Westfalenbahn verweigert FGR - was tun? (Allgemeines Forum)
OnkelTom, Donnerstag, 07.07.2022, 03:06 (vor 1415 Tagen)
Liebes Forum,
folgender Fall: geplante Fahrt mit QDL-Ticket mit einem RE der Westfalenbahn, keine Umsteige, ganz simpel A nach B. Der Halt am Zielbahnhof entfällt, was bereits vor Abfahrt feststeht. Ich fahre nicht und beantrage die Erstattung der Fahrkarte gemäß FGR.
Da die Westfalenbahn nicht übers Servicecenter FGR abwickeln lässt, stelle ich meinen Antrag direkt dort. WFB lehnt ab, Begründung: bei Zeitkarten des NV wird pauschal pro Fall entschädigt, keine Entschädigung unter Bagatellgrenze. Ich denke mir, hoppla, falscher Textbaustein, erkläre ganz detailliert den Unterschied zwischen Entschädigung bei Verspätung und Erstattung wegen Nichtantritt, es folgt eine fast identische Antwort mit dem Hinweis auf die Schlichtungsstelle NRW. Diesem folge ich, Schlichtungsstelle reagiert kompetent, erstellt einen Schlichtungsvorschlag, der sich voll mit meiner Auffassung deckt, Ticket sei zu erstatten. WFB lehnt den Schlichtungsvorschlag ab, Begründung erneut: lediglich pauschale Entschädigung bei Zeitkarten des NV, Erstattung ausgeschlossen und als Sahnehaubchen:
"Vom Antragsteller liegt uns kein Nachweis oder eine Bescheinigung vor, dass er mit seinem relationslosen QDL-Ticket den verspäteten Zug nutzen wollte, sich also bereits am Bahnsteig befunden und dann aufgrund der Verspätung seine Reise abgebrochen hat. Verspätungs- und Zugausfallbescheinigungen sind grundsätzlich erforderliche Unterlagen für einen Erstattungs-/Entschädigungsantrag im Rahmen der Fahrgastrechte."
Ich bin offen und dankbar für Vorschläge das weitere Vorgehen betreffend.
Danke und Gruß,
OnkelTom
Westfalenbahn verweigert FGR - was tun?
agw, NRW, Donnerstag, 07.07.2022, 06:38 (vor 1415 Tagen) @ OnkelTom
Habe keinen konkreten Vorschlag, aber man muss sich nicht am Bahnsteig befinden, um Anspruch auf FGR zu haben. Die elektronischen Medien kann ich auch von zu Hause aus prüfen.
Falls man aber doch schon am Bahnsteig steht, empfiehlt das EBA ja tatsächlich ein Selfie von sich und der Anzeige mit Zugausfall. Klingt komisch, ist aber so. Vielleicht kennen die auch die Westfalenbahn?
--
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FGR nicht gewährt ->nationaler Durchsetzungsstelle schreiben
michael_seelze, Donnerstag, 07.07.2022, 07:09 (vor 1415 Tagen) @ OnkelTom
Nachweise der Verspätungen sind meines Wissens nach keine Vorraussetzung für die Gewährung von FGR. Abbilder des Mediums, auf dessen Grundlage vernünftigerweise von einer Verspätung von mehr (!) als 60 Minuten am Zielort auszugehen war, sind aber hilfreich.
Für mich ist verständlich, dass EVU Erstattungen zu relationslosen Fahrkarten vermeiden wollen. Überspitzt formuliert könnte es dazu kommen, dass Hunderte relationsloser Fahrkarten, obgleich sie ggf. zu Fahrten ohne Berührungspunkte zur betroffenen Relation genutzt worden sind, aufgrund des Ausfalls eines Zuges erstattet werden müssten.
FGR nicht gewährt ->nationaler Durchsetzungsstelle schreiben
OnkelTom, Donnerstag, 07.07.2022, 08:44 (vor 1415 Tagen) @ michael_seelze
Nachweise der Verspätungen sind meines Wissens nach keine Vorraussetzung für die Gewährung von FGR. Abbilder des Mediums, auf dessen Grundlage vernünftigerweise von einer Verspätung von mehr (!) als 60 Minuten am Zielort auszugehen war, sind aber hilfreich.
Einen entsprechenden Screenshot der DB-App habe ich natürlich, allerdings wurde ich von der WFB nie danach gefragt. Die Erstattung wurde immer kategorisch abgelehnt. Erst in der Begründung an die Schlichtungsstelle wurden die 'Beweise' für mein Fahrtvorhaben plötzlich hinterfragt, wobei sich die WFB dadurch eigentlich selbst widerspricht.
Ich würde sagen: die Entscheidung ist inhaltlich korrekt
PhilippK, Donnerstag, 07.07.2022, 07:37 (vor 1415 Tagen) @ OnkelTom
Rechtlich hast du keine dedizierte Fahrkarte von A nach B gekauft, sondern ein Tagesticket für beliebig viele Fahrten an einem Tag. Der Ausfall eines Haltes bei einem einzelnen Zug dürfte keine ausreichende Basis für eine komplette Stornierung des Tickets bieten, da du ja auch andere Fahrten mit dem Tickets hättest durchführen können.
Gruß, Philipp
Ich würde sagen: die Entscheidung ist inhaltlich korrekt
Hauke, Donnerstag, 07.07.2022, 08:10 (vor 1415 Tagen) @ PhilippK
Rechtlich hast du keine dedizierte Fahrkarte von A nach B gekauft, sondern ein Tagesticket für beliebig viele Fahrten an einem Tag. Der Ausfall eines Haltes bei einem einzelnen Zug dürfte keine ausreichende Basis für eine komplette Stornierung des Tickets bieten, da du ja auch andere Fahrten mit dem Tickets hättest durchführen können.
Nein.
Persönlicher "Stundensatz" für entgangene Freizeit entsche
GUM, Donnerstag, 07.07.2022, 09:03 (vor 1415 Tagen) @ OnkelTom
bearbeitet von GUM, Donnerstag, 07.07.2022, 09:05
idet
Hallo OnkelTom,
ich würde wie folgt vorgehen und die allgemeinen Prinzipien der Organisation von größeren Unternehmen dabei nutzen: Jedes Unternehmen dieser Größenordnung hat die Abteilung und/oder Funktion der internen Revision.
Diese kümmert sich sozusagen um fast alles, was strukturell schief läuft. Sei es ein Mitarbeiter, der aus Verbundenheit mit einem langjährigen Lieferanten nicht den allerbesten Preis heraushandelt (Du weißt schon was ich meine...) oder allgemeines Organisationsversagen.
Deshalb einen einzigen freundlichen, kurzen Brief schreiben und auf möglicherweise fehlerhafte, interne Organisartionsunterlagen und Entscheidungswege hinweisen. Wenn das Unternehmen gut organisiert ist, dann gibt es Arbeitsanleitungen, die fast so wie ein Entscheidungsbaum einer Programmieranleitung ausehen. Einwurf-Einschreiben, dann weißt Du dass es angekommen ist.
Setze eine 14 Tage Frist zur Rücküberweisung oder mache den Vorschlag,dass das Eisenbahnverkehrsunternehmen Dir ein neues Ticket schickt. Dies kann auch ein "Null-Beleg" sein.
Wenn das nicht hilft, dann entscheidet Dein persönlicher Stundensatz eines Freizeitwertes, on Du wirklich noch einmal zur Schlichtung gehst oder versuchst die Zahlung (Lastschrift?) zurückzuholen.
Ich würde aber eher sagen nein. Auch wenn das, was Dir die NWB schreibt kompletter Unsinn ist. Du kannst ja keinen Urkundsbeamten oder Notar holen, der Dir bestätigt, dass Du am Bahnsteig bist. Der würde sich freuen. Oder mit einem Forensiker die Bewegungsdaten des Handys recherchieren.
Also einmal freundlich versuchen und im schlimmsten Fall als Lehrgeld abbuchen. Alles andere ist stundenlanger Aufwand und lohnt das Zeitinvestment nicht. Es sei denn Du bist in einem Beruf tätig, der sich damit befasst und möchtest sozusagen im echten Leben aus Neugier mal so einen Ablauf wie eine Simulation durchlaufen lassen. Wegen dem Lehrwert und nicht wegen den 42 Euro.
Und bitte nicht vergessen das Forum zu informieren, wie es ausgegangen ist.
Mehr weiß ich auch nicht und drücke die Daumen.
Liebe Grüße
GUM
--
Sicherheitshinweis: Lassen Sie Ihre Politiker nicht unbeaufsichtigt!
Security advice: Don't leave your politicians unattended!
Persönlicher "Stundensatz" für entgangene Freizeit entsche
bahnfahrerofr., Donnerstag, 07.07.2022, 09:11 (vor 1415 Tagen) @ GUM
bearbeitet von bahnfahrerofr., Donnerstag, 07.07.2022, 09:13
ich würde wie folgt vorgehen und die allgemeinen Prinzipien der Organisation von größeren Unternehmen dabei nutzen: Jedes Unternehmen dieser Größenordnung hat die Abteilung und/oder Funktion der internen Revision.
So etwas mag bei einer Bank gut funktionieren oder anderen seriösen Unternehmen. Ich befürchte, dass das angeregte Vorgehen bei Billigdienstleistern, die solche Fälle bearbeiten, nicht fruchtet. Eine Möglichkeit wäre noch an die Geschäftsführung der WFB persönlich zu adressieren, solche Schreiben werden oft von einem gesonderten Mitarbeiterstab beantwortet, auch bei der DB AG.
Grundsätzlich würde ich persönlich in dem Fall jedoch direkt ans EBA schreiben statt nochmal an die WFB.
Schließe mich voll umfänglich an, eine der beiden Varianten
GUM, Donnerstag, 07.07.2022, 09:18 (vor 1415 Tagen) @ bahnfahrerofr.
bearbeitet von GUM, Donnerstag, 07.07.2022, 09:19
nehmen, bitte.
--
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Persönlicher "Stundensatz" für entgangene Freizeit entsche
gnampf, Donnerstag, 07.07.2022, 09:35 (vor 1415 Tagen) @ GUM
ich würde wie folgt vorgehen und die allgemeinen Prinzipien der Organisation von größeren Unternehmen dabei nutzen: Jedes Unternehmen dieser Größenordnung hat die Abteilung und/oder Funktion der internen Revision.
Diese kümmert sich sozusagen um fast alles, was strukturell schief läuft. Sei es ein Mitarbeiter, der aus Verbundenheit mit einem langjährigen Lieferanten nicht den allerbesten Preis heraushandelt (Du weißt schon was ich meine...) oder allgemeines Organisationsversagen.
Deshalb einen einzigen freundlichen, kurzen Brief schreiben und auf möglicherweise fehlerhafte, interne Organisartionsunterlagen und Entscheidungswege hinweisen. Wenn das Unternehmen gut organisiert ist, dann gibt es Arbeitsanleitungen, die fast so wie ein Entscheidungsbaum einer Programmieranleitung ausehen. Einwurf-Einschreiben, dann weißt Du dass es angekommen ist.
Aus Sicht der WFB ist doch nichts schiefgelaufen, wenn berechtigte Ansprüche abgewehrt werden können. Da würde es eher interessieren, wenn der Fall einfach so bezahlt worden wäre. Das Geld fürs Einschreiben kann man sich schenken, erstrecht wo es nicht darüber aussagt wo der Brief am Ende landet.
Setze eine 14 Tage Frist zur Rücküberweisung oder mache den Vorschlag,dass das Eisenbahnverkehrsunternehmen Dir ein neues Ticket schickt. Dies kann auch ein "Null-Beleg" sein.Wenn das nicht hilft, dann entscheidet Dein persönlicher Stundensatz eines Freizeitwertes, on Du wirklich noch einmal zur Schlichtung gehst oder versuchst die Zahlung (Lastschrift?) zurückzuholen.
Was sollte eine erneute Schlichtung bringen, und warum sollte sich die Schlichtungsstelle nochmal damit befassen. Sie hat bereits zu Gunsten des Fahrgastes entscheiden, ist aber nicht weisungsbefugt. Jetzt bleibt als stärkeres Mittel nur noch der Rechtsweg.
Zahlung zurückholen? Ja, das kann dann gewaltig nach hinten losgehen. Vielfach wurde der Fahrschein ja nicht von der WFB verkauft, sondern von einem anderen Unternehmen. Und dieses ist nicht ersatzpflichtig, dem steht das Geld zu. Es wird also mahnen, incl. Rücklastschriftgebühren, und das Geld ggf. auch eintreiben. Und da wirst du auch rein gar nichts gegen machen können.
Ich würde aber eher sagen nein. Auch wenn das, was Dir die NWB schreibt kompletter Unsinn ist. Du kannst ja keinen Urkundsbeamten oder Notar holen, der Dir bestätigt, dass Du am Bahnsteig bist. Der würde sich freuen. Oder mit einem Forensiker die Bewegungsdaten des Handys recherchieren.
nicht NWB, sonder WFB. Und nur weil ich am Bahnsteig bin ist noch nicht gesagt, dass ich mit dem Zug auch fahren will. Ich war schon oft am Bahnsteig und hab Züge an mir vorbei ziehen lassen. Der geforderte Nachweis ist faktisch nicht zu erbringen, am ehesten käme man wohl mit dem Nachweis eines Termins am Zielort noch in die Richtung, der aber auch nur mit diesem einen Zug erreichbar war und fehlgeschlagen ist.
Also einmal freundlich versuchen und im schlimmsten Fall als Lehrgeld abbuchen. Alles andere ist stundenlanger Aufwand und lohnt das Zeitinvestment nicht. Es sei denn Du bist in einem Beruf tätig, der sich damit befasst und möchtest sozusagen im echten Leben aus Neugier mal so einen Ablauf wie eine Simulation durchlaufen lassen. Wegen dem Lehrwert und nicht wegen den 42 Euro.
Wäre er Anwalt, dann bräuchte er hoffentlich nicht hier fragen.
Westfalenbahn verweigert FGR - was tun?
gnampf, Donnerstag, 07.07.2022, 09:23 (vor 1415 Tagen) @ OnkelTom
Nun, das da bei der WFB in einer Sackgasse steckst hast du ja gemerkt. Raus kommst du da nur, indem du auf deine Ansprüche verzichtest, oder dir einen Anwalt nimmst.
Wie sollte denn in den Augen der WFB so ein Beweis aussehen? Selbst wenn ich am Bahnsteig ein Selfie mit mir und er Anzeige mache ist das kein Beweis, dass ich wirklich mit dem Zug fahren wollte. In ihn einsteigen kann ich schlecht, weil er fällt ja aus und ist gar nicht da. Eine Bestätigung des Zugpersonals ist somit auch keine Option... und selbst wenn der Zug da wäre heißt es noch lange nicht, dass ein Zugbegleiter da ist. Und der TF bescheinigt einem gar nix. Sonstiges Personal vor Ort gibt es meist auch nicht. Von daher fällt alles was an offizieller Bestätigung möglich wäre schonmal aus. Bleiben dann maximal noch Zeugenaussagen.
Anders ausgedrückt: solange das Ticket nicht gezangt/gescanned wurde stehen die Karten der WFB vermutlich erstmal nicht sonderlich gut, wenn das ganze vor Gericht geht. Sie wissen umgekehrt aber auch, dass es zu 99,9% nicht soweit kommen wird.
Der Fall ist bekannt!
Bremer, Bremen, Donnerstag, 07.07.2022, 09:59 (vor 1415 Tagen) @ OnkelTom
So ein exakt gleicher Fall wurde vor einigen Monaten auf der Facebook-Seite der DB angefragt und die DB hat beim Fachbereich nachgefragt. Ergebnis: Es entsteht Anspruch, wenn das Ticket nur für diese Fahrt gekauft wurde.
Dementsprechend deckt sich das mit der Rechtsauffassung.
Ich empfehle ein Mahnverfahren gegen das genannte Unternehmen zu stellen, analog zu hier.
"Vom Antragsteller liegt uns kein Nachweis oder eine Bescheinigung vor, dass er mit seinem relationslosen QDL-Ticket den verspäteten Zug nutzen wollte, sich also bereits am Bahnsteig befunden und dann aufgrund der Verspätung seine Reise abgebrochen hat. Verspätungs- und Zugausfallbescheinigungen sind grundsätzlich erforderliche Unterlagen für einen Erstattungs-/Entschädigungsantrag im Rahmen der Fahrgastrechte."
Das ist natürlich alles Quatsch. Man ist hier nicht in der Beweispflicht. Soetwas ähnliches hatte die DB ja auch bei mir versucht. Vor Gericht sind sie dann aber eingeknickt, weil es keine Chance auf Erfolg hat.
Der Fall ist bekannt!
gnampf, Donnerstag, 07.07.2022, 10:12 (vor 1415 Tagen) @ Bremer
Ich empfehle ein Mahnverfahren gegen das genannte Unternehmen zu stellen, analog zu hier.
Dem die WFB allerdings einfach widersprechen kann, dann hast du die Kosten des Mahverfahrens auch noch am Hals, trotzdem kein Geld bekommen und bist wieder an dem Punkt, an dem due Klage einreichen musst. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie den Widerspruch vergessen und du den Gerichtsvollzieher losschicken kannst dürfte doch sehr überschaubar sein.
Der Fall ist bekannt!
Bremer, Bremen, Donnerstag, 07.07.2022, 10:15 (vor 1415 Tagen) @ gnampf
Dem die WFB allerdings einfach widersprechen kann, dann hast du die Kosten des Mahverfahrens auch noch am Hals, trotzdem kein Geld bekommen und bist wieder an dem Punkt, an dem due Klage einreichen musst.
"Müssen" nicht, es besteht die Wahrscheinlichkeit das die WFB schon einknickt.
Wenn nicht, muss man das streitige Verfahren eröffnen. In Mahnsachen ist das allerdings keine Klage wie du sagst, sondern eine Anspruchsbegründung.
Des Weiteren kann man diesen Fall bis dahin verfolgen, da man die Kosten, auch für das Mahnverfahren, nachher erstattet bekommt.
Der Fall ist bekannt!
gnampf, Donnerstag, 07.07.2022, 10:19 (vor 1415 Tagen) @ Bremer
"Müssen" nicht, es besteht die Wahrscheinlichkeit das die WFB schon einknickt.
Und dir die Kosten für das Ticket erstatten, aber die Kosten für das Mahnverfahren nicht.
Wenn nicht, muss man das streitige Verfahren eröffnen. In Mahnsachen ist das allerdings keine Klage wie du sagst, sondern eine Anspruchsbegründung.
Egal wie du es nennst, es ist ein Verfahren in dem du ohne Anwalt schonmal deutlich schlechter darstehst als die Gegenseite. Und das weitere Kosten aufwirft.
Des Weiteren kann man diesen Fall bis dahin verfolgen, da man die Kosten, auch für das Mahnverfahren, nachher erstattet bekommt.
Ja, wenn man sich das leisten kann und das Gericht dann der gleichen Auffassung ist klappt das. Erstmal darfst du das Geld auf jeden Fall vorstrecken, und der Ausgang ist bekanntlich immer unbekannt.
Der hochnäsigen WFB täte ein Anwalt ganz gut ...
Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Donnerstag, 07.07.2022, 10:07 (vor 1415 Tagen) @ OnkelTom
Hallo.
Bekanntlich hält sich die WFB für eines der weltbesten Unternehmen. Weit vor metronom. Die NWB ist ja mittlerweile ohnehin irdischer geworden.
Kurzum: dein Begehr wird man dort in der Tat nicht verstehen.
Es empfiehlt sich in dem Fall also eine Eskalation.
Witzig übrigens: im Insolvenzverfahren unterschrieben fast alle Mitarbeiter einen Brief, dass ihr Unternehmen nicht bei Abellio bleiben solle. Aber nach Abschluß des Insolvenzverfahrens blieb die WFB bei Abellio. Trotzdem fuhren die Züge weiter wie gehabt! Komisch - konsequent wäre es von jedem Unterzeichner dann doch gewesen, zu kündigen. Entweder hat also die WFB ein Jobwunder hinbekommen oder die Belegschaft besteht überwiegend aus Maulhelden.
Schöne Grüße von jörg
Auf dünnem Kapital?
Artur Donar, Donnerstag, 07.07.2022, 11:52 (vor 1414 Tagen) @ Der Blaschke
Hallo,
mir ist auch schon aufgefallen, dass es bei den ganzen Privatbahnen erheblich schwieriger ist, sein Geld nach FGR zu bekommen als bei der DB.
1) Mobilitätsgarantie NRW wurde in Anspruch genommen, RE7 (NationalExpress) kam 30 Minuten zu spät. Da kaufte ich einen IC-Fahrschein Köln-Hamm. Kostete irgendwas um die 30 Euro. Mit dem Formular, Ticketkopie etc. direkt bei NX eingereicht. Nie mehr was davon gehört. (Hinweis: in einem ähnlich gelagerten Fall, diesmal Taxikosten von fast 60 Euro, reichte ich es über den Verbund VRR bei NX ein, da wurde gezahlt).
2) Flixtrain kommt 2 Stunden später, überraschend am Bahnsteig erfahren, Tfz-Störung. Ersatz-ICE Ticket für rd. 70 Euro gekauft und bei Flix eingereicht, zum Glück vorher kopiert. Keine Reaktion, wochenlang. Erst nach Einschalten der Schlichtungsstelle wurde gezahlt
Nun der hier geschilderte Fall. Man könnte glauben, dahinter steckt System. Ähnlich wie bei vielen Fluggesellschaften. Erstmal ignorieren, den Kunden sauer rühren und hoffen, dass er wegen den doch relativ kleinen Beträgen nicht klagt.
Bei der DB hatte ich solche Schwierigkeiten mit den FGR noch nie. Auch bei Taktausfall und Verspätung von exakt 60 Minuten wurden bislang alle Tickets komplett erstattet, wenn von der Fahrt zurück getreten wurde. Vielleicht ist das Finanzpolster da etwas größer?
OT: In NRW ist mir deutlich aufgefallen, wie unterschiedlich die Bahngesellschaften aufgestellt sind. Vor ca. 15 Jahren, als fast überall noch die DB fuhr, hatte man recht oft gefühlt gut geschulte Mitarbeiter dabei. Einer auf dem RE 6 ist mir in Erinnerung, der immer mit dem Kursbuch unterm Arm durch den Zug lief. Ein Sammelsurium aus Bundesbahnern und Reichsbahnern.
Heute bei NX: das Personal kommt von einer Personalagentur, oft fehlt es offenbar an psychologischer Schulung, wie man mit Kunden auch im Streitfall umgeht. Zudem öfter auch an Sprachkenntnissen.
Auf dünnem Kapital?
Marvin-GE, NRW, Donnerstag, 07.07.2022, 12:31 (vor 1414 Tagen) @ Artur Donar
Hallo,
mir ist auch schon aufgefallen, dass es bei den ganzen Privatbahnen erheblich schwieriger ist, sein Geld nach FGR zu bekommen als bei der DB.
1) Mobilitätsgarantie NRW wurde in Anspruch genommen, RE7 (NationalExpress) kam 30 Minuten zu spät. Da kaufte ich einen IC-Fahrschein Köln-Hamm. Kostete irgendwas um die 30 Euro. Mit dem Formular, Ticketkopie etc. direkt bei NX eingereicht. Nie mehr was davon gehört. (Hinweis: in einem ähnlich gelagerten Fall, diesmal Taxikosten von fast 60 Euro, reichte ich es über den Verbund VRR bei NX ein, da wurde gezahlt).
Guten Tag, also die DB ist bei mir bisher auch sehr unkompliziert gewesen bei der Mobilitätsgarantie NRW. Bei NX habe ich bisher nur einmal die Mobilitätsgarantie in Anspruch genommen. Seit kurzem kann man das auch online machen und die Tickets an den Online Antrag anhängen. Da hat bei mir NX relativ zügig gezahlt, meine es waren unter 2 Wochen. Ich würde den Antrag bei NX einfach online nochmal einreichen, wenn es schon länger her ist.
Gruß Marvin
Auf dünnem Kapital?
Artur Donar, Donnerstag, 07.07.2022, 12:36 (vor 1414 Tagen) @ Marvin-GE
Interessant, das wusste ich noch gar nicht mit dem Online-Portal.
Aber ich habe die Fahrkarte ja nicht mehr, die hatte ich am Automaten gezogen und mit der Post zu NX nach Köln geschickt. :/
Auf dünnem Kapital?
bahnfahrerofr., Donnerstag, 07.07.2022, 12:40 (vor 1414 Tagen) @ Artur Donar
Deswegen mache ich bei allem, was nicht online eingereicht wird, eine Kopie oder Scan. Oder ich reiche sowieso nur Kopien ein sofern erlaubt.
Auf dünnem Kapital?
Splittergattung, Donnerstag, 07.07.2022, 13:41 (vor 1414 Tagen) @ Marvin-GE
Ich habe bei NX schon recht oft Mobilitätsgarantie eingereicht, dazu einige Male bei Abellio (als die noch den RRX gefahren sind) und ein-zweimal bei DB Regio. Das hat bisher immer problemlos geklappt, auch bei NX. Es ist allerdings schon so, dass die neue elektronische Einreichung sehr viel schnellere Erstattungen mit sich bringt als der Papierweg. Leider funktioniert das elektronische Formular nicht immer, neulich musste dann doch mal wieder der Papierweg ran...
Um Update wird gebeten!
Bremer, Bremen, Mittwoch, 31.08.2022, 20:40 (vor 1359 Tagen) @ OnkelTom
- kein Text -