahlen, wenn nicht wenigstens der Fahrpreis erstattet wird, der mir zusteht...

Grüße 611 040

--
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Update: komplette FN wird nicht erstattet !

Barzahlung, Freitag, 23.09.2022, 19:24 (vor 1289 Tagen) @ 611 040
bearbeitet von Barzahlung, Freitag, 23.09.2022, 19:27

Hi,

Nun habe ich nach fast einem Monat warten die Antwort von DB Vertrieb erhalten.
Kurzum, ich bin erschrocken!
Es wird kurz erklärt, dass das 9-Euro-Ticket nicht im ICE gilt und für die ICE-Fahrt eine gesonderte Fahrkarte gekauft hätte werden müssen die dann eingereicht werden könnte. Hatten wir ja auch hier geklärt.
Da ich dieses nicht tat, sei die FN berechtigterweise ausgestellt und ist Zitat: selbstverständlich zu zahlen. Eine Reduzierung wird von uns jetzt und auch in Zukunft ausgeschlossen. (Was bedeutet das in Zukunft?)

Dass Dir jetzt wie in Zukunft keine FN im Nachgang ermäßigt wird.

Die DB hält also an den kompletten 193,10€ fest.

Das ist auch richtig und die musst Du auch zahlen. Du hast einen Beförderungsvertrag mit der DB Fernverkehr AG geschlossen.

M.E. steht mir doch zumindest die Erstattung eines Flexpreistickets Donauwörth - Erfurt zu. Auch wenn der Aufschlag zum EBE nicht erstattet wird.

Dafür musst Du das EBE aber erstmal zahlen und dann beim Servicecenter Deinen Anspruch geltend machen und nicht mit der Nacherhebungsstelle rumdiskutieren. Die ist nicht Dein Ansprechpartner für Fahrgastrechte-Angelegenheiten.

Du kannst aber gern so weitermachen und Dich anschließend wundern, was noch so an Kosten auf Dich zukommen.

SC Fahrgastrechte

sflori, Freitag, 23.09.2022, 19:32 (vor 1289 Tagen) @ Barzahlung

[...] dann beim Servicecenter Deinen Anspruch geltend machen und nicht mit der Nacherhebungsstelle rumdiskutieren.

Das sehe ich auch so. Du hast natürlich Anspruch auf Erstattung des Flexpreises. Geltendmachung beim SC Fahrgastrechte.


Bye. Flo.

Genau so (+1, owt)

ICETreffErfurt, Eisenach, Freitag, 23.09.2022, 19:34 (vor 1289 Tagen) @ sflori
bearbeitet von ICETreffErfurt, Freitag, 23.09.2022, 19:36

- kein Text -

Hab ich erwartet. Verstoß gegen die DB BB.

ICETreffErfurt, Eisenach, Freitag, 23.09.2022, 19:30 (vor 1289 Tagen) @ 611 040

Du hättest jederzeit während der Fahrt dir Flexpreis online kaufen können.

Dann wäre das EBE auf 7 Euro Bearbeitungsgebühr reduziert worden und du hättest den Flexpreis anschließend über FGR erstattet bekommen.

Biete Ihnen doch an, den einfachen Flexpreis zu zahlen und bitte das EBE mit deinem Anspruch aus den FGR zu verrechnen.

Hab ich erwartet. Verstoß gegen die DB BB.

611 040, Erfurt, Freitag, 23.09.2022, 23:02 (vor 1289 Tagen) @ ICETreffErfurt

Biete Ihnen doch an, den einfachen Flexpreis zu zahlen und bitte das EBE mit deinem Anspruch aus den FGR zu verrechnen.

Das wollte ich ja tun.
Deswegen wurde der Anspruch ja auch geprüft. Zumindest sagte man mir dies am Telefon.
Nun ist das Thema aber für die DB wohl abgeschlossen und ich soll bis zum 05.10 zahlen...
Ich habe jedoch den Anspruch aus den FGR den man mir nicht einfach ablehnen kann nur weil ich das Ticket nicht vorher gekauft habe...

--
❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤

Hab ich erwartet. Verstoß gegen die DB BB.

gnampf, Samstag, 24.09.2022, 10:23 (vor 1289 Tagen) @ 611 040

der hat aber mit der berechtigten Forderung von DB Fernverkehr rein gar nichts zu tun. Diese ist somit innerhalb der Frist zu zahlen, sonst darfst du halt noch Mahn- und Inkassogebühren drauf legen. Deine Fahrgastrechte richten sich wenn gegen DB Regio und sind beim Servicecenter Fahrgastrechte einzureichen.
Wie die dann zu einem EBE statt einem Fahrschein stehen wirst du in ihrer Antwort sehen.

Hab ich erwartet. Verstoß gegen die DB BB.

EK-Wagendienst, EGST, Samstag, 24.09.2022, 11:01 (vor 1289 Tagen) @ gnampf

der hat aber mit der berechtigten Forderung von DB Fernverkehr rein gar nichts zu tun. Diese ist somit innerhalb der Frist zu zahlen, sonst darfst du halt noch Mahn- und Inkassogebühren drauf legen. Deine Fahrgastrechte richten sich wenn gegen DB Regio und sind beim Servicecenter Fahrgastrechte einzureichen.
Wie die dann zu einem EBE statt einem Fahrschein stehen wirst du in ihrer Antwort sehen.

DB Regio ist da nicht schuld, es war der verpasste Anschluss in Donauwörth vom Zug der Agilis an DB Regio.

Ulm Hbf ab 14.48 ag RB15 (84273)
Donauwörth an 15.53
Donauwörth ab 15.59 RE16 (59126)
Nürnberg an 17.17

https://www.ice-treff.de/index.php?id=662896

In Nürnberg wäre er wieder in den geplanten Fahrplan gekommen, ob dann die 2. Fahrkarte überhaupt erstattet wird, weil es ja wohl 2 sind, die EBE bis Nürnberg (doppelter Fahrpreis), und dann Vollpreis von Nürnberg bis Erfurt.

Zumindest so habe ich es verstanden.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

Hab ich erwartet. Verstoß gegen die DB BB.

611 040, Erfurt, Samstag, 24.09.2022, 11:24 (vor 1289 Tagen) @ EK-Wagendienst

Es war eine FN für 193,10€ die aber unten die FK Donauwörth - Nürnberg und eine Fahrkarte zur Weiterfahrt bis Erfurt für 0,00€ ausweist.
Auf diese Thematik mit Umsteigen in Nürnberg habe ich den Zf hingewiesen, er meinte jedoch ich kann bis Erfurt sitzen bleiben und bekomme es ja eh erstattet.

Außerdem: wie läuft die Erstattung der dann gezahlten FN überhaupt ab?
Reicht man die ganz normal über das FGR-Formular ein?
Wenn ich erst bezahlt habe, ist das Geld im Worst-case komplett weg... ansonsten sollte die DB alls ein Unternehmen, ihre FOrderungen intern verrechenen. Das ist ja nicht meine Aufgabe als Kunde...

--
❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤

Deine Aufgabe als Kunde wäre gewesen, es gar nicht soweit...

Matze86, München, Samstag, 24.09.2022, 11:35 (vor 1289 Tagen) @ 611 040

... kommen zu lassen!
P.S.: Sowas nennt man übrigens Lehrgeld...

Deine Aufgabe als Kunde wäre gewesen, es gar nicht soweit...

611 040, Erfurt, Samstag, 24.09.2022, 21:25 (vor 1288 Tagen) @ Matze86

Das wären dann die Differenz Flexpreis Donauwörth - Erfurt und FN.

Denn auf die Erstattung des Flexpreises hab ich ja einen Anspruch aus den FGR und der kann mir verwehrt werden nur weil ich ihn nicht VORHER gekauft habe.
Und vor allem da ja FV eh nichts damit zu tun hat.

Den Beförderungsvertrag hab ich ja mit DB Regio geschlossen, da ich dort meine Fahrkarte gekauft habe. Hat auch nichts damit zu tun dass diese sich das Geld dann vom verursachenden EVU aglis zurück holen kann.

--
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Deine Aufgabe als Kunde wäre gewesen, es gar nicht soweit...

EK-Wagendienst, EGST, Samstag, 24.09.2022, 21:51 (vor 1288 Tagen) @ 611 040

Den Beförderungsvertrag hab ich ja mit DB Regio geschlossen, da ich dort meine Fahrkarte gekauft habe. Hat auch nichts damit zu tun dass diese sich das Geld dann vom verursachenden EVU aglis zurück holen kann.

Auch falsch.

Die Fahrkarte hast du bei DB Vertrieb gekauft,
wo verkauft DB Regio denn Fahrkarten, ggf. im Zug.
und der Beförderungsvertrag mit Aglis, immer mit dem EVU (Beförderer) das man nutzt.
https://www.agilis.de/wp-content/uploads/2019/01/Beförderungsbedingungen-agilis-Verkehr...

Der Deutschlandtarif kann da auch noch mitspielen.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

Deine Aufgabe als Kunde wäre gewesen, es gar nicht soweit...

JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 25.09.2022, 00:46 (vor 1288 Tagen) @ EK-Wagendienst

Die Fahrkarte hast du bei DB Vertrieb gekauft,
wo verkauft DB Regio denn Fahrkarten, ggf. im Zug.

Wäre mir nicht bekannt. DB Regio bedient sich m.W. stets Vertriebsdienstleistern, u.A. DB Vertrieb oder Transdev Vertrieb (im VRR und RMV).

--
Weg mit dem 4744!

Deine Aufgabe als Kunde wäre gewesen, es gar nicht soweit...

gnampf, Sonntag, 25.09.2022, 09:16 (vor 1288 Tagen) @ 611 040
bearbeitet von gnampf, Sonntag, 25.09.2022, 09:16

Denn auf die Erstattung des Flexpreises hab ich ja einen Anspruch aus den FGR und der kann mir verwehrt werden nur weil ich ihn nicht VORHER gekauft habe.
Und vor allem da ja FV eh nichts damit zu tun hat.

Wieso nicht? Fahrgastrechte können dir auch Anspruch auf ein Hotel geben, Geld gibts trotzdem nur wenn du eine Hotelrechnung vorlegst. Nicht mit einem Kreditkartenbeleg, nicht mit einer mündlichen Aussage oder etwas handschriftlich auf einen Bierdeckel gekritzelten. Selbst mit einer Zeugenaussage nicht, die belegt das du im Hotel warst und XYZ Euro bezahlt hast. Somit ist längst nicht gesagt das eine Zahlungsverpflichtung für ein EBE vorliegt.

Den Beförderungsvertrag hab ich ja mit DB Regio geschlossen, da ich dort meine Fahrkarte gekauft habe. Hat auch nichts damit zu tun dass diese sich das Geld dann vom verursachenden EVU aglis zurück holen kann.

Nun, da würde dir das SC FGR aber was ganz anderes erzählen, z.B. wenn der verursachende Zug einer der NWB gewesen wäre, nämlich "nicht zuständig, wende dich an die NWB". Nicht der Verkäufer der Fahrkarte sondern das verursachende EVU ist dein Ansprechpartner.

Deine Aufgabe als Kunde wäre gewesen, es gar nicht soweit...

EK-Wagendienst, EGST, Sonntag, 25.09.2022, 10:01 (vor 1288 Tagen) @ gnampf
bearbeitet von EK-Wagendienst, Sonntag, 25.09.2022, 10:03

Den Beförderungsvertrag hab ich ja mit DB Regio geschlossen, da ich dort meine Fahrkarte gekauft habe. Hat auch nichts damit zu tun dass diese sich das Geld dann vom verursachenden EVU aglis zurück holen kann.


Nun, da würde dir das SC FGR aber was ganz anderes erzählen, z.B. wenn der verursachende Zug einer der NWB gewesen wäre, nämlich "nicht zuständig, wende dich an die NWB". Nicht der Verkäufer der Fahrkarte sondern das verursachende EVU ist dein Ansprechpartner.

Wobei das SC FGR bei Agilis zuständig ist.
Wenn das als Beispiel die NWB gewesen wäre, wird es noch schwieriger.
Zumal das ganze nun in "dem Internet" steht, nämlich hier: https://www.ice-treff.de/index.php?id=662896

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Deine Aufgabe als Kunde wäre gewesen, es gar nicht soweit...

gnampf, Sonntag, 25.09.2022, 10:13 (vor 1288 Tagen) @ EK-Wagendienst

Wobei das SC FGR bei Agilis zuständig ist.

korrekt, weshalb man da auch der irrigen Meinung sein könnte, dass eben die DB hier entschädigt, weils über das SC FGR läuft.

Wenn das als Beispiel die NWB gewesen wäre, wird es noch schwieriger.

genau deswegen hatte ich die als Beispiel angeführt, weil da eben auch aus der Reaktion des SC FGR dann klar würde, dass eben die DB rein gar nichts damit zu tun hat, obwohl sie die Fahrkarte verkauft hat.

Hab ich erwartet. Verstoß gegen die DB BB.

EK-Wagendienst, EGST, Samstag, 24.09.2022, 11:41 (vor 1289 Tagen) @ 611 040

Außerdem: wie läuft die Erstattung der dann gezahlten FN überhaupt ab?
Reicht man die ganz normal über das FGR-Formular ein?
Wenn ich erst bezahlt habe, ist das Geld im Worst-case komplett weg... ansonsten sollte die DB alles ein Unternehmen, ihre Forderungen intern verrechnen. Das ist ja nicht meine Aufgabe als Kunde...

Keine Ahnung wie das geht,
aber verrechnen werden sie da gar nichts, zumal doch nur DB Fernverkehr und Agellis das betrifft.

DB ist auch nicht ein Unternehmen, sondern ein Konzern, da wird munter Rechnungen untereinander geschrieben, muss ja auch alle nachvollzieh bar sein.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

Hab ich erwartet. Verstoß gegen die DB BB.

gnampf, Samstag, 24.09.2022, 11:43 (vor 1289 Tagen) @ 611 040

Es war eine FN für 193,10€ die aber unten die FK Donauwörth - Nürnberg und eine Fahrkarte zur Weiterfahrt bis Erfurt für 0,00€ ausweist.
Auf diese Thematik mit Umsteigen in Nürnberg habe ich den Zf hingewiesen, er meinte jedoch ich kann bis Erfurt sitzen bleiben und bekomme es ja eh erstattet.

was er dir aber sicher nicht schriftlich gegeben hat? Insofern ist das vor Gericht wenig wert, die DB könnte auch behaupten es war genau anders rum, du wolltest bis Erfurt und der Zub hat dich drauf hingewiesen das du nur bis Nürnberg erstattet bekommst.

Außerdem: wie läuft die Erstattung der dann gezahlten FN überhaupt ab?
Reicht man die ganz normal über das FGR-Formular ein?

Wie sonst? Fahrgastrechte fertig machen, EBE beilegen, hoffen. Am Ende wird irgendwas zwischen 0 und 193,10 erstattet werden. Passt dir das Ergebnis nicht kannst du dich an die Schlichtungsstelle wenden, mit Pech ist die aber der Ansicht das dir noch weniger zusteht als das SC FGR dir zugesprochen hat.

Wenn ich erst bezahlt habe, ist das Geld im Worst-case komplett weg... ansonsten sollte die DB alls ein Unternehmen, ihre FOrderungen intern verrechenen. Das ist ja nicht meine Aufgabe als Kunde...

Wenn du die berechtigte Forderung nicht bezahlst, dann kommt halt der Gerichtsvollzieher und holt das Geld bei dir ab. Kostet dann aber nochmal deutlich mehr und hat weitere negative Konsequenzen für dich.
Was soll in deinen Augen denn die DB intern verrechnen? Wie du selbst ja weißt und hier auch mehrfach nochmal geschrieben wurde hat die DB die Verspätung nicht verursacht, sie muß sie somit auch nicht zahlen. Weder DB Regio noch DB FV. Selbst wenn sie es verursacht hätte, das sind 2 verschiedene Unternehmen. Das sie unter einem Konzerndach sind spielt da gar keine Rolle. Für die DB FV warst du dazu kein Kunde, sondern ein Krimineller der ohne gültigen Fahrschein unterwegs war, und wo du froh sein kannst das sie keine Anzeige erstattet haben. Immerhin handelt es sich hier um eine Straftat. Macht sich dann sicher gut bei der Bewerbung nach dem Studium, wenn sowas im polizeilichen Führungszeugnis auftaucht.

Hab ich erwartet. Verstoß gegen die DB BB.

gnampf, Samstag, 24.09.2022, 11:36 (vor 1289 Tagen) @ EK-Wagendienst

DB Regio ist da nicht schuld, es war der verpasste Anschluss in Donauwörth vom Zug der Agilis an DB Regio.

stimmt, ich hatte nicht nochmal im Ursprungsbeitrag nachgeschlagen.

In Nürnberg wäre er wieder in den geplanten Fahrplan gekommen, ob dann die 2. Fahrkarte überhaupt erstattet wird, weil es ja wohl 2 sind, die EBE bis Nürnberg (doppelter Fahrpreis), und dann Vollpreis von Nürnberg bis Erfurt.

das wird eine Einzelfallentscheidung sein, denn die Verordnung selbst ist da nicht eindeutig, sie schreibt nicht explizit vor, dass du eine möglichst kurze Strecke wählen mußt. Prinzipiell gilt aber immer die Schadensminderungspflicht. Ein Gericht würde also wohl versuchen zu beurteilen ob dir bewusst war das du nur eine kurze Strecke ICE brauchst um dann im NV weiterfahren zu können. Hier in dem Fall wäre das wohl mit ja zu beurteilen, und daher ein Anspruch auf den ICE ab Nürnberg eher abzulehnen. Gerade weil die Aussage des Zub sicher nicht belegt werden kann.

Weiterreise mit dem Fernverkehr bis zum Zielbahnhof möglich

Barzahlung, Samstag, 24.09.2022, 11:50 (vor 1289 Tagen) @ gnampf
bearbeitet von Barzahlung, Samstag, 24.09.2022, 11:51

sie schreibt nicht explizit vor, dass du eine möglichst kurze Strecke wählen mußt. Prinzipiell gilt aber immer die Schadensminderungspflicht.

Nicht bei der Weiterreise mit einem anderen Zug gemäß der Regelungen aus der EVO oder der VO (EG) 1371/2007.

Ich hab bereits mehrere Fahrkarten erstattet bekommen, bei denen ich nach einem Anschlussverlust weit über 300km mit dem Fernverkehr inkl. Umstiege zurückgelegt hab. Die ursprüngliche Verbindung hatte ich meistens schon ab dem ersten Halt wieder eingeholt.

Hab ich erwartet. Verstoß gegen die DB BB.

EK-Wagendienst, EGST, Samstag, 24.09.2022, 08:17 (vor 1289 Tagen) @ ICETreffErfurt
bearbeitet von EK-Wagendienst, Samstag, 24.09.2022, 08:21

Du hättest jederzeit während der Fahrt dir Flexpreis online kaufen können.

Dann wäre das EBE auf 7 Euro Bearbeitungsgebühr reduziert worden und du hättest den Flexpreis anschließend über FGR erstattet bekommen.

Biete Ihnen doch an, den einfachen Flexpreis zu zahlen und bitte das EBE mit deinem Anspruch aus den FGR zu verrechnen.

Das sind 2 verschiedene Sachen, die hintereinander geklärt werden müssen, da ganz verschieden Abteilungen beteiligt sind. Verrechnen geht bei der DB nie.

Zumal hier ja noch ein nicht DB EVU beteiligt ist.

Zitat (für das verursachende EVU hier agilis)

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

Glückwunsch.

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Sonntag, 25.09.2022, 01:13 (vor 1288 Tagen) @ 611 040

Huhu.

Da ich dieses nicht tat, sei die FN berechtigterweise ausgestellt und ist Zitat: selbstverständlich zu zahlen. Eine Reduzierung wird von uns jetzt und auch in Zukunft ausgeschlossen. (Was bedeutet das in Zukunft?)

Dass du es auf die rote Liste geschafft hast. Glückwunsch.

Vermutlich hat der Sachbearbeiter hier mitgelesen und kannte daher deinen Fall schon. Und der von dir kritisierte Schaffner ist sein Schwager.

Shit happens.

Sei ein Mann und zahl.


Schöne Grüße von jörg

Hast du es jetzt eigentlich bezahlt?

Matze86, München, Dienstag, 01.11.2022, 21:29 (vor 1250 Tagen) @ 611 040

- kein Text -

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