Fahrpreisnacherhebung Preisermittlung / FGR? (Allgemeines Forum)

sibiminus, Freitag, 08.07.2022, 10:33 (vor 1368 Tagen) @ wachtberghöhle
bearbeitet von sibiminus, Freitag, 08.07.2022, 10:34

Technisch also wäre es möglich.
Ist ein Schwerbehinderter mit Merkzeichen B = "Mobilitätseingeschränkte Personen" in diesem Sinne?

Wenn als GdB mindestens 50 eingetragen ist, ja. Merkzeichen spielen da keine Rolle.

Und wie wird der Preis ermittelt?
Insbesondere IC von Düsseldorf nach Münster?

Doppelter Fahrpreis vom Einstiegshalt bis Kontrollhalt (mindestens 60 €) plus Bordpreis vom Kontrollhalt bis Ausstiegs-/Zielhalt.

--
"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar


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